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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 2: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Spezifisches Basismodul – Studienrichtungen MMM, IMM, TMM<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

B12<br />

Proseminar<br />

Studiendekan der Fakultät <strong>für</strong> <strong>Mathematik</strong><br />

Inhalte:<br />

Es wer<strong>den</strong> mathematische Themengebiete ausgegeben, die anhand von<br />

ausgewählter wissenschaftlicher Literatur aufbereitet, schriftlich zusammengefasst<br />

und im Seminar vorgetragen wer<strong>den</strong>.<br />

Qualifikationsziele:<br />

- das eigenständige Lesen und Verstehen wissenschaftlicher Texte<br />

- die schriftliche Darstellung und Zusammenfassung mathematischer Erkenntnisse<br />

- die Präsentation mathematischer Erkenntnisse unter Zuhilfenahme geeigneter<br />

Präsentationstechniken<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Lehrform des Moduls ist das Seminar.<br />

• S: (2 LVS)<br />

Analysis II, Lineare Algebra und Analytische Geometrie II (Module B03, B04)<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• anrechenbare Studienleistung gemäß § 8 der Prüfungsordnung in Form von einem<br />

60-minütigen Vortrag <strong>mit</strong> schriftlicher Ausarbeitung von ca. 3 Seiten. Vortrag in<br />

Englisch ist möglich.<br />

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung mindestens<br />

ausreichend ist.<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 4 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Studienjahr angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 120 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

1450

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