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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 3: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Vertiefungsmodul – Studienrichtungen MMM, IMM, TMM Neben-/Anwendungsfach Medizintechnik<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

MB17<br />

Gerätetechnik in der Diagnostik B<br />

Professur Sportgerätetechnik<br />

Inhalte:<br />

In der Vorlesung wird die Funktion und der Aufbau aktueller Gerätetechnik in<br />

diagnostischen Anwendungen der Humanmedizin ver<strong>mit</strong>telt.<br />

Behandelt wer<strong>den</strong> bildgebende diagnostische Verfahren <strong>mit</strong> Großgeräten (z. B.<br />

tomographische Verfahren, Ultraschalltechniken etc.), Geräte zur Diagnose der<br />

physischen und physiologischen Leistungsfähigkeit sowie minimalinvasive<br />

diagnostische Verfahren wie beispielsweise Kathetertechnologien.<br />

Qualifikationsziele:<br />

Die Studieren<strong>den</strong> sind nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls in der Lage, die<br />

spezifischen Eigenschaften der behandelten Geräte und Technologien zu<br />

benennen, und können Anwendungsbeispiele geben. Vor- und Nachteile können<br />

bezogen auf konkrete Anwendungen beurteilt und bewertet wer<strong>den</strong>, um <strong>für</strong> über die<br />

Lehrveranstaltung hinaus gehende Anwendungsbereiche geeignete Verfahren bzw.<br />

Einstellungen der Geräte auswählen zu können.<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Lehrform des Moduls ist die Vorlesung.<br />

• V: Gerätetechnik in der Diagnostik (2 LVS)<br />

keine<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen <strong>für</strong> die Prüfungsleistung und die<br />

erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung sind Voraussetzungen <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Zulassungsvoraussetzungen sind:<br />

• Modul K01 Anatomie und Physiologie I<br />

• Modul K02 Anatomie und Physiologie II<br />

und folgende Prüfungsvorleistung (mehrfach wiederholbar):<br />

• Hausarbeit (Umfang: ca. 10 Seiten, Bearbeitungsaufwand: 60 AS) <strong>mit</strong><br />

abschließender 15-minütiger Vorstellung<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• anrechenbare Studienleistung in Form einer 90-minütigen Klausur zu<br />

Gerätetechnik in der Diagnostik<br />

Die Studienleistung wird angerechnet, wenn die Note der Studienleistung<br />

mindestens ausreichend ist.<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 4 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Studienjahr im Sommersemester angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 120 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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