Leitfaden "Strukturen und Aufgaben der lokalen Ebene im
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2.2.2 Buchung <strong>und</strong> Vermittlung<br />
Neben Auskünften <strong>und</strong> Informationen stellt <strong>der</strong><br />
Bereich „Buchung <strong>und</strong> Vermittlung“ die zweite<br />
Kernaufgabe <strong>der</strong> Tourist Information <strong>im</strong> Bereich<br />
„Gästeinformation <strong>und</strong> Gästeservice“ dar. Die<br />
unmittelbare Buchbarkeit - sowohl von Unterkunftsleistungen<br />
als auch von Pauschalangeboten<br />
<strong>und</strong> ergänzenden Angebotsbausteinen<br />
- wird <strong>im</strong>mer bedeutsamer. Die nachfolgend<br />
dargestellten Empfehlungen fassen die zentralen<br />
hierbei zu beachtenden Punkte zusammen.<br />
Die technische Abwicklung von Buchungs- <strong>und</strong><br />
Vermittlungsleistungen durch die Tourist Informationen<br />
wird durch den Einsatz eines EDVgestützten<br />
Informations- <strong>und</strong> Reservierungssystems<br />
wesentlich unterstützt. Vorzugsweise<br />
sollte hierzu seitens <strong>der</strong> Tourist Informationen<br />
das TKN zum Einsatz kommen. Dieses wird in<br />
Rheinland-Pfalz von <strong>der</strong> RPT, den Regionalagenturen<br />
<strong>und</strong> zahlreichen Tourist Informationen<br />
auf <strong>der</strong> <strong>lokalen</strong> <strong>Ebene</strong> eingesetzt (für weitere<br />
Informationen zum TKN siehe die Infobox „Das<br />
TKN“ in Kapitel 1.3, Teil 2).<br />
Wichtige Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
enthält die Infobox „Rechtliche<br />
Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>im</strong> Zusammenhang <strong>der</strong> Vermittlungs-<br />
<strong>und</strong> Buchungstätigkeit“ auf <strong>der</strong> folgenden<br />
Seite.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliche Empfehlungen zur<br />
Umsetzung von Buchungs- <strong>und</strong><br />
Vermittlungsleistungen<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Buchungs- <strong>und</strong> Vermittlungsleistungen<br />
sind seitens <strong>der</strong> Tourist Information<br />
folgende <strong>Aufgaben</strong> sicher zu stellen:<br />
•Regelmäßige Beteiligung am Gastgeberverzeichnis<br />
<strong>der</strong> Region bzw. einer vergleichbaren<br />
Auflistung von Unterkünften.<br />
•Verkaufs- <strong>und</strong> Vermittlungsleistungen<br />
durch die Tourist Information: Z<strong>im</strong>mervermittlung,<br />
Tickets für örtliche <strong>und</strong> regionale<br />
Veranstaltungen.<br />
• Absicherung von Pauschalreiseleistungen<br />
als Reiseveranstalter o<strong>der</strong> -mittler durch<br />
Ausgabe eines Sicherungsscheins (soweit<br />
Insolvenzabsicherungspflicht besteht).<br />
• Angebot von Reiserücktrittsversicherung<br />
bei Pauschalangeboten sowie bei vermittelten<br />
Beherbergungsleistungen (optional<br />
zubuchbar) (vorgeschrieben nach §6 <strong>der</strong><br />
BGB-Informationspflichten-Verordnung).<br />
4<br />
Empfohlene Anfor<strong>der</strong>ungen zur Umsetzung <strong>der</strong> Z<strong>im</strong>mervermittlung<br />
Ausstattung mit einem computergestützten Reservierungssystem, vorzugsweise Anschluss an das TKN (vgl. dazu ausführlich<br />
die Infobox „Das TKN“ in Kapitel 1.3, Teil 2).<br />
Verfügbarkeit <strong>der</strong> frei gemeldeten Unterkünfte ohne Rücksprache mit dem Gastgeber.<br />
Einheitliche Geschäfts- <strong>und</strong> Stornobedingungen.<br />
Benennung aller zahlbaren örtlichen Abgaben sowie <strong>der</strong> Kosten für Energie, Bettwäsche, Handtücher <strong>und</strong><br />
Endreinigung (als Inklusivpreise o<strong>der</strong> getrennt ausgewiesen).<br />
Optionsfrist von min. zwei Tagen außer bei Kurzfrist- bzw. Tagesangeboten.<br />
Zur Bearbeitung internationaler Quellmärkte: mindestens englische Sprachversion eines Informations- <strong>und</strong> Reservierungssystems<br />
(möglichst TKN), englischsprachige Inhalte (z. B. Beschreibung <strong>der</strong> Beherbergungsbetriebe etc.).<br />
Kapitel 2<br />
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