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Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />

III.14.3. Das Materialförderband zur Deponie Longsgraben ist so zu gestalten, dass die Verletzungsgefahr<br />

bei Wildtieren und Weidevieh möglichst ausgeschaltet wird.<br />

III.14.4. Auf die Ungestörtheit des Lebensrhythmus der Wildtiere ist nach Möglichkeit besonders in<br />

den morgendlichen und abendlichen Dämmerungsstunden Bedacht zu nehmen. Als wildökologisch<br />

sensible Zeiträume gelten die Zeit der Balz (Auer – und Birkwild) und die Zeit der Jungenaufzucht.<br />

Daher sind in dieser Hinsicht detaillierte Vorgaben in Bezug auf den Beginn der Rodungsund<br />

Schlägerungsarbeiten je Teilraum (bei Bedarf auch für Teilbereiche) und entsprechend der zur<br />

Bauzeit aktuellen Situation im Rahmen der ökologischen Bauaufsicht festzulegen.<br />

III.14.5. Die Erreichbarkeit sowie die jagdliche Betreuung der Waldflächen müssen gewährleistet<br />

werden.<br />

Betriebsphase:<br />

III.14.6. Alle Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Auswirkungen<br />

sind laut UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 07-03.01) vollständig umzusetzen.<br />

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:<br />

III.14.7. Die im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 07-03.01, Seiten 259, 260) festgehaltenen<br />

Punkte zur Beweissicherung, Monitoring und Kontrolle während der Bauphase und nach<br />

Bauende sind umzusetzen.<br />

III.15. Vorschreibungen aus forstfachlicher Sicht<br />

Bauphase:<br />

III.15.1. Alle Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Auswirkungen<br />

sind laut UVE Bericht Forstwirtschaft (Einlage UV 07-02.01) vollständig umzusetzen.<br />

III.15.2. Die Erreichbarkeit sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Waldflächen (Holznutzung,<br />

Aufarbeitung von Schadholz, Holzabfrachtung, Waldpflege) müssen gewährleistet werden.<br />

III.15.3. Bei Rodungen ist insbesondere zur möglichsten Hintanhaltung von Windschäden auf die<br />

Stabilität der neu entstehenden Bestandesränder (z. B Deponie, Materialförderband, Baustraße<br />

etc.) besonders zu achten. Schematische Linienführung ist zu vermeiden. Stabile Randbäume und<br />

– wo vorhanden - Stufigkeit sollen erhalten werden. Die Auszeige hat unter Einbindung der Waldeigentümer<br />

zu erfolgen.<br />

III.15.4. Die Deponie ist gemäß dem UVE Bericht Boden, Land- und Forstwirtschaft sowie dem<br />

UVE Bericht Landschaftsplanung zu rekultivieren. wobei die die Rekultivierungsschicht dem standortstypischen<br />

Boden und der vorgesehenen Nutzung (Wald) entsprechen muss. Die bodenkundliche<br />

Baubegleitung hat durch die ökologische Bauaufsicht zu erfolgen.<br />

III.15.5. Bei der Aufforstung mit Esche ist die jeweils aktuelle Situation des Eschentriebsterbens zu<br />

berücksichtigen, mögliche Ersatzbaumart sind der Bergahorn, im (harten) Auwaldbereich<br />

(Otterstock) Schwarzerle, Silberpappel, Silberweide, Bergulme, Stieleiche.<br />

III.15.5. Bezüglich Rodungen sind in Abstimmung mit dem Fachbereich Ökologie folgende Änderungen<br />

vorzunehmen:<br />

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