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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 2: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Allgemeines Basismodul<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

B07<br />

Maßtheorie<br />

Studiendekan der Fakultät <strong>für</strong> <strong>Mathematik</strong><br />

Inhalte:<br />

• Ringe, Algebren und -Algebren<br />

• Inhalt und Maß<br />

• Lebesguemaß<br />

• Messbare Funktionen und Konvergenzsätze<br />

• Lebesgue-Integral und Grenzwertsätze<br />

• Integration in Produkträumen<br />

Qualifikationsziele:<br />

Ziel ist die Einführung in die Maßtheorie und Lebesguesche Integrationstheorie.<br />

Dabei wer<strong>den</strong> die jeweils fundamentalen Begriffe und Zusammenhänge ver<strong>mit</strong>telt.<br />

Die Stu<strong>den</strong>ten erwerben neben Kenntnissen die Kompetenz, <strong>mit</strong> komplexen<br />

Konzepten und deren Zusammenspiel umzugehen.<br />

Es wer<strong>den</strong> Grundlagen <strong>für</strong> die Stochastik geschaffen.<br />

Lehrformen<br />

Lehrformen des Moduls sind Vorlesung und Übung.<br />

• V: Maßtheorie (3 LVS)<br />

• Ü: Maßtheorie (1 LVS)<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Analysis II (Modul B03)<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• 30-minütige mündliche Prüfung<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 6 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Wintersemester angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 180 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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