Zeitschrift 1/2010 [Download,*.pdf, 3,94 MB] - Statistik - Freistaat ...
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Angela Sondermann<br />
Überblick zum Stand der Verwaltungsdatenverwendung<br />
Einleitung<br />
Die Statistischen Ämter des Bundes und der<br />
Länder haben im Jahr 2003 den „Masterplan<br />
zu Reform der amtlichen <strong>Statistik</strong>“ erarbeitet.<br />
Vorrangiges Ziel ist, die Leistungsfähigkeit<br />
der Ämter zu stärken, die Qualität der Daten<br />
zu optimieren sowie die Belastung der Befragten<br />
zu verringern. Diese Entlastung der<br />
Auskunftspflichtigen und die Entbürokratisierung<br />
der Wirtschaft sollen auch durch<br />
eine verstärkte Nutzung von vorhandenen<br />
Verwaltungsdaten erreicht werden. „Die<br />
konsequente Nutzung der IuK-Technologie<br />
und die knappen Ressourcen führen zu zwei<br />
wesentlichen Effekten, die für die Wirtschaft<br />
und die Bürger von großer Bedeutung sind:<br />
die Entlastung der Unternehmen und Bürger<br />
von <strong>Statistik</strong>pflichten durch Nutzung von<br />
automatisierten Verwaltungsdaten und die<br />
Umstellung aller wesentlichen Wirtschaftsstatistiken<br />
auf Online-Verfahren bis hin<br />
zur Nutzung von Daten aus Systemen des<br />
betrieblichen Rechnungswesens für wirtschaftsstatistische<br />
Zwecke“. [1]<br />
Ebenfalls im Jahr 2003 wurde das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz<br />
(VwDVG)<br />
erlassen. [2] Dieses Gesetz enthält die rechtlichen<br />
Voraussetzungen für Eignungsuntersuchungen<br />
der Verwaltungsdaten und ihre<br />
eventuelle Verwendung zur Ablösung von<br />
Primärstatistiken. Die statistische Verwendung<br />
von Verwaltungsdaten hat gegenüber<br />
Primärerhebungen eine Reihe von Vorteilen<br />
(geforderte Entlastung der Wirtschaft von<br />
Berichtspflichten sowie Kosteneinsparungen<br />
in den statistischen Ämtern). Das Gesetz ist<br />
am 5. November 2003 in Kraft getreten, die<br />
zeitliche Begrenzung wurde auf den 30. Juni<br />
2008 festgelegt. Im „Zweiten Gesetz zum Abbau<br />
bürokratischer Hemmnisse insbesondere<br />
in der mittelständischen Wirtschaft“ vom 7.<br />
September 2007, das nunmehr die Rechtsgrundlage<br />
für ein Mixmodell aus Primärerhebung<br />
und Verwaltungsdaten im Dienstleistungsbereich<br />
liefert, wurde auch die Laufzeit<br />
des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes<br />
bis zum 31. März 2011 verlängert. [3]<br />
Auf der Grundlage des VwDVG liefern die<br />
Oberfinanzdirektionen (OFD) sowie die Bundesagentur<br />
für Arbeit (BA) seit Ende 2003<br />
monatliche Daten an die Statistischen Ämter<br />
des Bundes und der Länder. Zunächst werden<br />
Eignungsuntersuchungen der gelieferten Daten<br />
für die im Gesetz vorgegebenen <strong>Statistik</strong>en<br />
durchgeführt, im Falle von positiven Testergebnissen<br />
sollen zukünftig die monatlichen<br />
Verwaltungsdaten zum Einsatz kommen. Die<br />
Daten können für die Konjunkturstatistik, die<br />
Intrahandelsstatistik, die Umsatzsteuerstatistik,<br />
die monatlichen <strong>Statistik</strong>en im Handel und<br />
Gastgewerbe, die vierteljährliche <strong>Statistik</strong> im<br />
Handwerk, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />
sowie für das statistische Unternehmensregister<br />
Verwendung finden.<br />
Politische Vorgaben wie den „Bürokratieabbau“,<br />
Sparzwänge in den öffentlichen Haushalten,<br />
aber auch neue methodische Möglichkeiten,<br />
die eine einheitliche Wirtschaftsnummer<br />
und Verwaltungsdatenverwendung bieten<br />
und die damit verstärkte Nutzung des Unternehmensregisters,<br />
sind Anlass, das System der<br />
Unternehmensstatistik in allen Wirtschaftsbereichen<br />
einer grundlegenden Prüfung zu<br />
unterziehen. Grundsätzliches Ziel ist dabei die<br />
Entlastung von Auskunftspflichtigen. Ziel eines<br />
solchen Vorgehens muss es sein, mit Hilfe<br />
neuer Datenquellen (Unternehmensregister,<br />
Verwaltungsdaten) und moderner Schätzverfahren<br />
ein die Unternehmen möglichst schonendes<br />
System der Unternehmensstatistik zu<br />
konzipieren, in dem einmal vorhandene Daten<br />
mehrfach genutzt werden. Es wird keine vollständige<br />
Befreiung aller Unternehmen von<br />
statistischen Auskunftspflichten geben, denn<br />
die Qualität des Datenangebots der amtlichen<br />
Unternehmensstatistik insgesamt soll zumindest<br />
gehalten, wenn möglich verbessert werden.<br />
Das System der Unternehmensstatistik<br />
wird deshalb auch künftig nicht allein auf der<br />
Auswertung von Unternehmensregister und<br />
Verwaltungsdaten bzw. modernen Schätzverfahren<br />
beruhen können. Bereits im Test<br />
ist ein „Methoden-Mix“, der berücksichtigt,<br />
dass die Qualitätsansprüche an die <strong>Statistik</strong>en<br />
maßgeblich von ihrem Verwendungszweck<br />
bestimmt werden.<br />
Insbesondere die Umsatzdaten aus den Steuerregistern<br />
der Landesfinanzbehörden und<br />
die Angaben zu sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten aus der Versicherten-/Betriebsdatei<br />
der Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />
sind für wirtschaftsstatistische Zwecke von<br />
Interesse. Auf jährlicher Basis werden Daten<br />
aus diesen Quellen bereits heute für den<br />
Aufbau und die Aktualisierung des Unternehmensregisters<br />
und für weitere statistische<br />
Auswertungen genutzt. Dieses Vorgehen erbringt<br />
Entlastungseffekte für Unternehmen,<br />
wie die Ablösung der Jahreserhebung bei industriellen<br />
Kleinbetrieben durch eine Registerauswertung.<br />
Untersuchung der Verwaltungsdaten auf<br />
deren Nutzung<br />
Die Eignungsuntersuchung der Verwaltungsdaten<br />
hat verdeutlicht, dass die Daten, gemessen<br />
an den konjunkturstatistischen Anforderungen,<br />
eindeutige Defizite aufweisen.<br />
Diese finden sich beispielsweise bei der Qualität<br />
der Wirtschaftszweigangaben oder bei<br />
fehlenden Daten bzw. Strukturinformationen<br />
zu Organschaften und Mehrländerunternehmen.<br />
Teilweise können diese Defizite durch<br />
Verknüpfungen mit dem Unternehmensregister<br />
und durch entsprechende Schätzverfahren<br />
kompensiert werden. Die Eignungsbeurteilungen<br />
der einzelnen <strong>Statistik</strong>en fallen<br />
unterschiedlich aus: Für das Handwerk wird<br />
von der Projektgruppe „Verwaltungsdatenverwendung“<br />
eine generelle Umstellung auf<br />
Verwaltungsdaten vorgeschlagen, die eine<br />
64 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es Sachsen | <strong>Statistik</strong> in Sachsen 1/<strong>2010</strong>