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Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit ... - TU Chemnitz

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Nr. 25/2013 vom 29. August 2013<br />

_________________________________________________________________________________<br />

§ 4<br />

Lehrformen<br />

(1) Lehrformen können sein: die Vorlesung (V), das Seminar (S), die Übung (Ü), das Projekt (PR), das Kolloquium<br />

(K), das Tutorium (T), das Praktikum (P) oder die Exkursion (E).<br />

(2) Tutorien zur Unterstützung der Studieren<strong>den</strong>, insbesondere <strong>für</strong> Studienanfänger, sind in <strong>den</strong> Modulbeschreibungen<br />

geregelt.<br />

(3) In <strong>den</strong> Modulbeschreibungen ist geregelt, welche Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

§ 5<br />

Ziele des kombinierten Bachelor-/Masterstudienganges<br />

Ziel des kombinierten Bachelor-/Masterstudienganges <strong>Mathematik</strong> ist die Ver<strong>mit</strong>tlung und Schulung folgender<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten im Bachelorstudiengang:<br />

• fundierte mathematische Grundlagenkenntnisse in Analysis und Linearer Algebra sowie einführendes<br />

Wissen in Numerischer <strong>Mathematik</strong>, Optimierung, Stochastik und Statistik,<br />

• einführende Kenntnisse in einem Nebenfach <strong>mit</strong> mathematischen Querverbindungen oder in einem<br />

Anwendungsfach in der gewählten Studienrichtung,<br />

• wesentliche Grundlagen in der gewählten Studienrichtung,<br />

• logisches Denken und Argumentieren,<br />

• Abstraktionsfähigkeit und abstraktes Vorstellungsvermögen, die Fähigkeit, Beweise nachzuvollziehen<br />

und eigene Beweisideen zu einfachen Aussagen zu entwickeln und zu formulieren,<br />

• Erkennen von Gesetzmäßigkeiten und Analogien sowie der sich daraus ergebende Wissenstransfer,<br />

• Modellbildung auf der Grundlage vertrauter Modelle und präzise Formulierung derartiger Problemstellungen,<br />

• die mathematische Einordnung von Problemen und Lösungsansätzen und die Zuordnung geeigneter<br />

bekannter Verfahren,<br />

• die Anwendung grundlegender Lösungsverfahren und deren algorithmische Umsetzung,<br />

• die Implementierung gegebener mathematischer Algorithmen in modernen Programmiersprachen,<br />

die Nutzung spezieller mathematischer Software <strong>für</strong> spezifische Anwendungszwecke,<br />

• die Zusammenarbeit <strong>mit</strong> <strong>Mathematik</strong>ern und anderen Wissenschaftlern (Teamfähigkeit) innerhalb<br />

eines Entwicklungsteams in umsetzender Funktion,<br />

• wissenschaftliches Arbeiten, der Umgang <strong>mit</strong> wissenschaftlicher Literatur und kritisches Hinterfragen<br />

eigener Überlegungen und der Ergebnisse anderer.<br />

Ziel im Masterstudiengang sind neben der Vertiefung der im Bachelorstudiengang erworbenen Fertigkeiten:<br />

• fundierte mathematische Kenntnisse auf breiter Basis in <strong>den</strong> Gebieten Analysis, Diskrete <strong>Mathematik</strong>,<br />

Numerische <strong>Mathematik</strong>, Optimierung und Stochastik <strong>mit</strong> vertiefter Ausbildung bis zur aktuellen<br />

Forschung in mindestens einem dieser Gebiete,<br />

• wesentliche Grundlagen eines Nebenfachs <strong>mit</strong> mathematischen Querverbindungen oder weiterführende<br />

Kenntnisse in einem Anwendungsfach in der gewählten Studienrichtung,<br />

• vertiefende Kenntnisse in der gewählten Studienrichtung,<br />

• Modellbildung und präzise Formulierung neuartiger Problemstellungen ohne bekanntes Vorwissen,<br />

• die Analyse und mathematische Einordnung von Problemen und Lösungsansätzen, Zuordnung geeigneter<br />

oder Anpassung ähnlicher Verfahren aus der Literatur,<br />

• das Entwickeln neuer Lösungswege und deren algorithmische Umsetzung,<br />

• die Implementierung eigenständig entwickelter mathematischer Algorithmen in modernen Programmiersprachen,<br />

die Nutzung allgemeiner mathematischer Software und Programmbibliotheken.<br />

Teil 2<br />

Aufbau und Inhalte des Studiums<br />

§ 6a<br />

Aufbau des Bachelorstudiums<br />

(1) Im Studium wer<strong>den</strong> 180 LP erworben, die sich wie folgt zusammensetzen:<br />

1. Allgemeine Basismodule:<br />

Die mathematische Grundlagenausbildung umfasst Basismodule im Umfang von 68 LP, die <strong>für</strong> alle Studienrichtungen<br />

verpflichtend sind.<br />

B01 Analysis I, 8 LP (Pflichtmodul)<br />

B02 Lineare Algebra und Analytische Geometrie I, 8 LP (Pflichtmodul)<br />

B03 Analysis II, 8 LP (Pflichtmodul)<br />

B04 Lineare Algebra und Analytische Geometrie II, 8 LP (Pflichtmodul)<br />

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