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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Vertiefungsmodul – Studienrichtungen MMM, IMM, TMM Neben-/Anwendungsfach Medizintechnik<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

MB15<br />

Werkstoffprüfung<br />

Professur Werkstofftechnik<br />

Inhalte:<br />

Das Modul liefert wesentliche Grundlagen <strong>für</strong> eine zielgerichtete<br />

Werkstoffentwicklung und -auswahl und stellt Kennwerte <strong>für</strong> die Bauteilberechnung<br />

zur Verfügung.<br />

Qualifikationsziele:<br />

Die Studieren<strong>den</strong> erwerben grundlegende Kenntnisse zur mechanischen und zur<br />

zerstörungsfreien Werkstoffprüfung und lernen die am häufigsten eingesetzten<br />

mechanischen und zerstörungsfreien Prüfverfahren kennen. Die Studieren<strong>den</strong> sind<br />

in der Lage, <strong>mit</strong> Hilfe der Verfahren der Werkstoffprüfung die Eigenschaften von<br />

Werkstoffen/Bauteilen unter anwendungsnahen Bedingungen qualitativ und<br />

quantitativ zu bestimmen.<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Lehrform des Moduls ist die Vorlesung.<br />

• V: Werkstoffprüfung (2 LVS)<br />

Grundlagen zu chemischen Bindungen, Atombau, Perio<strong>den</strong>system der Elemente,<br />

Technische Mechanik (Statik und Festigkeitslehre), Physik, Fertigungstechnik<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• anrechenbare Studienleistung in Form einer 120-minütigen Klausur zu<br />

Werkstoffprüfung<br />

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung<br />

mindestens ausreichend ist.<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 3 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Studienjahr im Sommersemester angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 90 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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