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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Vertiefungsmodul – Studienrichtungen FMM, WMM<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

W11<br />

Bürgerliches Recht<br />

Professur Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums (Jura II)<br />

Inhalte:<br />

Vorlesung: Allgemeiner Teil BGB (Rechtsträger/ Rechtsgegenstände/<br />

Rechtsgeschäftslehre); allgemeines Schuldrecht (das Schuldverhältnis/ Entstehung<br />

und Inhalt von Schuldverhältnissen/ Erfüllung und Erfüllungssurrogate/<br />

Leistungsstörungen/ Beendigung des Schuldverhältnisses/ Beteiligung Dritter am<br />

Schuldverhältnis); besonderes Schuldrecht (Kaufvertrag/ Mietvertrag/<br />

Darlehensvertrag/ Werkvertrag/ Dienstvertrag/ Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag/<br />

Bürgschaft/ unerlaubte Handlungen/ ungerechtfertigte Bereicherung/<br />

Geschäftsführung ohne Auftrag); Sachenrecht (Besitz/ Eigentum/ rechtsgeschäftliche<br />

Übereignung an beweglichen Sachen/ Eigentumsvorbehalt und<br />

Sicherungsübereignung/ Verbindung/ Vermischung/ Verarbeitung/ Verpfändung/<br />

rechtsgeschäftliche Übereignung an unbeweglichen Sachen/ Belastung von<br />

Grundstücken)<br />

Übung: Fallbearbeitung - Anspruchsmethode und Gutachtenstil<br />

Qualifikationsziele:<br />

- Vorlesung: Kenntnisse der Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts und<br />

Verständnis <strong>für</strong> die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen<br />

wirtschaftlicher Betätigung<br />

- Übung: Fähigkeit, das materielle Privatrecht auf einen konkreten<br />

Lebenssachverhalt anzuwen<strong>den</strong><br />

- Fähigkeit zur Kommunikation und Zusammenarbeit <strong>mit</strong> Wissenschaftlern und<br />

Fachkräften anderer Fachgebiete, speziell im Bereich der<br />

Wirtschaftswissenschaften<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Lehrformen des Moduls sind Vorlesung und Übung.<br />

• V: Bürgerliches Recht (4 LVS)<br />

• Ü: Bürgerliches Recht (1 LVS)<br />

Der Besuch des Moduls W24 Einführung in das Recht wird empfohlen.<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• anrechenbare Studienleistung in Form einer 90-minütigen Klausur zu<br />

Bürgerliches Recht<br />

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung mindestens<br />

ausreichend ist und der Stu<strong>den</strong>t dieser Anrechnung nicht innerhalb eines Jahres im<br />

Zentralen Prüfungsamt widerspricht.<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 5 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Studienjahr angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 150 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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