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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Ergänzungsmodul<br />

Modulnummer<br />

Q07<br />

Modulname Französisch II (Niveau A2)<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und<br />

Qualifikationsziele<br />

Fachgruppenleiter Französisch des Zentrums <strong>für</strong> Fremdsprachen<br />

Inhalte:<br />

• Erweiterung und Festigung der Lexik und Grammatik.<br />

Landeskundliche/kulturelle Besonderheiten<br />

• Lexik: Ausbildung, Familie, Hobbys, Freizeit und Beruf<br />

• Grammatische Strukturen: (un)regelmäßige Verben, Komparativ des<br />

Adjektivs und Adverbs, Modalverben, reflexive Verben,<br />

Possessivpronomen, Demonstrativbegleiter, direkte und indirekte<br />

Objektpronomen, Adverbialpronomen y und en, Relativpronomen, futur<br />

composé, Gegenüberstellung von imparfait und passé composé<br />

• Kommunikationsstrukturen: über Gewohnheiten re<strong>den</strong>, Vorschläge<br />

machen, Pläne machen, über Erfahrungen berichten und diese bewerten<br />

Die Ausbildung orientiert sich an der Sprachkompetenzstufe A2 des<br />

Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens <strong>für</strong> Sprachen (GER).<br />

Qualifikationsziele:<br />

Die Studieren<strong>den</strong> können Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen,<br />

die <strong>mit</strong> ihrem Lebensbereich zusammenhängen. Sie können sich in einfachen<br />

routinemäßigen Situationen mündlich und schriftlich verständigen.<br />

Der Abschluss des Moduls entspricht der Sprachkompetenzstufe A2 des<br />

Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens <strong>für</strong> Sprachen (GER).<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Lehrform des Moduls ist die Übung.<br />

• Ü: Kurs 2 (4 LVS)<br />

Abgeschlossener vorausgehender Kurs 1 (Modul Q06) oder Einstufungstest<br />

(Qualifizierungsempfehlung)<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

Anrechenbare Studienleistung:<br />

• 90-minütige Klausur zu Kurs 2<br />

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung<br />

mindestens ausreichend ist.<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 4 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in §<br />

10 der Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Semester angeboten.<br />

Arbeitsaufwand Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 120<br />

AS (60 Kontaktstun<strong>den</strong> und 60 Stun<strong>den</strong> Selbststudium).<br />

Dauer des Moduls<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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