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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

B07 Maßtheorie, 6 LP (Pflichtmodul)<br />

B08 Grundlagen der Optimierung, 8 LP (Pflichtmodul)<br />

B09 Numerische <strong>Mathematik</strong>, 8 LP (Pflichtmodul)<br />

B10 Stochastik, 8 LP (Pflichtmodul)<br />

B14 Gewöhnliche Differentialgleichungen, 6 LP (Pflichtmodul)<br />

2. Spezifische Basismodule:<br />

In der Studienrichtung „<strong>Mathematik</strong>“ sind 84 LP in spezifischen Basismodulen gemäß Absatz 3 zu erbringen.<br />

In der Studienrichtung „<strong>Mathematik</strong> <strong>mit</strong> vertiefter Informatikausbildung“ sind 84 LP in spezifischen Basismodulen<br />

gemäß Absatz 4 zu erbringen.<br />

In der Studienrichtung „Finanzmathematik“ sind mindestens 74 LP in spezifischen Basismodulen gemäß Absatz<br />

5 zu erbringen.<br />

In der Studienrichtung „Technomathematik“ sind abhängig vom gewählten technischen Anwendungsfach 88 LP<br />

beim Anwendungsfach Elektrotechnik, 86 LP beim Anwendungsfach Maschinenbau, 90 LP beim Anwendungsfach<br />

Medizintechnik und 84 LP beim Anwendungsfach Physik in spezifischen Basismodulen gemäß Absatz 6 zu<br />

erbringen.<br />

In der Studienrichtung „Wirtschaftsmathematik“ sind 84 LP in spezifischen Basismodulen gemäß Absatz 7 zu<br />

erbringen.<br />

3. Vertiefungs- und Ergänzungsmodule:<br />

In <strong>den</strong> Studienrichtungen „<strong>Mathematik</strong>“, „<strong>Mathematik</strong> <strong>mit</strong> vertiefter Informatik“ und „Wirtschaftsmathematik“<br />

sind Module im Umfang von 16 LP aus <strong>den</strong> unter § 6b benannten Vertiefungs- und Ergänzungsmodulen zu<br />

wählen.<br />

In der Studienrichtung „Finanzmathematik“ sind Module im Umfang von höchstens 26 LP aus <strong>den</strong> unter § 6b<br />

benannten Vertiefungs- und Ergänzungsmodulen so zu wählen, dass Vertiefungs- und Ergänzungsmodule<br />

und spezifische Basismodule aus <strong>den</strong> Wahlpflichtbereichen gemäß Absatz 5 zusammen 38 LP ergeben.<br />

Module, die sowohl als spezifische Basismodule im Bachelorstudiengang als auch als Vertiefungsmodule im<br />

Masterstudiengang aufgelistet sind, wer<strong>den</strong> als spezifische Basismodule gewertet.<br />

In der Studienrichtung „Technomathematik“ sind abhängig vom gewählten technischen Anwendungsfach<br />

Module im Umfang von 12 LP beim Anwendungsfach Elektrotechnik, 14 LP beim Anwendungsfach Maschinenbau,<br />

10 LP beim Anwendungsfach Medizintechnik und 16 LP beim Anwendungsfach Physik aus <strong>den</strong><br />

unter § 6b benannten Vertiefungs- und Ergänzungsmodulen zu wählen.<br />

Es können höchstens 8 LP in Ergänzungsmodulen gewählt wer<strong>den</strong>. Die gewählten Module sind Bestandteil<br />

der Bachelorprüfung und können im Masterstudiengang nicht nochmals belegt wer<strong>den</strong>.<br />

4. Modul Bachelor-Arbeit:<br />

A01 Bachelor-Arbeit, 12 LP (Pflichtmodul)<br />

5. Wahlmodule:<br />

Aus <strong>den</strong> in § 6b benannten Modulen des Masterstudienganges können weitere Module im Gesamtumfang<br />

von bis zu 60 LP belegt wer<strong>den</strong>. Das Modul Master-Arbeit ist hiervon ausgenommen. Diese Module sind<br />

nicht Bestandteil der Bachelorprüfung. Sie wer<strong>den</strong> gemäß § 8 Abs. 4 dieser <strong>Studienordnung</strong> und § 15 Abs. 6<br />

der Prüfungsordnung <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Studiengang</strong> <strong>Mathematik</strong> <strong>mit</strong> dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) und<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> konsekutiven <strong>Studiengang</strong> <strong>Mathematik</strong> <strong>mit</strong> dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) (kombinierter<br />

Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong>*) im Masterstudiengang angerechnet.<br />

(2) Der empfohlene Ablauf des Studiums im Bachelorstudiengang <strong>Mathematik</strong> an der Technischen Universität<br />

<strong>Chemnitz</strong> innerhalb der Regelstudienzeit ergibt sich aus der zeitlichen Gliederung im Studienablaufplan<br />

(siehe Anlage 1a-1e) und dem modularen Aufbau des <strong>Studiengang</strong>es.<br />

(3) Spezifische Regelungen der Studienrichtung „<strong>Mathematik</strong>“<br />

Es sind 56 LP in spezifischen Basismodulen der <strong>Mathematik</strong> und 28 LP in spezifischen Basismodulen abhängig<br />

von der Wahl eines der Nebenfächer Chemie, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Medizintechnik, Physik<br />

oder Wirtschaftswissenschaften zu erwerben.<br />

Spezifische Basismodule der <strong>Mathematik</strong>:<br />

B05 Vektoranalysis, 6 LP (Pflichtmodul)<br />

B06 Algebra, 8 LP (Pflichtmodul)<br />

B11 Funktionentheorie, 4 LP (Pflichtmodul)<br />

B12 Proseminar, 4 LP (Pflichtmodul)<br />

B13 Funktionalanalysis, 6 LP (Pflichtmodul)<br />

B15 Mathematische Statistik, 6 LP (Pflichtmodul)<br />

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