Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering
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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />
durfte es somit jedenfalls auch keinerlei Beschränkungen des Eisenbahnbetriebs, wie z.B. der Reduktion<br />
der Einfahrgeschwindigkeit in das Tunnelportal.<br />
Dem Umweltverträglichkeitsgutachten kann hinsichtlich des Erschütterungs- und Sekundärschallschutzes<br />
entnommen werden und hat dies der UVP-Sachverständige für Erschütterungsschutz in<br />
seiner ergänzenden Stellungnahme noch einmal bestätigt, dass die im Projekt enthaltenen Untersuchungen<br />
zum Fachgebiet Erschütterungs- und Sekundärschallschutz entsprechend dem Stand<br />
der Technik vorgenommen worden sind.<br />
Dazu hat der UVP-Sachverständige erläutert, dass in den Teilräumen Aue – Göstritz, Grautschenhof,<br />
Mürzzuschlag gemäß der Prognose der Einbau eines Masse-Feder-Systems mit der Abstimmungsfrequenz<br />
18 Hz zur Einhaltung der Grenzwerte für den sekundären Luftschall gemäß<br />
ÖNorm S 9012 erforderlich sein wird, wobei zur Überprüfung dieser Prognose und gegebenenfalls<br />
Nachjustierung dieser Maßnahme nach Fertigstellung des Rohbautunnels Untersuchungen mittels<br />
Schwingungsgenerator durchgeführt werden.<br />
Der UVP-Sachverständige hat weiters darauf hingewiesen, dass sowohl in der Bauphase als auch<br />
in der Betriebsphase in „kritischen Bereichen“ Messungen vorgenommen werden, wodurch das<br />
tatsächliche Schwingungsausbreitungsverhalten gut erfasst werden kann.<br />
Auf die vom UVP-Sachverständigen als zwingende Maßnahme für erforderlich erachteten Kontrollmessungen<br />
in Wohngebäuden mit unterschiedlichen baudyn<strong>am</strong>ischen Eigenschaften nach<br />
Inbetriebnahme der Bahnstrecke und nach einer angemessenen Einfahrperiode von ca. 6 Monaten<br />
die Messung der tatsächlich auftretenden Erschütterungsimmissionen in je zwei Objekten in<br />
Gloggnitz und Mürzzschlag bzw. des sekundären Luftschalls für je zwei Objekte im Bereich Aue<br />
und im Bereich Grautschenhof über der Tunneltrasse ist in diesem Zus<strong>am</strong>menhang ebenfalls hinzuweisen.<br />
Diese waren auch im Sinne der Nachweisführung, dass die im Projekt getroffenen<br />
Prognosen im realen Eisenbahnbetrieb tatsächlich eintreten, im Sinne der im UVP-G 2000 vorgesehenen<br />
Nachkontrolle als Vorschreibungspunkt III.3.3. in den Spruch des ggst. Bescheides zu<br />
übernehmen.<br />
Es ist daher davon auszugehen, dass auch hinsichtlich der Auswirkungen von Erschütterungen im<br />
vorliegenden Projekt unter Berücksichtigung der in den Spruch des ggst. Bescheides diesbezüglich<br />
aufgenommenen Vorschreibungen den Anforderungen des UVP-G 2000 entsprechend vorgesorgt<br />
ist.<br />
Was mögliche, vom Eisenbahnbetrieb herrührende Immissionen aus elektromagnetischen Feldern<br />
betrifft, ist der UVE zu entnehmen, dass die diesbezüglichen Anforderungen des UVP-G 2000 an<br />
den Schutz vor Immissionen, insbesondere auch für den Gesundheitsschutz, jedenfalls eingehalten<br />
werden, wie dies auch im Umweltverträglichkeitsgutachten bestätigt wird. Diesbezüglich ist auf<br />
die entsprechenden Ausführungen des dem ggst. Verfahren für diesen Fragenbereich beigezogenen<br />
(medizinischen) UVP-Sachverständigen für elektromagnetische Felder zu verweisen.<br />
Zu den von einigen nächsten Anrainern der Eisenbahnstrecke in der Gemeinde Gloggnitz geäußerten<br />
Befürchtungen ist unter Hinweis auf das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie auf die vom<br />
UVP-Sachverständigen im Zuge der Ortsverhandlung ergänzend getätigten Erläuterungen ergibt<br />
sich, dass von den 16,75 Hz-elektromagnetischen Feldern, die von den Bahnoberleitungen emittiert<br />
werden, keine gesundheitsrelevanten Risiken für die Anwohner der Gemeinde Gloggnitz ausgehen.<br />
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