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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Vertiefungsmodul<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

M01<br />

Differentialgeometrie<br />

Studiendekan der Fakultät <strong>für</strong> <strong>Mathematik</strong><br />

Inhalte:<br />

• Kurven in Parameterdarstellung<br />

• Krümmung<br />

• begleitendes Dreibein<br />

• Flächen in Parameterdarstellung<br />

• metrische Fundamentalgrößen<br />

• Krümmungen (v. a. Gaußsche und <strong>mit</strong>tlere)<br />

• Sätze von Gauß–Bonet<br />

• innere Geometrie von Flächen<br />

• geodätische Linien<br />

• Tensordefinition und –rechnung<br />

Qualifikationsziele:<br />

Ziel dieses Moduls ist die Einführung in die Theorie von Kurven und Flächen im<br />

Raum sowie in die Grundlagen der Tensorrechnung, etwa bei einer Parametrisierung<br />

des 3–dimensionalen Raumes in krummlinigen Koordinaten.<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Lehrformen des Moduls sind Vorlesung und Übung.<br />

• V: Differentialgeometrie (4 LVS)<br />

• Ü: Differentialgeometrie (2 LVS)<br />

Die Lehrveranstaltungen können in englischer Sprache angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

Lineare Algebra und Analytische Geometrie II, Vektoranalysis (Module B04, B05)<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• 30-minütige mündliche Prüfung<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 8 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird mindestens einmal in jedem zweiten Studienjahr angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 240 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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