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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Vertiefungsmodul – Studienrichtung WMM<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

W42<br />

Entscheidungsunterstützungssysteme<br />

Modulverantwortlich Professur Wirtschaftsinformatik II, insbesondere Systementwicklung und<br />

Anwendungssysteme in Wirtschaft und Verwaltung<br />

Inhalte und Qualifikationsziele Inhalte:<br />

• Grundlagen und ausgewählte Metho<strong>den</strong> des Knowledge Discovery in Databases<br />

und Data Mining<br />

• Ausgewählte Metho<strong>den</strong> des Operations Research, Einsatz entsprechender<br />

Software<br />

• Wissensbasierte Systeme: Aufbau, Fuzzy-Expertensysteme, Entwicklungsmethodik,<br />

Werkzeuge<br />

• Ausgewählte Entscheidungsunterstützungssysteme in betrieblichen Funktionsbereichen<br />

Qualifikationsziele:<br />

Ziel ist die Ver<strong>mit</strong>tlung von:<br />

• Kenntnissen über Methodik und Bausteine, die bei Entscheidungsunterstützungssystemen<br />

zum Einsatz kommen<br />

• Einsicht in die Anwendungspotentiale und Aneignung von anwendungsorientiertem<br />

Wissen<br />

• Praktischen Fertigkeiten im Umgang <strong>mit</strong> Data Mining Werkzeugen<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Lehrformen des Moduls sind Vorlesung und Übung.<br />

• V: Entscheidungsunterstützungssysteme (2 LVS)<br />

• Ü: Entscheidungsunterstützungssysteme (1 LVS)<br />

keine<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• Anrechenbare Studienleistung in Form einer 60-minütigen Klausur<br />

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung mindestens<br />

ausreichend ist.<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 3 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Studienjahr angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 90 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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