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Zeitschrift 1/2010 [Download,*.pdf, 3,94 MB] - Statistik - Freistaat ...

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Angela Sondermann<br />

Überblick zum Stand der Verwaltungsdatenverwendung<br />

Einleitung<br />

Die Statistischen Ämter des Bundes und der<br />

Länder haben im Jahr 2003 den „Masterplan<br />

zu Reform der amtlichen <strong>Statistik</strong>“ erarbeitet.<br />

Vorrangiges Ziel ist, die Leistungsfähigkeit<br />

der Ämter zu stärken, die Qualität der Daten<br />

zu optimieren sowie die Belastung der Befragten<br />

zu verringern. Diese Entlastung der<br />

Auskunftspflichtigen und die Entbürokratisierung<br />

der Wirtschaft sollen auch durch<br />

eine verstärkte Nutzung von vorhandenen<br />

Verwaltungsdaten erreicht werden. „Die<br />

konsequente Nutzung der IuK-Technologie<br />

und die knappen Ressourcen führen zu zwei<br />

wesentlichen Effekten, die für die Wirtschaft<br />

und die Bürger von großer Bedeutung sind:<br />

die Entlastung der Unternehmen und Bürger<br />

von <strong>Statistik</strong>pflichten durch Nutzung von<br />

automatisierten Verwaltungsdaten und die<br />

Umstellung aller wesentlichen Wirtschaftsstatistiken<br />

auf Online-Verfahren bis hin<br />

zur Nutzung von Daten aus Systemen des<br />

betrieblichen Rechnungswesens für wirtschaftsstatistische<br />

Zwecke“. [1]<br />

Ebenfalls im Jahr 2003 wurde das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz<br />

(VwDVG)<br />

erlassen. [2] Dieses Gesetz enthält die rechtlichen<br />

Voraussetzungen für Eignungsuntersuchungen<br />

der Verwaltungsdaten und ihre<br />

eventuelle Verwendung zur Ablösung von<br />

Primärstatistiken. Die statistische Verwendung<br />

von Verwaltungsdaten hat gegenüber<br />

Primärerhebungen eine Reihe von Vorteilen<br />

(geforderte Entlastung der Wirtschaft von<br />

Berichtspflichten sowie Kosteneinsparungen<br />

in den statistischen Ämtern). Das Gesetz ist<br />

am 5. November 2003 in Kraft getreten, die<br />

zeitliche Begrenzung wurde auf den 30. Juni<br />

2008 festgelegt. Im „Zweiten Gesetz zum Abbau<br />

bürokratischer Hemmnisse insbesondere<br />

in der mittelständischen Wirtschaft“ vom 7.<br />

September 2007, das nunmehr die Rechtsgrundlage<br />

für ein Mixmodell aus Primärerhebung<br />

und Verwaltungsdaten im Dienstleistungsbereich<br />

liefert, wurde auch die Laufzeit<br />

des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes<br />

bis zum 31. März 2011 verlängert. [3]<br />

Auf der Grundlage des VwDVG liefern die<br />

Oberfinanzdirektionen (OFD) sowie die Bundesagentur<br />

für Arbeit (BA) seit Ende 2003<br />

monatliche Daten an die Statistischen Ämter<br />

des Bundes und der Länder. Zunächst werden<br />

Eignungsuntersuchungen der gelieferten Daten<br />

für die im Gesetz vorgegebenen <strong>Statistik</strong>en<br />

durchgeführt, im Falle von positiven Testergebnissen<br />

sollen zukünftig die monatlichen<br />

Verwaltungsdaten zum Einsatz kommen. Die<br />

Daten können für die Konjunkturstatistik, die<br />

Intrahandelsstatistik, die Umsatzsteuerstatistik,<br />

die monatlichen <strong>Statistik</strong>en im Handel und<br />

Gastgewerbe, die vierteljährliche <strong>Statistik</strong> im<br />

Handwerk, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />

sowie für das statistische Unternehmensregister<br />

Verwendung finden.<br />

Politische Vorgaben wie den „Bürokratieabbau“,<br />

Sparzwänge in den öffentlichen Haushalten,<br />

aber auch neue methodische Möglichkeiten,<br />

die eine einheitliche Wirtschaftsnummer<br />

und Verwaltungsdatenverwendung bieten<br />

und die damit verstärkte Nutzung des Unternehmensregisters,<br />

sind Anlass, das System der<br />

Unternehmensstatistik in allen Wirtschaftsbereichen<br />

einer grundlegenden Prüfung zu<br />

unterziehen. Grundsätzliches Ziel ist dabei die<br />

Entlastung von Auskunftspflichtigen. Ziel eines<br />

solchen Vorgehens muss es sein, mit Hilfe<br />

neuer Datenquellen (Unternehmensregister,<br />

Verwaltungsdaten) und moderner Schätzverfahren<br />

ein die Unternehmen möglichst schonendes<br />

System der Unternehmensstatistik zu<br />

konzipieren, in dem einmal vorhandene Daten<br />

mehrfach genutzt werden. Es wird keine vollständige<br />

Befreiung aller Unternehmen von<br />

statistischen Auskunftspflichten geben, denn<br />

die Qualität des Datenangebots der amtlichen<br />

Unternehmensstatistik insgesamt soll zumindest<br />

gehalten, wenn möglich verbessert werden.<br />

Das System der Unternehmensstatistik<br />

wird deshalb auch künftig nicht allein auf der<br />

Auswertung von Unternehmensregister und<br />

Verwaltungsdaten bzw. modernen Schätzverfahren<br />

beruhen können. Bereits im Test<br />

ist ein „Methoden-Mix“, der berücksichtigt,<br />

dass die Qualitätsansprüche an die <strong>Statistik</strong>en<br />

maßgeblich von ihrem Verwendungszweck<br />

bestimmt werden.<br />

Insbesondere die Umsatzdaten aus den Steuerregistern<br />

der Landesfinanzbehörden und<br />

die Angaben zu sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten aus der Versicherten-/Betriebsdatei<br />

der Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />

sind für wirtschaftsstatistische Zwecke von<br />

Interesse. Auf jährlicher Basis werden Daten<br />

aus diesen Quellen bereits heute für den<br />

Aufbau und die Aktualisierung des Unternehmensregisters<br />

und für weitere statistische<br />

Auswertungen genutzt. Dieses Vorgehen erbringt<br />

Entlastungseffekte für Unternehmen,<br />

wie die Ablösung der Jahreserhebung bei industriellen<br />

Kleinbetrieben durch eine Registerauswertung.<br />

Untersuchung der Verwaltungsdaten auf<br />

deren Nutzung<br />

Die Eignungsuntersuchung der Verwaltungsdaten<br />

hat verdeutlicht, dass die Daten, gemessen<br />

an den konjunkturstatistischen Anforderungen,<br />

eindeutige Defizite aufweisen.<br />

Diese finden sich beispielsweise bei der Qualität<br />

der Wirtschaftszweigangaben oder bei<br />

fehlenden Daten bzw. Strukturinformationen<br />

zu Organschaften und Mehrländerunternehmen.<br />

Teilweise können diese Defizite durch<br />

Verknüpfungen mit dem Unternehmensregister<br />

und durch entsprechende Schätzverfahren<br />

kompensiert werden. Die Eignungsbeurteilungen<br />

der einzelnen <strong>Statistik</strong>en fallen<br />

unterschiedlich aus: Für das Handwerk wird<br />

von der Projektgruppe „Verwaltungsdatenverwendung“<br />

eine generelle Umstellung auf<br />

Verwaltungsdaten vorgeschlagen, die eine<br />

64 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es Sachsen | <strong>Statistik</strong> in Sachsen 1/<strong>2010</strong>

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