Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz
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Amtliche Bekanntmachungen<br />
Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />
Ergänzungsmodul<br />
Modulnummer<br />
Q07<br />
Modulname Französisch II (Niveau A2)<br />
Modulverantwortlich<br />
Inhalte und<br />
Qualifikationsziele<br />
Fachgruppenleiter Französisch des Zentrums <strong>für</strong> Fremdsprachen<br />
Inhalte:<br />
• Erweiterung und Festigung der Lexik und Grammatik.<br />
Landeskundliche/kulturelle Besonderheiten<br />
• Lexik: Ausbildung, Familie, Hobbys, Freizeit und Beruf<br />
• Grammatische Strukturen: (un)regelmäßige Verben, Komparativ des<br />
Adjektivs und Adverbs, Modalverben, reflexive Verben,<br />
Possessivpronomen, Demonstrativbegleiter, direkte und indirekte<br />
Objektpronomen, Adverbialpronomen y und en, Relativpronomen, futur<br />
composé, Gegenüberstellung von imparfait und passé composé<br />
• Kommunikationsstrukturen: über Gewohnheiten re<strong>den</strong>, Vorschläge<br />
machen, Pläne machen, über Erfahrungen berichten und diese bewerten<br />
Die Ausbildung orientiert sich an der Sprachkompetenzstufe A2 des<br />
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens <strong>für</strong> Sprachen (GER).<br />
Qualifikationsziele:<br />
Die Studieren<strong>den</strong> können Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen,<br />
die <strong>mit</strong> ihrem Lebensbereich zusammenhängen. Sie können sich in einfachen<br />
routinemäßigen Situationen mündlich und schriftlich verständigen.<br />
Der Abschluss des Moduls entspricht der Sprachkompetenzstufe A2 des<br />
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens <strong>für</strong> Sprachen (GER).<br />
Lehrformen<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />
Teilnahme<br />
Lehrform des Moduls ist die Übung.<br />
• Ü: Kurs 2 (4 LVS)<br />
Abgeschlossener vorausgehender Kurs 1 (Modul Q06) oder Einstufungstest<br />
(Qualifizierungsempfehlung)<br />
Verwendbarkeit des Moduls<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />
Vergabe von<br />
Leistungspunkten<br />
Modulprüfung<br />
Leistungspunkte und Noten<br />
Häufigkeit des Angebots<br />
Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />
Vergabe von Leistungspunkten.<br />
Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />
Anrechenbare Studienleistung:<br />
• 90-minütige Klausur zu Kurs 2<br />
Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung<br />
mindestens ausreichend ist.<br />
In dem Modul wer<strong>den</strong> 4 Leistungspunkte erworben.<br />
Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in §<br />
10 der Prüfungsordnung geregelt.<br />
Das Modul wird in jedem Semester angeboten.<br />
Arbeitsaufwand Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 120<br />
AS (60 Kontaktstun<strong>den</strong> und 60 Stun<strong>den</strong> Selbststudium).<br />
Dauer des Moduls<br />
Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />
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