UVP-Pflicht bei Ãnderung bestehender UVP-pflichtiger Anlagen
UVP-Pflicht bei Ãnderung bestehender UVP-pflichtiger Anlagen
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<strong>UVP</strong>-<strong>Pflicht</strong> <strong>bei</strong> Änderung <strong>bestehender</strong> <strong>UVP</strong>-<strong>pflichtiger</strong> <strong>Anlagen</strong> BAFU 2007 50<br />
erwartet zudem in den Bereichen Natur, Landschaft und Boden durch die Änderung<br />
gewisse Auswirkungen. Diesbezüglich enthält die Plangenehmigungsverfügung Auflagen<br />
zum Schutz der Umwelt, weshalb das BAFU diese Auswirkungen als von eher<br />
geringer Bedeutung bezeichnet. Insgesamt ergibt sich somit, dass der Verzicht auf eine<br />
<strong>UVP</strong> <strong>bei</strong> der vorliegenden Sanierung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, da durch die<br />
bewilligten Änderungen keine wesentlich verstärkten oder neue Umweltbelastungen im<br />
Sinne von Art. 2 <strong>UVP</strong>V zu erwarten sind.»