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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Spezifisches Basismodul – Studienrichtung IMM<br />

Vertiefungsmodul – Studienrichtungen MMM Nebenfach Informatik, TMM, WMM<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

I07<br />

Theoretische Informatik II<br />

Studiendekan der Fakultät <strong>für</strong> Informatik<br />

Inhalte:<br />

• Automaten<br />

• Grammatiken, Chomsky Hierarchie<br />

• Turing Maschinen<br />

• Nicht-Entscheidbarkeit<br />

• NP-Vollständigkeit<br />

Qualifikationsziele:<br />

• Die Kompetenz zu erkennen, welche Probleme überhaupt algorithmisch<br />

behandelbar sind, welche Probleme sich prinzipiell nicht durch Computer<br />

behandeln lassen und welche Probleme effizient behandelt wer<strong>den</strong> können.<br />

• Fähigkeit zur Kommunikation und Zusammenarbeit <strong>mit</strong> Wissenschaftlern und<br />

Fachkräften anderer Fachgebiete, speziell im Bereich der Informatik<br />

Lehrformen<br />

Lehrformen des Moduls sind Vorlesung und Übung.<br />

• V: Theoretische Informatik II (4 LVS)<br />

• Ü: Theoretische Informatik II (2 LVS)<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Theoretische Informatik I (Modul I06)<br />

Entspricht dem Modul 500250 der Fakultät <strong>für</strong> Informatik<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• anrechenbare Studienleistung in Form einer 20-minütigen mündlichen Prüfung zu<br />

Theoretische Informatik II<br />

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung mindestens<br />

ausreichend ist.<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 8 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 240 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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