Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering
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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />
III.6.7. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und soweit dafür eine sachliche Grundlage besteht,<br />
sind allenfalls anfallende Wasserzutritte im Tunnelbauwerk, welche eine nachhaltige Nutzung<br />
als Trinkwasser tatsächlich erlauben, im Rahmen der durch den Tunnelquerschnitt gegebenen<br />
Grenzen gesondert zu s<strong>am</strong>meln und abzuleiten.<br />
Schutzgut Wasser – Freilandstrecke Gloggnitz<br />
III.6.8. Für die Detailplanung sämtlicher Objekte im Freilandbereich Gloggnitz linksufrig der<br />
Schwarza, die in den Grundwasserkörper einbinden, sind ergänzende geologisch - hydrogeologische<br />
Erkundungsarbeiten durchzuführen. Von den Ergebnissen sind jene erforderlichen baulichen<br />
Maßnahmen einzuplanen, die erforderlich sind, um einen Grundwasseranstau bzw. eine Grundwasserabsenkung<br />
mit nachhaltig negativen Auswirkungen auf Nutzungen (Grundwasserabsenkung<br />
durch Rückstau oder Umfließung) oder auf die Geländeoberfläche (Vernässungen durch<br />
Einstau) ausüben, verlässlich zu verhindern. Insbesondere ist der Detailplanung des Wannenbauwerkes<br />
Landesstraße B27 ein rechnerischer Nachweis über die Mindestmächtigkeit der Filterschicht<br />
unterhalb der Fund<strong>am</strong>entunterkante zu führen, sodass insbesondere bergseitig des Bauwerkes<br />
Vernässungen an der Geländeoberfläche durch Staueffekte ausgeschlossen werden können.<br />
Gleiches gilt für das Wannenbauwerk zum Unterwerk, bei welchem Sorge zu tragen ist, dass<br />
es ostseitig des Bauwerkes zu keinen Vernässungen an der Geländeoberfläche durch Staueffekte<br />
kommen kann.<br />
Schutzgut Wasser – Tunnel- und Zwischenangriffe<br />
III.6.9. Die Vortriebsarbeiten sind – der Vortriebsmethode entsprechend angepasst – zumindest im<br />
Umfang der ÖNORM B2203 von einer geologisch - geotechnisch akademisch ausgebildeten<br />
Fachperson geologisch und hydrogeologisch zu dokumentieren.<br />
III.6.10. Die Wasserzutritte in die Tunnelröhre sind nach einem im Einvernehmen mit dem UVP-<br />
Sachverständigen für Grundwasserschutz noch auszuarbeitenden Konzept sorgfältig zu dokumentieren<br />
und im Hinblick auf ihr zeitliches Schüttungsverhalten und ihre hydrochemische und isotopenhydrologische<br />
Zus<strong>am</strong>mensetzung zu untersuchen.<br />
III.6.11. Es ist ein Bautagebuch zu führen. Darin sind alle im Hinblick auf die Wasserhaltungsmaßnahmen<br />
relevanten Vorgänge wie Pumpmengen, Absenkmaß und Wasserstände in eventuell unmittelbar<br />
beeinflussten Pegel bzw. Brunnen zu dokumentieren. Die Intensität dieses Progr<strong>am</strong>mes<br />
hat sich nach dem Baufortschritt zu orientieren. Das Bautagebuch ist der behördlichen Bauaufsicht<br />
für Geologie und Hydrogeologie auf deren Verlangen vorzulegen.<br />
III.6.12. Mindestens vierteljährlich sind die Ergebnisse der Vortriebs- und Erkundungsarbeiten sowie<br />
des geotechnischen Monitorings der behördlichen Bauaufsicht für Geologie und Hydrogeologie<br />
vorzustellen und entsprechende kommentierte Berichte vorzulegen.<br />
III.6.13. Bei den Vorerkundungsarbeiten (insbesondere Bohrungen) ist auf die Risken hoher Wasserdrücke<br />
und Gasführung durch entsprechende technische Vorkehrungen Bedacht zu nehmen.<br />
III.6.14. Im Zuge des Vortriebes sämtlicher Tunnelröhren sind bei der Durchörterung von Störungsbereichen<br />
sowie solchen Gebirgsbereichen, für die ein Gaszutritt nicht ausgeschlossen werden<br />
kann, entsprechende Messungen (Feststellung der Konzentration und des Konzentrationsverlaufes;<br />
im Ortsbrustbereich und <strong>am</strong> Bohrlochmund von Entwässerungs- und Vorbohrungen) mit<br />
kalibrierten Messgeräten durchzuführen. Auf die Ergebnisse der Gasmessungen sind allenfalls<br />
notwendige weitere Messungen und Vorkehrungen beim weiteren Vortrieb abzustimmen.<br />
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