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die Satzung als pdf-Dokument - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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1. Rechtliche Grundlagen<br />

Die Züchtervereinigung <strong>Rinderzucht</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eG - nachfolgend RSH eG genannt -<br />

führt das Zuchtbuch nach <strong>die</strong>ser Zuchtbuchordnung (ZBO).<br />

Grundlagen <strong>die</strong>ser Zuchtbuchordnung und der darin enthaltenen Zuchtprogramme sind:<br />

• <strong>die</strong> tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik<br />

Deutschland und des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

• <strong>die</strong> Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter<br />

e.V. (ADR), <strong>die</strong> Beschlüsse des Bundesverbandes Deutscher Fleischrinderzüchter<br />

und -halter e.V. (BDF) sowie<br />

• <strong>die</strong> <strong>Satzung</strong> der <strong>Rinderzucht</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eG<br />

• <strong>die</strong> Verordnung zum Schutz gegen <strong>die</strong> Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr<br />

(ViehVerkV)<br />

Sofern sich Änderungen in den Richtlinien und Beschlüssen der ADR, des BDF und der jeweiligen<br />

Rassedachverbände ergeben, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Zuchtbuchordnung und das Zuchtprogramm<br />

betreffen, sind <strong>die</strong>se den Mitgliedern und der zuständigen Behörde bekannt zu geben.<br />

Diese Zuchtbuchordnung ist gemäß § 2 der <strong>Satzung</strong> der RSH eG Bestandteil <strong>die</strong>ser und gilt<br />

nur für Mitglieder, <strong>die</strong> Zuchttiere haben, <strong>die</strong> in den Zuchtbüchern der RSH eG eingetragen<br />

sind. Die Anlagen entsprechen bundeseinheitlich unter dem Dach des BDF gefassten Beschlüssen.<br />

Der räumliche Tätigkeitsbereich der RSH eG erstreckt sich auf <strong>die</strong> Bundesrepublik Deutschland.<br />

2. Zuchtbuch<br />

Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen <strong>die</strong> Tiere gemäß der EG Verordnung<br />

1760/2000 in Verbindung mit der ViehVerkV identifiziert und registriert werden.<br />

Der sachliche Tätigkeitsbereich der RSH eG umfasst <strong>die</strong> Führung der Zuchtbücher für <strong>die</strong> in<br />

der ANLAGE 2 aufgeführten Rassen.<br />

Die RSH eG kann nach Genehmigung durch <strong>die</strong> zuständige Behörde Zuchtbücher für weitere<br />

Rassen der Zuchtrichtung Fleisch führen.<br />

Die RSH eG führt für jede Rasse ein eigenes Zuchtbuch. Das Zuchtbuch ist in Abteilungen<br />

gegliedert (ANLAGE 1).<br />

2.1. Führung des Zuchtbuches<br />

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch <strong>die</strong> RSH eG. Hierzu be<strong>die</strong>nt sich <strong>die</strong> RSH eG entsprechend<br />

der vertraglichen Regelung der vit (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.),<br />

Verden. Das Zuchtbuch wird von der RSH eG im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften<br />

auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, <strong>die</strong> im Rahmen<br />

der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Das vit arbeitet<br />

im Auftrag und zur Erfüllung nach Weisung der RSH eG und stellt <strong>die</strong>ser <strong>die</strong> Daten des<br />

Zuchtbuches zur Verfügung.<br />

Die Mitglieder der RSH eG sind verpflichtet, alle Zuchttiere ihres Betriebes für <strong>die</strong> in Anlage 3<br />

genannten Rassen ausschließlich in den Zuchtbüchern der RSH eG führen zu lassen.<br />

Weiterhin sind <strong>die</strong> Mitglieder verpflichtet, bei allen Tieren des Bestandes, ungeachtet der<br />

Eigentumsverhältnisse, <strong>die</strong> Leistungsprüfungen und Bewertungen der Tiere entsprechend<br />

den Maßgaben der RSH eG durchführen zu lassen, das Zuchtprogramm zu unterstützen und<br />

sich an den von der RSH eG beschlossenen Maßnahmen des Zuchtprogramms zu beteiligen.<br />

Diese Verpflichtung des Mitglieds umfasst <strong>die</strong> vollständige, und kostenlose Freigabe und<br />

Überlassung der für <strong>die</strong> Zuchtbuchführung und das Zuchtprogramm erforderlichen und vorhandenen<br />

Daten aus Leistungsprüfungen, Zuchtleistung, Besamung und anderen biotechnische<br />

Maßnahmen, Exterieurbewertung, Abstammungssicherungen, genomische Informationen<br />

und Zuchtwertschätzungen, ausschließlich an <strong>die</strong> RSH eG.<br />

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