21.07.2014 Aufrufe

Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering

Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering

Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />

- Gemeinde <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong><br />

II. 6. Die Rechtswirkungen der Genehmigung im Sinne des § 5 HlG, wonach auf den vom künftigen<br />

Trassenverlauf betroffenen Grundstücksteilen (Hochleistungsstrecken-Baugebiet) Neu-, Zu- und<br />

Umbauten nicht vorgenommen werden, keine Anlagen sonst errichtet oder geändert werden, keine<br />

Gewinnung mineralischer Rohstoffe aufgenommen werden sowie keine Deponien errichtet oder<br />

erweitert werden dürfen, beziehen sich auf die im Einreichoperat in den beim Bundesministerium<br />

für Verkehr, bei den Ämtern der Niederösterreichischen und der Steiermärkischen Landesregierung<br />

und bei den Standortgemeinden aufliegenden Pläne UV 01.02.01; UV 01.02.02; UV<br />

01.02.03;UV 01.02.04; UV 01.02.05; UV 01.02.06; UV 01.02.07; UV 01.02.08; UV 01.02.09; UV<br />

01.02.10; UV 01.02.11; UV 01.02.12; UV 01.02.13; UV 01.02.14; UV 01.02.15; UV 01.02.16; UV<br />

01.02.17; UV 01.02.18; UV 01.02.19, jeweils im Maßstab 1:2000, die einen integrierenden Bestandteil<br />

dieses Bescheides darstellen, ausgewiesenen Geländestreifen in den Stadtgemeinden<br />

Gloggnitz und Mürzzuschlag, der Marktgemeinden Payerbach, Schottwien, Kirchberg <strong>am</strong> Wechsel<br />

und Langenwang und den Gemeinden Prigglitz, Trattenbach, Otterthal, Raach <strong>am</strong> Hochgebirge<br />

und <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong>.<br />

II. 7. Die im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem gegenständlichen Verfahren mit behandelten und von<br />

der Genehmigung mit umfassten wasserrechtlichen Belange im Sinne des § 127 Abs 1 lit b<br />

WRG beziehen sich insbesondere auf nachstehende, durch die Bauausführung der Eisenbahnanlagen<br />

notwendig werdenden wasserbautechnischen Maßnahmen:<br />

wasserbauliche Maßnahmen (Endzustand):<br />

- wasserbauliche Maßnahmen Schwarza einschließlich Retentionsraum Mühlhof<br />

- Eisenbahnbrücke über die Schwarza<br />

- Straßenbrücke (Huyckstraße) über die Schwarza<br />

- Wannenbauwerk Landesstraße B 27 (Höllental Straße)<br />

- Wannenbauwerk Zufahrt Unterwerk Gloggnitz<br />

- Unterwerk Gloggnitz<br />

- wasserbauliche Maßnahmen Mürz – Unterwerk Langenwang<br />

- Entwässerung Bahnhof und Portal Gloggnitz<br />

- Entwässerung Bahnhof und Portal Mürzzuschlag<br />

- Deponie Longsgraben mit Bachumlegung<br />

- Schmutzwässer, Dachwässer, Berg- und Bauwässer<br />

- Tunnelplanung – Entwässerung<br />

- Ersatzwasserversorgungsanlagen Raach <strong>am</strong> Hochgebirge, Otterthal und <strong>Spital</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Semmering</strong><br />

wasserbauliche Maßnahmen (Baudurchführung):<br />

- maßgebender Bauzustand Schwarza<br />

- Portalbaustelle Gloggnitz<br />

- Zwischenangriff Göstritz<br />

- Baubelüftungsschacht Trattenbachgraben<br />

- Zwischenangriff Fröschnitzgraben<br />

- Baustraße Steinhaus<br />

- Zwischenangriff Grautschenhof und Baubelüftungsschacht Sommerau<br />

- Portalbaustelle Mürzzuschlag<br />

- Deponie Longsgraben mit Bachumlegung<br />

- Baustraße Deponie Longsgraben<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!