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Leitfaden "Strukturen und Aufgaben der lokalen Ebene im

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Teil 2<br />

<strong>Leitfaden</strong> für die touristische Marktbearbeitung auf <strong>der</strong> <strong>lokalen</strong> <strong>Ebene</strong><br />

68<br />

Gr<strong>und</strong>legende Hinweise auf rechtliche Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang <strong>der</strong> Buchungs<strong>und</strong><br />

Vermittlungstätigkeit<br />

Bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>und</strong> Vermarktung von Pauschalreisen<br />

sind unterschiedliche, vor allem<br />

auch rechtliche Fragen zu beachten. Eine fehlende<br />

rechtliche Absicherung kann weitreichende<br />

Folgen, insbeson<strong>der</strong>e auch finanzieller<br />

Art, für den Reiseveranstalter haben. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Komplexität rechtlicher Fragestellungen<br />

können die nachfolgend aufgeführten Informationen<br />

lediglich einen gr<strong>und</strong>legenden Überblick<br />

geben. Sie ersetzen keine entsprechende<br />

rechtliche Beratung.<br />

Was ist eine Pauschalreise?<br />

Nach § 651a BGB ist eine Pauschalreise eine<br />

Reise, bei <strong>der</strong> „dem Reisenden eine Gesamtheit<br />

von Reiseleistungen“ zu einem Gesamtpreis<br />

angeboten werden. Nach <strong>der</strong> Rechtssprechung<br />

gilt als „Gesamtheit von Reiseleistungen“ die<br />

Bündelung von zwei Hauptleistungen zu einem<br />

Leistungsbündel.<br />

Beispiele:<br />

• Beför<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Unterkunft,<br />

• Unterkunft <strong>und</strong> Hobbykurs,<br />

• Unterkunft <strong>und</strong> Sport,<br />

• Beför<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Mietwagen,<br />

• Unterkunft <strong>und</strong> Mietwagen,<br />

• Unterkunft <strong>und</strong> Kunstführer.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Rechtssprechung wurden auch Leistungsbündel,<br />

die <strong>im</strong> sogenannten „Baukastenprinzip“<br />

vom K<strong>und</strong>en individuell zusammengestellt<br />

werden, als Pauschalreisen eingestuft.<br />

Wer ist Reiseveranstalter?<br />

Reiseveranstalter ist, wer eine Pauschalreise <strong>im</strong><br />

Sinne des § 651a BGB anbietet, d. h. mindestens<br />

zwei Hauptleistungen als Gesamtheit <strong>im</strong> Rahmen<br />

eines von vornherein festgelegten Gesamtprogramms<br />

<strong>und</strong> zu einem Gesamtpreis anbietet.<br />

Beispiele:<br />

Auch ein einmaliges Angebot, z. B. die Leserreise<br />

einer Zeitung gilt als Pauschalreise. Ebenso<br />

sind nichtgewerbliche Anbieter von Reisen, z.B.<br />

Volkshochschulen, Vereine etc., die Pauschalreisen<br />

in <strong>der</strong> oben dargestellten Form anbieten,<br />

Reiseveranstalter <strong>im</strong> Sinne des BGB.<br />

Was ist zu beachten, wenn die Tourist Information<br />

als Reiseveranstalter auftritt?<br />

Das Auftreten <strong>der</strong> Tourist Information als Reiseveranstalter<br />

<strong>im</strong> oben angeführten Sinn macht<br />

es erfor<strong>der</strong>lich, den reiserechtlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />

gerecht zu werden. Dies beinhaltet<br />

insbeson<strong>der</strong>e:<br />

• Absicherung des vor Reiseende kassierten<br />

Reisepreises sowie <strong>der</strong> notwendigen Kosten<br />

für den Rücktransport gegen Insolvenz.<br />

• Verschuldensunabhängige Haftung für Reisemängel.<br />

• Haftung für Sach- <strong>und</strong> Personenschäden (Absicherung<br />

durch Abschluss einer Personen<strong>und</strong><br />

Sachschadensversicherung).<br />

• Einhaltung <strong>der</strong> Informationspflichten gemäß<br />

§ 651a Abs. 3 BGB: Gesetzeskonforme Information<br />

des K<strong>und</strong>en <strong>im</strong> Rahmen des Prospektes,<br />

vor Vertragsabschluss, in <strong>der</strong> Reisebestätigung<br />

<strong>und</strong> vor Beginn <strong>der</strong> Reise.<br />

Weitere Informationen:<br />

• Muster-AGB für Reisemittler <strong>und</strong> Veranstalter<br />

von Pauschalreisen in Rheinland-Pfalz sind<br />

erhältlich bei <strong>der</strong> Rheinland-Pfalz Tourismus<br />

GmbH, Ansprechpartnerin: Frau Schallop.<br />

• Weitergehende Informationen enthält <strong>der</strong><br />

Ratgeber „Rechtsfragen in <strong>der</strong> touristischen<br />

Produktentwicklung“ <strong>der</strong> IHK Halle-Dessau/<br />

IHK Magdeburg (http://www.magdeburg.<br />

ihk24.de).<br />

Quelle: Deutscher ReiseVerband: DRV-Reiserechtsbroschüre.

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