Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering
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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />
In diesem Zus<strong>am</strong>menhang ist ausdrücklich festzuhalten, dass weder in der UVE noch im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
festgestellt wurde, dass das ggst. Vorhaben keine Umweltauswirkungen<br />
mit sich bringen werde, es wurde darin jedoch die Umweltverträglichkeit dieser Umweltauswirkungen<br />
und d<strong>am</strong>it des ggst. Vorhabens bestätigt.<br />
Unabhängig davon ist, was die Erhaltung der bestehenden <strong>Semmering</strong>-Bahnstrecke betrifft, darauf<br />
hinzuweisen, das diese im Betriebs- und Erhaltungskonzept für den zu errichtenden Tunnel als<br />
notwendige Ausweichstrecke für Erhaltungs- und Störfälle vorgesehen ist, sodass deren Fortbetrieb<br />
und deren Erhaltung für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Eisenbahnbetriebs und –<br />
verkehrs, wie dieser aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des EisbG vom Eisenbahnunternehmen<br />
zu gewährleisten ist, zwingend notwendig ist und somit den diesbezüglichen Anforderungen<br />
an das „Weltkulturerbe“ entsprochen wird.<br />
Zu den befürchteten Beeinträchtigungen ist insbesondere noch einmal auf die entsprechenden<br />
Ausführungen im Umweltverträglichkeitsgutachten zur Trassenauswahl hinzuweisen, aus denen<br />
sich ergibt, dass letztendlich insbesondere geologische und hydrogeologische Gründe zur Auswahl<br />
der Trasse, wie sie nunmehr eingereicht wurde, geführt haben.<br />
Dass diese Trasse insbesondere Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt haben, zu Schüttungsreduktionen<br />
führen und d<strong>am</strong>it Auswirkungen auf die Lebensräume von Menschen, Tieren<br />
und Pflanzen haben wird, ist sowohl der UVE als auch dem Umweltverträglichkeitsgutachten zu<br />
entnehmen.<br />
Die aufgrund der Bestimmungen des UVP-G 2000 vorzunehmende „umfassende und integrative<br />
Ges<strong>am</strong>tschau“ und Prüfung der Einhaltung der Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G 2000 hat<br />
jedoch auch ergeben, dass das ggst. Vorhaben unter Berücksichtigung der von den UVP-<br />
Sachverständigen für zusätzlich erforderlich erachteten zwingenden Maßnahmen als umweltverträglich<br />
im Sinne des UVP-G 2000 zu werten ist.<br />
Was die geäußerten weiteren Befürchtungen hinsichtlich der Erhaltung des „Weltkulturerbes“ betrifft,<br />
ist auf den diesbezüglichen Hinweis des UVP-Sachverständigen für Raumplanung und Infrastruktur<br />
zu verweisen, woraus sich zus<strong>am</strong>menfassend ergibt, dass unter dem Blickpunkt des von<br />
ihm zu beurteilenden Themas „Landschaftsbild und Weltkulturerbe“ bereits im Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
festgehalten wird, dass durch den Bau keine wesentlichen Beeinträchtigungen der<br />
<strong>Semmering</strong>bahn erfolgen und die in einzelnen Bereichen (v. a. Gloggnitz, <strong>Spital</strong>, Grautschenhof)<br />
erforderlichen Baumaßnahmen durch entsprechende Begleitmaßnahmen so weit reduziert werden,<br />
dass keine Gefährdung des Weltkulturerbes erfolgt. Der UVP-Sachverständige hat weiters festgehalten,<br />
dass das Projekt <strong>Semmering</strong>-Basistunnel neu keinerlei Beeinträchtigung der Landschaftsschutzgebiete<br />
„Rax-Schneeberg“ und „Stuhleck-Pretull“erfolgt und alle bestehenden<br />
Schutzziele zum Landschaftsschutzgebiet eingehalten werden.<br />
Einwendungen betreffend das Nichtvorliegen des öffentlichen Interesses, da es sich bei der<br />
ggst. Strecke um keine „prioritäre TEN-Strecke“ handle:<br />
Diesbezüglich ist auf die Ausführungen weiter oben zu verweisen, aus denen sich das Vorliegen<br />
des öffentlichen Interesses <strong>am</strong> ggst. Vorhaben, insbesondere auch aus innerstaatlichen Erwägungen,<br />
eindeutig – auch ohne das Kriterium „prioritäre TEN-Strecke“ ergibt.<br />
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