Zeitschrift 1/2010 [Download,*.pdf, 3,94 MB] - Statistik - Freistaat ...
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Sachsen und Thüringen erfolgreich getestet,<br />
weiter verbessert und schrittweise in allen<br />
Landesämtern implementiert. Damit wurde<br />
die technische Basis geschaffen, die Todesursachenstatistik<br />
auch in Deutschland auf eine<br />
elektronische Codierung umzustellen.<br />
Durch die länderspezifischen Unterschiede<br />
und Gegebenheiten waren der Einsatz und<br />
die Nutzung von IRIS sehr unterschiedlich.<br />
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Die Statistischen Landesämter arbeiten<br />
wie bisher ausschließlich mit Meldescheinen<br />
und nutzen IRIS nur als Codierhilfe.<br />
Die Statistischen Landesämter erhalten<br />
die Daten medienbruchfrei auf elektronischem<br />
Wege und codieren diese mit Hilfe<br />
des Systems IRIS (Sachsen).<br />
Eine Mischnutzung der Varianten für<br />
Teilbereiche ist jederzeit möglich.<br />
Die größten Effekte werden bei Nutzung der<br />
Maximalvariante erreicht, bei der die textlichen<br />
Einzeldiagnosen und das Grundleiden<br />
elektronisch codiert werden. Hierbei können<br />
alle Vorteile, die das System bietet, voll ausgeschöpft<br />
werden.<br />
Mit der kostenlosen Bereitstellung des elektronischen<br />
Codiersystems IRIS durch das<br />
Statistische Bundesamt wurde erstmalig die<br />
Möglichkeit der elektronischen Übermittlung<br />
der Daten vom Gesundheitsamt zum Statistischen<br />
Landesamt geschaffen.<br />
Entscheidung für medienbruchfreien Weg<br />
in Sachsen<br />
Das Statistische Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es<br />
Sachsen entschied sich für den Test und die<br />
schrittweise Einführung der Maximalvariante,<br />
also die elektronische Datenlieferung sowie<br />
die elektronische Codierung mit IRIS. In<br />
Sachsen arbeiten alle Gesundheitsämter einheitlich<br />
mit der Software Octoware der Firma<br />
Easy-Soft Dresden. Dies bildet eine gute<br />
Ausgangslage für einen komplexen Einsatz<br />
des Systems. Ein weiterer Vorteil ist, dass für<br />
das Krebsregister die Leichenschauscheine<br />
bereits erfasst und in elektronischer Form an<br />
das Krebsregister übermittelt wurden.<br />
Im Rahmen eines sächsischen eGovernment-<br />
Projektes, welches zum Ziel hatte, den Datenaustausch<br />
der Gesundheitsämter mit den<br />
Behörden des <strong>Freistaat</strong>es Sachsen zu elektronisieren,<br />
wurde ein Projektteil „Schaffung<br />
einer bilateralen Schnittstelle zwischen Gesundheitsamt<br />
und Statistischen Landesamt“<br />
aufgenommen. An der Projekterarbeitung<br />
und der Umsetzung dieses Teils beteiligte<br />
sich, unter Projektleitung des Gesundheitsamtes<br />
Zwickau, das Sächsische Staatsministerium<br />
für Soziales, die Firma Easy-Soft als<br />
Entwickler, das Gesundheitsamt der Kreisfreien<br />
Stadt Leipzig sowie das Statistische<br />
Landesamt. Das Gesundheitsamt Zwickau<br />
übernahm in diesem Pilotprojekt die Funktion<br />
des „Testamtes“. Wenig später beteiligten<br />
sich das Gesundheitsamt der Kreisfreien Stadt<br />
Leipzig und danach die Gesundheitsämter der<br />
Städte Plauen und Görlitz sowie des ehemaligen<br />
Landkreises Annaberg als „Testämter“.<br />
Um eine elektronische Übermittlung der Daten<br />
des Leichenschauscheines an das Statistische<br />
Landesamt zu realisieren, mussten folgende<br />
Voraussetzungen geschaffen werden:<br />
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Es wurde eine e<strong>Statistik</strong>.Core-Liefervereinbarung<br />
mit allen Merkmalsausprägungen<br />
definiert, die für alle Bundesländer<br />
gültig ist.<br />
In das IT-Anwendungssystem der sächsischen<br />
Gesundheitsämter wurde eine<br />
Schnittstelle implementiert, mit der eine<br />
Schnittstellendatei nach den Vorgaben<br />
der e<strong>Statistik</strong>.Core-Liefervereinbarung<br />
erzeugt werden kann. Dies erfolgte im<br />
Rahmen des sächsischen eGovernment-<br />
Projektes durch die Firma Easy-Soft<br />
Dresden.<br />
Weiterhin waren in den sächsischen<br />
Gesundheitsämtern die technischen und<br />
organisatorischen Voraussetzungen für<br />
die Übertragung der Schnittstellendatei<br />
mithilfe des eGovernment-Standards<br />
OSCI (Online Services Computer Interface)<br />
zu schaffen. Insbesondere mussten<br />
die Gesundheitsämter Zertifikate für<br />
die elektronische Signatur, welche für<br />
die OSCI-Übertragung erforderlich sind,<br />
beschaffen.<br />
Schließlich mussten auch die administrativen<br />
Voraussetzungen im Statistischen<br />
Bundesamt geschaffen werden, da die<br />
Datenübertragung von den Gesundheitsämtern<br />
zum Statistischen Landesamt<br />
über einen OSCI-Intermediär und den<br />
eCore-Server beim Statistischen Bundesamt<br />
erfolgt.<br />
Der rechtliche Weg wurde bei der Novellierung<br />
des Sächsischen Friedhofs- und<br />
Bestattungsgesetzes durch die Möglichkeit<br />
einer elektronischen Übermittlung<br />
abgesichert.<br />
Im Statistischen Landesamt Sachsen<br />
wird die IRIS-Anwendung mit einer<br />
Server-Datenbank MySQL betrieben. In<br />
diesem Zusammenhang waren erhebliche<br />
Anpassungen und Bereinigungen der<br />
Anwendung erforderlich, um einen reibungslosen<br />
Einsatz der Server-Datenbank<br />
zu ermöglichen.<br />
Eine Grundvoraussetzung für eine regelmäßige<br />
Datenübermittlung ist die zeitnahe Erfassung<br />
der Leichenschauscheine in den Gesundheitsämtern.<br />
Qualitätssicherung<br />
Mit den Gesundheitsämtern Zwickau und<br />
Leipzig erfolgten umfangreiche Tests sowohl<br />
des technischen Weges als auch der Prüfung<br />
der in das elektronische Codiersystem eingelesenen<br />
Daten. Um sicher zu stellen, dass<br />
alle Angaben des Totenscheines vom Gesundheitsamt<br />
erfasst und übermittelt werden,<br />
erfolgte im Parallelbetrieb ein Abgleich<br />
der elektronischen Daten mit den ebenfalls<br />
noch gelieferten Leichenschauscheinen. Die<br />
in der Einführungsphase festgestellten Mängel<br />
wurden je nach Zuständigkeit sowohl dem<br />
Statistischen Bundesamt als auch der Firma<br />
Easy-Soft bzw. den Test-Gesundheitsämtern<br />
mitgeteilt, damit diese zeitnah beseitigt werden<br />
konnten.<br />
Bis August 2008 beteiligten sich fünf von<br />
damals 29 Gesundheitsämtern an der elektronischen<br />
Lieferung. Die richtige Zuweisung<br />
des Grundleidens durch das elektronische<br />
Codiersystem erfolgte anfangs bei ca. 37<br />
Prozent der übermittelten Sterbefälle. Mit der<br />
Kreisgebietsreform am 1. August 2008 und<br />
der Neuordnung der Gesundheitsämter (Reduzierung<br />
auf 13 Gesundheitsämter) konnte<br />
die regelmäßige Erfassung der Daten nicht<br />
mehr von allen Test-Gesundheitsämtern gewährleistet<br />
werden. Derzeitig liefern monatlich<br />
routinemäßig und in sehr guter Qualität<br />
das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau<br />
und das Gesundheitsamt der Kreisfreien<br />
Stadt Leipzig die Daten elektronisch. Die richtige<br />
Zuweisung des Grundleidens durch IRIS<br />
konnte weiter verbessert werden und liegt<br />
derzeit bei durchschnittlich 57 Prozent der<br />
Sterbefälle des Gesundheitsamtes Zwickau<br />
und bei etwa 40 Prozent der Sterbefälle der<br />
Kreisfreien Stadt Leipzig. Bei den Diagnosen,<br />
die IRIS nicht erkennt, handelt es sich unter<br />
anderem um Rechtschreibfehler bei der<br />
Erfassung im Gesundheitsamt oder nicht<br />
eindeutige Abkürzungen bzw. Verwendung<br />
individueller Begrifflichkeiten der Ärzte. Die<br />
Mehrzahl der bei der elektronischen Codierung<br />
zurückgewiesenen Fälle beruht auf der<br />
Nichterkennung einer einzelnen Diagnose<br />
bzw. eines Diagnoseteils des medizinischen<br />
Teils des Leichenschauscheins. Die bei der<br />
Nutzung von IRIS erkannten Unstimmigkeiten<br />
werden regelmäßig dem Statistischen<br />
Bundesamt und dem DIMDI mitgeteilt. Nur<br />
Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es Sachsen | <strong>Statistik</strong> in Sachsen 1/<strong>2010</strong> | 59