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Zeitschrift 1/2010 [Download,*.pdf, 3,94 MB] - Statistik - Freistaat ...

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als 20 Beschäftigten, die nach wie vor vollständig<br />

durch eine Primärerhebung erhoben<br />

werden, ist bei diesem Mixmodell zusätzlich<br />

ein Ausweis der nicht aus Verwaltungsdaten<br />

zur Verfügung stehenden Merkmale – insbesondere<br />

der Bruttolohn- und -gehaltsumme<br />

und der geleisteten Arbeitsstunden – sowie<br />

ein tieferer Nachweis nach der Wirtschaftszweiggliederung<br />

möglich, da bei der Primärerhebung<br />

die Wirtschaftszweigzugehörigkeit<br />

überprüft wird.<br />

Durch die Abdeckung aller Unternehmen ist<br />

die Bereitstellung von aussagekräftigen, belastbaren<br />

vierteljährlichen Konjunkturdaten<br />

für das gesamte Ausbaugewerbe gewährleistet.<br />

Bisher wurde auf Basis der Befragung von<br />

großen Unternehmen ein Rückschluss auf die<br />

konjunkturelle Entwicklung im Ausbaugewerbe<br />

insgesamt gezogen. Ferner beruhen<br />

die Ergebnisse für das Ausbaugewerbe beim<br />

Mixmodell methodisch auf einer Totalzählung.<br />

Abschneidegrenzen bzw. Stichprobenund<br />

Hochrechnungsprobleme entfallen. Mit<br />

dem Mixmodell bei der Vierteljahreserhebung<br />

im Ausbaugewerbe ist keine Entlastung der<br />

Unternehmen verbunden, da kleine Einheiten<br />

bisher in der Primärerhebung nicht befragt<br />

werden. Vielmehr wird die Zahl der Einheiten,<br />

die in die Konjunkturergebnisse für das<br />

Ausbaugewerbe einfließen, ohne zusätzliche<br />

Belastung der Unternehmen erheblich ausgeweitet.<br />

Die Verwaltungsdaten werden somit<br />

genutzt, um die Qualität dieser <strong>Statistik</strong> erheblich<br />

zu verbessern.<br />

Die Untersuchungen zum Ausbaugewerbe<br />

verdeutlichen, dass Verwaltungsdaten nur<br />

dann verwendet werden können, wenn sie<br />

Teil eines abgestimmten, registergestützten<br />

Systems von Unternehmensstatistiken sind.<br />

Wann man Primärstatistiken durch Sekundärstatistiken<br />

ersetzen kann, hängt nicht<br />

zuletzt entscheidend davon ab, inwieweit die<br />

Verwaltungsdaten den - in der Konjunkturstatistik<br />

auf europäischer Ebene harmonisierten<br />

– statistischen Anforderungen entsprechen<br />

und ob Informationen zur Beseitigung<br />

der Abweichungen von statistischen Anforderungen<br />

zur Verfügung stehen. [8]<br />

Unternehmensregister<br />

Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten<br />

Eignungsuntersuchungen der Verwaltungsdaten<br />

für die Konjunkturstatistik verarbeitet<br />

das Unternehmensregister bereits jährlich<br />

Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit<br />

und der Steuerverwaltung. Für das Unternehmensregister<br />

eignen sich alle Daten aus<br />

administrativer und anderer Quelle, die einen<br />

zusätzlichen Informationsgehalt über Unternehmen<br />

und Betriebe bieten und mit verhältnismäßigem<br />

Aufwand zu verarbeiten sind.<br />

Die unterjährigen Verwaltungsdaten können<br />

im Unternehmensregister grundsätzlich für<br />

dieselben Zwecke verwendet werden wie die<br />

bislang genutzten Jahresdaten der Verwaltungen,<br />

die derzeit die Hauptinformationsquelle<br />

zur Pflege und Führung des Unternehmensregisters<br />

darstellen. Hierzu gehören<br />

insbesondere die Aufnahme neuer Einheiten,<br />

die Aktualisierung von Merkmalen bereits bestehender<br />

Einheiten und die Stilllegung von<br />

Einheiten. Für die Aktualisierung des Unternehmensregisters<br />

können aus den Beschäftigten-<br />

und Umsatzdatenspeichern Auszüge<br />

mit Neuaufnahmen und für das Unternehmensregister<br />

relevanten Änderungen erzeugt<br />

werden. Die Änderungen der qualitativen<br />

Merkmale bei Unternehmen oder Betrieben<br />

– wie beispielsweise Adressänderungen<br />

– stünden dem Unternehmensregister aus<br />

den unterjährigen Verwaltungsdaten in der<br />

Regel nach zwei Monaten zur Verfügung. Die<br />

Nutzbarkeit der Verwaltungsdaten für Registerzwecke<br />

könnte aus statistischer Sicht<br />

verbessert werden, wenn sich die Informationsinhalte<br />

und Rahmenbedingungen für die<br />

Verwaltungsdatennutzung ändern würden.<br />

Dazu gehören beispielsweise ein korrekter aktueller<br />

Nachweis der Sitzanschriften und Organkreiszusammensetzung<br />

von der Finanzverwaltung<br />

– der zurzeit nicht gegeben ist –,<br />

eine qualitativ höherwertige Verschlüsselung<br />

der Wirtschaftszweige und Rechtsformen<br />

sowie ein zwischen den unterschiedlichen<br />

Verwaltungen abgestimmtes Vorgehen in<br />

Form der Einführung einer bundeseinheitlichen<br />

Wirtschaftsnummer.<br />

Die unterjährigen Verwaltungsdaten aus dem<br />

Beschäftigtendatenspeicher können das Jahresmaterial,<br />

das die Bundesagentur für Arbeit<br />

für die Zwecke des Unternehmensregisters<br />

liefert, ersetzen, da ihr Informationsgehalt<br />

den des Jahresmaterials vollständig beinhaltet.<br />

Anders gestaltet sich die Situation bei<br />

dem unterjährigen Umsatzdatenspeicher. Das<br />

Unternehmensregister verarbeitet bisher das<br />

im Rahmen der Umsatzsteuerstatistik aufbereitete<br />

Jahresmaterial der Finanzverwaltung<br />

und wird das Ergebnis der Eignungsuntersuchung<br />

der AG Umsatzsteuerstatistik abwarten.<br />

Im laufenden Unternehmensregister (URS<br />

95) bestehen systembedingte technische und<br />

organisatorische Restriktionen für die Verarbeitung<br />

von unterjährigen Verwaltungsdaten.<br />

Bei der weiteren Ausgestaltung der Nutzung<br />

der unterjährigen Daten für Zwecke des Unternehmensregisters<br />

muss zwischen einer<br />

Verarbeitung im laufenden Unternehmensregistersystem<br />

95 und dem in Entwicklung<br />

befindlichen Unternehmensregister URS-Neu<br />

unterschieden werden. Das URS-Neu verfügt<br />

dann über die notwendigen technischen und<br />

konzeptionellen Voraussetzungen für die<br />

Verarbeitung und Verwendung unterjähriger<br />

Verwaltungsdaten und bietet die Möglichkeiten<br />

zur Ausschöpfung des Aktualitäts- und<br />

Informationspotenzials. [9]<br />

Intrahandelsstatistik<br />

Derzeit liefern die Steuerverwaltungen der<br />

16 Bundesländer aus dem Material der Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />

monatlich einen<br />

auf den Bedarf der Intrahandelsstatistik abgestimmten<br />

Datensatz mit den steuerlichen<br />

Meldungen der Unternehmen zum Intrahandel.<br />

Die durch die Steuerverwaltung übermittelten<br />

Daten dienen in erster Linie der Sicherung<br />

der Vollzähligkeit und Vollständigkeit<br />

der Meldungen in der Intrahandelsstatistik.<br />

Im Rahmen der Eingangskontrollen werden<br />

die durch die Finanzverwaltung übermittelten<br />

Werte mit den zur Intrahandelsstatistik<br />

gemeldeten statistischen Werten abgeglichen.<br />

Weitere Verwendung finden die Steuerwerte<br />

bei der Ermittlung der Schätzwerte für<br />

Antwortausfälle und für kleine Unternehmen,<br />

die von der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik<br />

befreit sind. Die Schätzwerte fließen in<br />

die Intrahandelsergebnisse ein.<br />

Im Zusammenhang mit dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz<br />

war zu untersuchen,<br />

ob die aktuellen monatlichen Datenlieferungen<br />

der Finanzverwaltung für Zwecke<br />

der Intrahandelsstatistik zukünftig entfallen<br />

können, da die entsprechenden Informationen<br />

aus den Monatslieferungen gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz<br />

erzeugt<br />

werden können. Hierfür wurde ein Abgleich<br />

zwischen beiden Materialien durchgeführt.<br />

Dieser hat gezeigt, dass die beiden Materialien<br />

für Zwecke der Intrahandelsstatistik weitgehend<br />

übereinstimmen.<br />

Da die monatlichen Daten aus den Lieferungen<br />

gemäß VwDVG für den Intrahandel<br />

zudem früher zur Verfügung stehen als die<br />

aktuellen speziellen Datenlieferungen der<br />

Finanzverwaltung, bestehen für den Intrahandel<br />

keine Bedenken gegen die zukünftige<br />

Verwendung des Datenmaterials aus den<br />

Verwaltungsdaten. Die beinahe vollständige<br />

Übereinstimmung war zu erwarten, da die<br />

Materialien aus derselben Quelle (Umsatzsteuer-Voranmeldung)<br />

stammen und fast<br />

zeitgleich erstellt werden. Abweichungen<br />

ergeben sich im Wesentlichen durch in den<br />

Verwaltungsdaten enthaltenen Angaben, die<br />

sich in der Datenlieferung Intrahandel nicht<br />

wiederfinden. Hierbei handelt es sich in der<br />

Regel um Meldungen, die sich auf frühere<br />

Monate beziehen und im Intrahandelsregister<br />

bereits entsprechend erfasst sind. Die Abweichungen<br />

beschränken sich auf Einzelfälle, bei<br />

denen in der Regel die in den Verwaltungsdaten<br />

übermittelten Werten im Rahmen der<br />

Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es Sachsen | <strong>Statistik</strong> in Sachsen 1/<strong>2010</strong> | 67

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