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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Anlage 2: Modulbeschreibung zum kombinierten Bachelor-/Masterstudiengang <strong>Mathematik</strong><br />

Spezifisches Basismodul – Studienrichtungen MMM, TMM<br />

Vertiefungsmodul – Studienrichtungen IMM, FMM, WMM<br />

Modulnummer<br />

Modulname<br />

Modulverantwortlich<br />

Inhalte und Qualifikationsziele<br />

B16<br />

Analysis partieller Differentialgleichungen<br />

Studiendekan der Fakultät <strong>für</strong> <strong>Mathematik</strong><br />

Inhalte:<br />

- Klassische Lösungen <strong>für</strong> Laplace-, Wärmeleitungs- und Wellengleichungen<br />

- Sobolewräume<br />

- Verallgemeinerte Lösungen <strong>für</strong> partielle Differentialgleichungen<br />

Qualifikationsziele:<br />

Ziel dieses Moduls ist die Ver<strong>mit</strong>tlung der Grundlagen der Analysis der linearen,<br />

partiellen Differentialgleichungen.<br />

Lehrformen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme<br />

Lehrformen des Moduls sind Vorlesung und Übung.<br />

• V: Analysis partieller Differentialgleichungen (4 LVS)<br />

• Ü: Analysis partieller Differentialgleichungen (2 LVS)<br />

Vektoranalysis, Funktionalanalysis, Gewöhnliche Differentialgleichungen (Module<br />

B05, B13, B14)<br />

Verwendbarkeit des Moduls<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Modulprüfung<br />

Leistungspunkte und Noten<br />

Häufigkeit des Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer des Moduls<br />

Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Vergabe von<br />

Leistungspunkten.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Prüfungsleistung:<br />

• 30-minütige mündliche Prüfung<br />

In dem Modul wer<strong>den</strong> 8 Leistungspunkte erworben.<br />

Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in § 10 der<br />

Prüfungsordnung geregelt.<br />

Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten.<br />

Das Modul umfasst einen Gesamtarbeitsaufwand der Studieren<strong>den</strong> von 240 AS.<br />

Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf ein Semester.<br />

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