01.08.2014 Aufrufe

Zeitschrift 1/2010 [Download,*.pdf, 3,94 MB] - Statistik - Freistaat ...

Zeitschrift 1/2010 [Download,*.pdf, 3,94 MB] - Statistik - Freistaat ...

Zeitschrift 1/2010 [Download,*.pdf, 3,94 MB] - Statistik - Freistaat ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sachsen und Thüringen erfolgreich getestet,<br />

weiter verbessert und schrittweise in allen<br />

Landesämtern implementiert. Damit wurde<br />

die technische Basis geschaffen, die Todesursachenstatistik<br />

auch in Deutschland auf eine<br />

elektronische Codierung umzustellen.<br />

Durch die länderspezifischen Unterschiede<br />

und Gegebenheiten waren der Einsatz und<br />

die Nutzung von IRIS sehr unterschiedlich.<br />

▌▌<br />

▌▌<br />

▌▌<br />

Die Statistischen Landesämter arbeiten<br />

wie bisher ausschließlich mit Meldescheinen<br />

und nutzen IRIS nur als Codierhilfe.<br />

Die Statistischen Landesämter erhalten<br />

die Daten medienbruchfrei auf elektronischem<br />

Wege und codieren diese mit Hilfe<br />

des Systems IRIS (Sachsen).<br />

Eine Mischnutzung der Varianten für<br />

Teilbereiche ist jederzeit möglich.<br />

Die größten Effekte werden bei Nutzung der<br />

Maximalvariante erreicht, bei der die textlichen<br />

Einzeldiagnosen und das Grundleiden<br />

elektronisch codiert werden. Hierbei können<br />

alle Vorteile, die das System bietet, voll ausgeschöpft<br />

werden.<br />

Mit der kostenlosen Bereitstellung des elektronischen<br />

Codiersystems IRIS durch das<br />

Statistische Bundesamt wurde erstmalig die<br />

Möglichkeit der elektronischen Übermittlung<br />

der Daten vom Gesundheitsamt zum Statistischen<br />

Landesamt geschaffen.<br />

Entscheidung für medienbruchfreien Weg<br />

in Sachsen<br />

Das Statistische Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es<br />

Sachsen entschied sich für den Test und die<br />

schrittweise Einführung der Maximalvariante,<br />

also die elektronische Datenlieferung sowie<br />

die elektronische Codierung mit IRIS. In<br />

Sachsen arbeiten alle Gesundheitsämter einheitlich<br />

mit der Software Octoware der Firma<br />

Easy-Soft Dresden. Dies bildet eine gute<br />

Ausgangslage für einen komplexen Einsatz<br />

des Systems. Ein weiterer Vorteil ist, dass für<br />

das Krebsregister die Leichenschauscheine<br />

bereits erfasst und in elektronischer Form an<br />

das Krebsregister übermittelt wurden.<br />

Im Rahmen eines sächsischen eGovernment-<br />

Projektes, welches zum Ziel hatte, den Datenaustausch<br />

der Gesundheitsämter mit den<br />

Behörden des <strong>Freistaat</strong>es Sachsen zu elektronisieren,<br />

wurde ein Projektteil „Schaffung<br />

einer bilateralen Schnittstelle zwischen Gesundheitsamt<br />

und Statistischen Landesamt“<br />

aufgenommen. An der Projekterarbeitung<br />

und der Umsetzung dieses Teils beteiligte<br />

sich, unter Projektleitung des Gesundheitsamtes<br />

Zwickau, das Sächsische Staatsministerium<br />

für Soziales, die Firma Easy-Soft als<br />

Entwickler, das Gesundheitsamt der Kreisfreien<br />

Stadt Leipzig sowie das Statistische<br />

Landesamt. Das Gesundheitsamt Zwickau<br />

übernahm in diesem Pilotprojekt die Funktion<br />

des „Testamtes“. Wenig später beteiligten<br />

sich das Gesundheitsamt der Kreisfreien Stadt<br />

Leipzig und danach die Gesundheitsämter der<br />

Städte Plauen und Görlitz sowie des ehemaligen<br />

Landkreises Annaberg als „Testämter“.<br />

Um eine elektronische Übermittlung der Daten<br />

des Leichenschauscheines an das Statistische<br />

Landesamt zu realisieren, mussten folgende<br />

Voraussetzungen geschaffen werden:<br />

▌▌<br />

▌▌<br />

▌▌<br />

▌▌<br />

▌▌<br />

▌▌<br />

Es wurde eine e<strong>Statistik</strong>.Core-Liefervereinbarung<br />

mit allen Merkmalsausprägungen<br />

definiert, die für alle Bundesländer<br />

gültig ist.<br />

In das IT-Anwendungssystem der sächsischen<br />

Gesundheitsämter wurde eine<br />

Schnittstelle implementiert, mit der eine<br />

Schnittstellendatei nach den Vorgaben<br />

der e<strong>Statistik</strong>.Core-Liefervereinbarung<br />

erzeugt werden kann. Dies erfolgte im<br />

Rahmen des sächsischen eGovernment-<br />

Projektes durch die Firma Easy-Soft<br />

Dresden.<br />

Weiterhin waren in den sächsischen<br />

Gesundheitsämtern die technischen und<br />

organisatorischen Voraussetzungen für<br />

die Übertragung der Schnittstellendatei<br />

mithilfe des eGovernment-Standards<br />

OSCI (Online Services Computer Interface)<br />

zu schaffen. Insbesondere mussten<br />

die Gesundheitsämter Zertifikate für<br />

die elektronische Signatur, welche für<br />

die OSCI-Übertragung erforderlich sind,<br />

beschaffen.<br />

Schließlich mussten auch die administrativen<br />

Voraussetzungen im Statistischen<br />

Bundesamt geschaffen werden, da die<br />

Datenübertragung von den Gesundheitsämtern<br />

zum Statistischen Landesamt<br />

über einen OSCI-Intermediär und den<br />

eCore-Server beim Statistischen Bundesamt<br />

erfolgt.<br />

Der rechtliche Weg wurde bei der Novellierung<br />

des Sächsischen Friedhofs- und<br />

Bestattungsgesetzes durch die Möglichkeit<br />

einer elektronischen Übermittlung<br />

abgesichert.<br />

Im Statistischen Landesamt Sachsen<br />

wird die IRIS-Anwendung mit einer<br />

Server-Datenbank MySQL betrieben. In<br />

diesem Zusammenhang waren erhebliche<br />

Anpassungen und Bereinigungen der<br />

Anwendung erforderlich, um einen reibungslosen<br />

Einsatz der Server-Datenbank<br />

zu ermöglichen.<br />

Eine Grundvoraussetzung für eine regelmäßige<br />

Datenübermittlung ist die zeitnahe Erfassung<br />

der Leichenschauscheine in den Gesundheitsämtern.<br />

Qualitätssicherung<br />

Mit den Gesundheitsämtern Zwickau und<br />

Leipzig erfolgten umfangreiche Tests sowohl<br />

des technischen Weges als auch der Prüfung<br />

der in das elektronische Codiersystem eingelesenen<br />

Daten. Um sicher zu stellen, dass<br />

alle Angaben des Totenscheines vom Gesundheitsamt<br />

erfasst und übermittelt werden,<br />

erfolgte im Parallelbetrieb ein Abgleich<br />

der elektronischen Daten mit den ebenfalls<br />

noch gelieferten Leichenschauscheinen. Die<br />

in der Einführungsphase festgestellten Mängel<br />

wurden je nach Zuständigkeit sowohl dem<br />

Statistischen Bundesamt als auch der Firma<br />

Easy-Soft bzw. den Test-Gesundheitsämtern<br />

mitgeteilt, damit diese zeitnah beseitigt werden<br />

konnten.<br />

Bis August 2008 beteiligten sich fünf von<br />

damals 29 Gesundheitsämtern an der elektronischen<br />

Lieferung. Die richtige Zuweisung<br />

des Grundleidens durch das elektronische<br />

Codiersystem erfolgte anfangs bei ca. 37<br />

Prozent der übermittelten Sterbefälle. Mit der<br />

Kreisgebietsreform am 1. August 2008 und<br />

der Neuordnung der Gesundheitsämter (Reduzierung<br />

auf 13 Gesundheitsämter) konnte<br />

die regelmäßige Erfassung der Daten nicht<br />

mehr von allen Test-Gesundheitsämtern gewährleistet<br />

werden. Derzeitig liefern monatlich<br />

routinemäßig und in sehr guter Qualität<br />

das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau<br />

und das Gesundheitsamt der Kreisfreien<br />

Stadt Leipzig die Daten elektronisch. Die richtige<br />

Zuweisung des Grundleidens durch IRIS<br />

konnte weiter verbessert werden und liegt<br />

derzeit bei durchschnittlich 57 Prozent der<br />

Sterbefälle des Gesundheitsamtes Zwickau<br />

und bei etwa 40 Prozent der Sterbefälle der<br />

Kreisfreien Stadt Leipzig. Bei den Diagnosen,<br />

die IRIS nicht erkennt, handelt es sich unter<br />

anderem um Rechtschreibfehler bei der<br />

Erfassung im Gesundheitsamt oder nicht<br />

eindeutige Abkürzungen bzw. Verwendung<br />

individueller Begrifflichkeiten der Ärzte. Die<br />

Mehrzahl der bei der elektronischen Codierung<br />

zurückgewiesenen Fälle beruht auf der<br />

Nichterkennung einer einzelnen Diagnose<br />

bzw. eines Diagnoseteils des medizinischen<br />

Teils des Leichenschauscheins. Die bei der<br />

Nutzung von IRIS erkannten Unstimmigkeiten<br />

werden regelmäßig dem Statistischen<br />

Bundesamt und dem DIMDI mitgeteilt. Nur<br />

Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es Sachsen | <strong>Statistik</strong> in Sachsen 1/<strong>2010</strong> | 59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!