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Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />

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bindung an die bestehende Bahnstromleitung) einschließlich Abbruch des bestehenden<br />

Unterwerks Schlöglmühl;<br />

Errichtung einer Liftanlage im Bahnhof Gloggnitz;<br />

umfangreiche flussbauliche Maßnahmen an der Schwarza einschließlich der Errichtung des<br />

Retentionsraums Mühlhof;<br />

bestehender Begleitstollen des „Altprojektes“;<br />

Ersatzwasserversorgungen für die Gemeinden Otterthal, Raach <strong>am</strong> Hochgebirge und <strong>Spital</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Semmering</strong>.<br />

Das Vorhaben umfasst darüber hinaus Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen entlang der<br />

Strecke und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen, Entwässerungsmaßnahmen sowie<br />

landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Ergebnis des Umweltverträglichkeitsgutachtens<br />

Das vorliegende Umweltverträglichkeitsgutachten vom 25.10.2010 wurde auf Basis der UVE einschließlich<br />

der im Gutachten angeführten Unterlagen erstellt.<br />

Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

Alternativen, Trassenvarianten, Nullvariante:<br />

„Die von der Projektwerberin vorgelegte Darlegung zu Alternativen bzw. Trassenvarianten einschließlich<br />

Nullvariante entspricht den Erfordernissen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne<br />

des UVP-G 2000. Die Ergebnisse der UVE zur Trassenauswahl werden von den Sachverständigen<br />

bestätigt.“<br />

Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrolle:<br />

„Bei Einhaltung der in der UVE angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich für<br />

zwingend erforderlich erachteten Maßnahmen und Kontrollen, ist im Sinne einer integrativen Ges<strong>am</strong>tschau<br />

die Umweltverträglichkeit des eingereichten Vorhabens gegeben.“<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes:<br />

„Unter Berücksichtigung der, in der UVE angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich<br />

als zwingend<br />

erforderlich erachteten Maßnahmen, sind keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen des geplanten<br />

Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes zu erwarten.“<br />

Fachliche Auseinandersetzung mit Stellungnahmen:<br />

„Bei der Behandlung der Stellungnahmen – sofern diese projektrelevant sind - haben sich bezüglich<br />

der Einschätzung der Umweltverträglichkeit keine maßgeblichen Änderungen ergeben. Bei<br />

Einhaltung der in der UVE<br />

angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich für zwingend erforderlich erachteten<br />

Maßnahmen<br />

und Kontrollen ist im Sinne einer integrativen Ges<strong>am</strong>tschau die Umweltverträglichkeit des eingereichten<br />

Vorhabens gegeben.“<br />

Ges<strong>am</strong>tschlussfolgerung<br />

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