Genehmigungsbescheid - Spital am Semmering
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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011<br />
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bindung an die bestehende Bahnstromleitung) einschließlich Abbruch des bestehenden<br />
Unterwerks Schlöglmühl;<br />
Errichtung einer Liftanlage im Bahnhof Gloggnitz;<br />
umfangreiche flussbauliche Maßnahmen an der Schwarza einschließlich der Errichtung des<br />
Retentionsraums Mühlhof;<br />
bestehender Begleitstollen des „Altprojektes“;<br />
Ersatzwasserversorgungen für die Gemeinden Otterthal, Raach <strong>am</strong> Hochgebirge und <strong>Spital</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Semmering</strong>.<br />
Das Vorhaben umfasst darüber hinaus Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen entlang der<br />
Strecke und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen, Entwässerungsmaßnahmen sowie<br />
landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Ergebnis des Umweltverträglichkeitsgutachtens<br />
Das vorliegende Umweltverträglichkeitsgutachten vom 25.10.2010 wurde auf Basis der UVE einschließlich<br />
der im Gutachten angeführten Unterlagen erstellt.<br />
Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
Alternativen, Trassenvarianten, Nullvariante:<br />
„Die von der Projektwerberin vorgelegte Darlegung zu Alternativen bzw. Trassenvarianten einschließlich<br />
Nullvariante entspricht den Erfordernissen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne<br />
des UVP-G 2000. Die Ergebnisse der UVE zur Trassenauswahl werden von den Sachverständigen<br />
bestätigt.“<br />
Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrolle:<br />
„Bei Einhaltung der in der UVE angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich für<br />
zwingend erforderlich erachteten Maßnahmen und Kontrollen, ist im Sinne einer integrativen Ges<strong>am</strong>tschau<br />
die Umweltverträglichkeit des eingereichten Vorhabens gegeben.“<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes:<br />
„Unter Berücksichtigung der, in der UVE angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich<br />
als zwingend<br />
erforderlich erachteten Maßnahmen, sind keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen des geplanten<br />
Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes zu erwarten.“<br />
Fachliche Auseinandersetzung mit Stellungnahmen:<br />
„Bei der Behandlung der Stellungnahmen – sofern diese projektrelevant sind - haben sich bezüglich<br />
der Einschätzung der Umweltverträglichkeit keine maßgeblichen Änderungen ergeben. Bei<br />
Einhaltung der in der UVE<br />
angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich für zwingend erforderlich erachteten<br />
Maßnahmen<br />
und Kontrollen ist im Sinne einer integrativen Ges<strong>am</strong>tschau die Umweltverträglichkeit des eingereichten<br />
Vorhabens gegeben.“<br />
Ges<strong>am</strong>tschlussfolgerung<br />
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