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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Vertiefungsmodul – Studienrichtungen MMM, IMM, TMM Neben-/Anwendungsfach Maschinenbau<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

MB09<br />

Materialmodellierung<br />

Professur Festkörpermechanik<br />

Inhalte:<br />

In diesem Modul wer<strong>den</strong> Kenntnisse ver<strong>mit</strong>telt, um ein beobachtetes<br />

Materialverhalten kontinuumsmechanisch nachzubil<strong>den</strong>. Dabei wer<strong>den</strong><br />

elastische, viskoelastische und elastoplastische Modelle vorgestellt, die auch <strong>für</strong><br />

große Verformungen geeignet sind.<br />

Qualifikationsziele:<br />

Der Stu<strong>den</strong>t soll in die Lage versetzt wer<strong>den</strong>, kontinuumsmechanische<br />

Materialmodelle <strong>für</strong> große Verformungen nachzuvollziehen und das Rüstzeug<br />

erhalten, selbst derartige Modelle zu entwickeln.<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Lehrformen des Moduls sind Vorlesung und Übung.<br />

• V: Materialmodellierung (2 LVS)<br />

• Ü: Materialmodellierung (2 LVS)<br />

Kontinuumsmechanik II (Modul MB06)<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe<br />

von Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• anrechenbare Studienleistung in Form einer 30-minütigen mündlichen<br />

Prüfung<br />

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung<br />

mindestens ausreichend ist.<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 5 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10<br />

der Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Studienjahr im Wintersemester angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 150 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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