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Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />

III.6.7. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und soweit dafür eine sachliche Grundlage besteht,<br />

sind allenfalls anfallende Wasserzutritte im Tunnelbauwerk, welche eine nachhaltige Nutzung<br />

als Trinkwasser tatsächlich erlauben, im Rahmen der durch den Tunnelquerschnitt gegebenen<br />

Grenzen gesondert zu s<strong>am</strong>meln und abzuleiten.<br />

Schutzgut Wasser – Freilandstrecke Gloggnitz<br />

III.6.8. Für die Detailplanung sämtlicher Objekte im Freilandbereich Gloggnitz linksufrig der<br />

Schwarza, die in den Grundwasserkörper einbinden, sind ergänzende geologisch - hydrogeologische<br />

Erkundungsarbeiten durchzuführen. Von den Ergebnissen sind jene erforderlichen baulichen<br />

Maßnahmen einzuplanen, die erforderlich sind, um einen Grundwasseranstau bzw. eine Grundwasserabsenkung<br />

mit nachhaltig negativen Auswirkungen auf Nutzungen (Grundwasserabsenkung<br />

durch Rückstau oder Umfließung) oder auf die Geländeoberfläche (Vernässungen durch<br />

Einstau) ausüben, verlässlich zu verhindern. Insbesondere ist der Detailplanung des Wannenbauwerkes<br />

Landesstraße B27 ein rechnerischer Nachweis über die Mindestmächtigkeit der Filterschicht<br />

unterhalb der Fund<strong>am</strong>entunterkante zu führen, sodass insbesondere bergseitig des Bauwerkes<br />

Vernässungen an der Geländeoberfläche durch Staueffekte ausgeschlossen werden können.<br />

Gleiches gilt für das Wannenbauwerk zum Unterwerk, bei welchem Sorge zu tragen ist, dass<br />

es ostseitig des Bauwerkes zu keinen Vernässungen an der Geländeoberfläche durch Staueffekte<br />

kommen kann.<br />

Schutzgut Wasser – Tunnel- und Zwischenangriffe<br />

III.6.9. Die Vortriebsarbeiten sind – der Vortriebsmethode entsprechend angepasst – zumindest im<br />

Umfang der ÖNORM B2203 von einer geologisch - geotechnisch akademisch ausgebildeten<br />

Fachperson geologisch und hydrogeologisch zu dokumentieren.<br />

III.6.10. Die Wasserzutritte in die Tunnelröhre sind nach einem im Einvernehmen mit dem UVP-<br />

Sachverständigen für Grundwasserschutz noch auszuarbeitenden Konzept sorgfältig zu dokumentieren<br />

und im Hinblick auf ihr zeitliches Schüttungsverhalten und ihre hydrochemische und isotopenhydrologische<br />

Zus<strong>am</strong>mensetzung zu untersuchen.<br />

III.6.11. Es ist ein Bautagebuch zu führen. Darin sind alle im Hinblick auf die Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

relevanten Vorgänge wie Pumpmengen, Absenkmaß und Wasserstände in eventuell unmittelbar<br />

beeinflussten Pegel bzw. Brunnen zu dokumentieren. Die Intensität dieses Progr<strong>am</strong>mes<br />

hat sich nach dem Baufortschritt zu orientieren. Das Bautagebuch ist der behördlichen Bauaufsicht<br />

für Geologie und Hydrogeologie auf deren Verlangen vorzulegen.<br />

III.6.12. Mindestens vierteljährlich sind die Ergebnisse der Vortriebs- und Erkundungsarbeiten sowie<br />

des geotechnischen Monitorings der behördlichen Bauaufsicht für Geologie und Hydrogeologie<br />

vorzustellen und entsprechende kommentierte Berichte vorzulegen.<br />

III.6.13. Bei den Vorerkundungsarbeiten (insbesondere Bohrungen) ist auf die Risken hoher Wasserdrücke<br />

und Gasführung durch entsprechende technische Vorkehrungen Bedacht zu nehmen.<br />

III.6.14. Im Zuge des Vortriebes sämtlicher Tunnelröhren sind bei der Durchörterung von Störungsbereichen<br />

sowie solchen Gebirgsbereichen, für die ein Gaszutritt nicht ausgeschlossen werden<br />

kann, entsprechende Messungen (Feststellung der Konzentration und des Konzentrationsverlaufes;<br />

im Ortsbrustbereich und <strong>am</strong> Bohrlochmund von Entwässerungs- und Vorbohrungen) mit<br />

kalibrierten Messgeräten durchzuführen. Auf die Ergebnisse der Gasmessungen sind allenfalls<br />

notwendige weitere Messungen und Vorkehrungen beim weiteren Vortrieb abzustimmen.<br />

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