Zeitschrift 1/2010 [Download,*.pdf, 3,94 MB] - Statistik - Freistaat ...
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als 20 Beschäftigten, die nach wie vor vollständig<br />
durch eine Primärerhebung erhoben<br />
werden, ist bei diesem Mixmodell zusätzlich<br />
ein Ausweis der nicht aus Verwaltungsdaten<br />
zur Verfügung stehenden Merkmale – insbesondere<br />
der Bruttolohn- und -gehaltsumme<br />
und der geleisteten Arbeitsstunden – sowie<br />
ein tieferer Nachweis nach der Wirtschaftszweiggliederung<br />
möglich, da bei der Primärerhebung<br />
die Wirtschaftszweigzugehörigkeit<br />
überprüft wird.<br />
Durch die Abdeckung aller Unternehmen ist<br />
die Bereitstellung von aussagekräftigen, belastbaren<br />
vierteljährlichen Konjunkturdaten<br />
für das gesamte Ausbaugewerbe gewährleistet.<br />
Bisher wurde auf Basis der Befragung von<br />
großen Unternehmen ein Rückschluss auf die<br />
konjunkturelle Entwicklung im Ausbaugewerbe<br />
insgesamt gezogen. Ferner beruhen<br />
die Ergebnisse für das Ausbaugewerbe beim<br />
Mixmodell methodisch auf einer Totalzählung.<br />
Abschneidegrenzen bzw. Stichprobenund<br />
Hochrechnungsprobleme entfallen. Mit<br />
dem Mixmodell bei der Vierteljahreserhebung<br />
im Ausbaugewerbe ist keine Entlastung der<br />
Unternehmen verbunden, da kleine Einheiten<br />
bisher in der Primärerhebung nicht befragt<br />
werden. Vielmehr wird die Zahl der Einheiten,<br />
die in die Konjunkturergebnisse für das<br />
Ausbaugewerbe einfließen, ohne zusätzliche<br />
Belastung der Unternehmen erheblich ausgeweitet.<br />
Die Verwaltungsdaten werden somit<br />
genutzt, um die Qualität dieser <strong>Statistik</strong> erheblich<br />
zu verbessern.<br />
Die Untersuchungen zum Ausbaugewerbe<br />
verdeutlichen, dass Verwaltungsdaten nur<br />
dann verwendet werden können, wenn sie<br />
Teil eines abgestimmten, registergestützten<br />
Systems von Unternehmensstatistiken sind.<br />
Wann man Primärstatistiken durch Sekundärstatistiken<br />
ersetzen kann, hängt nicht<br />
zuletzt entscheidend davon ab, inwieweit die<br />
Verwaltungsdaten den - in der Konjunkturstatistik<br />
auf europäischer Ebene harmonisierten<br />
– statistischen Anforderungen entsprechen<br />
und ob Informationen zur Beseitigung<br />
der Abweichungen von statistischen Anforderungen<br />
zur Verfügung stehen. [8]<br />
Unternehmensregister<br />
Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten<br />
Eignungsuntersuchungen der Verwaltungsdaten<br />
für die Konjunkturstatistik verarbeitet<br />
das Unternehmensregister bereits jährlich<br />
Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit<br />
und der Steuerverwaltung. Für das Unternehmensregister<br />
eignen sich alle Daten aus<br />
administrativer und anderer Quelle, die einen<br />
zusätzlichen Informationsgehalt über Unternehmen<br />
und Betriebe bieten und mit verhältnismäßigem<br />
Aufwand zu verarbeiten sind.<br />
Die unterjährigen Verwaltungsdaten können<br />
im Unternehmensregister grundsätzlich für<br />
dieselben Zwecke verwendet werden wie die<br />
bislang genutzten Jahresdaten der Verwaltungen,<br />
die derzeit die Hauptinformationsquelle<br />
zur Pflege und Führung des Unternehmensregisters<br />
darstellen. Hierzu gehören<br />
insbesondere die Aufnahme neuer Einheiten,<br />
die Aktualisierung von Merkmalen bereits bestehender<br />
Einheiten und die Stilllegung von<br />
Einheiten. Für die Aktualisierung des Unternehmensregisters<br />
können aus den Beschäftigten-<br />
und Umsatzdatenspeichern Auszüge<br />
mit Neuaufnahmen und für das Unternehmensregister<br />
relevanten Änderungen erzeugt<br />
werden. Die Änderungen der qualitativen<br />
Merkmale bei Unternehmen oder Betrieben<br />
– wie beispielsweise Adressänderungen<br />
– stünden dem Unternehmensregister aus<br />
den unterjährigen Verwaltungsdaten in der<br />
Regel nach zwei Monaten zur Verfügung. Die<br />
Nutzbarkeit der Verwaltungsdaten für Registerzwecke<br />
könnte aus statistischer Sicht<br />
verbessert werden, wenn sich die Informationsinhalte<br />
und Rahmenbedingungen für die<br />
Verwaltungsdatennutzung ändern würden.<br />
Dazu gehören beispielsweise ein korrekter aktueller<br />
Nachweis der Sitzanschriften und Organkreiszusammensetzung<br />
von der Finanzverwaltung<br />
– der zurzeit nicht gegeben ist –,<br />
eine qualitativ höherwertige Verschlüsselung<br />
der Wirtschaftszweige und Rechtsformen<br />
sowie ein zwischen den unterschiedlichen<br />
Verwaltungen abgestimmtes Vorgehen in<br />
Form der Einführung einer bundeseinheitlichen<br />
Wirtschaftsnummer.<br />
Die unterjährigen Verwaltungsdaten aus dem<br />
Beschäftigtendatenspeicher können das Jahresmaterial,<br />
das die Bundesagentur für Arbeit<br />
für die Zwecke des Unternehmensregisters<br />
liefert, ersetzen, da ihr Informationsgehalt<br />
den des Jahresmaterials vollständig beinhaltet.<br />
Anders gestaltet sich die Situation bei<br />
dem unterjährigen Umsatzdatenspeicher. Das<br />
Unternehmensregister verarbeitet bisher das<br />
im Rahmen der Umsatzsteuerstatistik aufbereitete<br />
Jahresmaterial der Finanzverwaltung<br />
und wird das Ergebnis der Eignungsuntersuchung<br />
der AG Umsatzsteuerstatistik abwarten.<br />
Im laufenden Unternehmensregister (URS<br />
95) bestehen systembedingte technische und<br />
organisatorische Restriktionen für die Verarbeitung<br />
von unterjährigen Verwaltungsdaten.<br />
Bei der weiteren Ausgestaltung der Nutzung<br />
der unterjährigen Daten für Zwecke des Unternehmensregisters<br />
muss zwischen einer<br />
Verarbeitung im laufenden Unternehmensregistersystem<br />
95 und dem in Entwicklung<br />
befindlichen Unternehmensregister URS-Neu<br />
unterschieden werden. Das URS-Neu verfügt<br />
dann über die notwendigen technischen und<br />
konzeptionellen Voraussetzungen für die<br />
Verarbeitung und Verwendung unterjähriger<br />
Verwaltungsdaten und bietet die Möglichkeiten<br />
zur Ausschöpfung des Aktualitäts- und<br />
Informationspotenzials. [9]<br />
Intrahandelsstatistik<br />
Derzeit liefern die Steuerverwaltungen der<br />
16 Bundesländer aus dem Material der Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />
monatlich einen<br />
auf den Bedarf der Intrahandelsstatistik abgestimmten<br />
Datensatz mit den steuerlichen<br />
Meldungen der Unternehmen zum Intrahandel.<br />
Die durch die Steuerverwaltung übermittelten<br />
Daten dienen in erster Linie der Sicherung<br />
der Vollzähligkeit und Vollständigkeit<br />
der Meldungen in der Intrahandelsstatistik.<br />
Im Rahmen der Eingangskontrollen werden<br />
die durch die Finanzverwaltung übermittelten<br />
Werte mit den zur Intrahandelsstatistik<br />
gemeldeten statistischen Werten abgeglichen.<br />
Weitere Verwendung finden die Steuerwerte<br />
bei der Ermittlung der Schätzwerte für<br />
Antwortausfälle und für kleine Unternehmen,<br />
die von der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik<br />
befreit sind. Die Schätzwerte fließen in<br />
die Intrahandelsergebnisse ein.<br />
Im Zusammenhang mit dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz<br />
war zu untersuchen,<br />
ob die aktuellen monatlichen Datenlieferungen<br />
der Finanzverwaltung für Zwecke<br />
der Intrahandelsstatistik zukünftig entfallen<br />
können, da die entsprechenden Informationen<br />
aus den Monatslieferungen gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz<br />
erzeugt<br />
werden können. Hierfür wurde ein Abgleich<br />
zwischen beiden Materialien durchgeführt.<br />
Dieser hat gezeigt, dass die beiden Materialien<br />
für Zwecke der Intrahandelsstatistik weitgehend<br />
übereinstimmen.<br />
Da die monatlichen Daten aus den Lieferungen<br />
gemäß VwDVG für den Intrahandel<br />
zudem früher zur Verfügung stehen als die<br />
aktuellen speziellen Datenlieferungen der<br />
Finanzverwaltung, bestehen für den Intrahandel<br />
keine Bedenken gegen die zukünftige<br />
Verwendung des Datenmaterials aus den<br />
Verwaltungsdaten. Die beinahe vollständige<br />
Übereinstimmung war zu erwarten, da die<br />
Materialien aus derselben Quelle (Umsatzsteuer-Voranmeldung)<br />
stammen und fast<br />
zeitgleich erstellt werden. Abweichungen<br />
ergeben sich im Wesentlichen durch in den<br />
Verwaltungsdaten enthaltenen Angaben, die<br />
sich in der Datenlieferung Intrahandel nicht<br />
wiederfinden. Hierbei handelt es sich in der<br />
Regel um Meldungen, die sich auf frühere<br />
Monate beziehen und im Intrahandelsregister<br />
bereits entsprechend erfasst sind. Die Abweichungen<br />
beschränken sich auf Einzelfälle, bei<br />
denen in der Regel die in den Verwaltungsdaten<br />
übermittelten Werten im Rahmen der<br />
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