Jahresbericht 2010 - Vaudoise Assurances
Jahresbericht 2010 - Vaudoise Assurances
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• Zum Aufgabenbereich des Compliance<br />
Officers gehört die Durchführung und die<br />
Gewährleistung der Identifikation der Versicherten<br />
in der Einzellebenversicherung<br />
in Übereinstimmung mit dem Geldwäschereigesetz<br />
und dem Reglement der<br />
Selbstregulierungsorganisation (SRO) des<br />
Schweizerischen Versicherungsverbands.<br />
Er erstattet der SRO jährlich ausführlich<br />
Bericht und stellt die Ausbildung des betroffenen<br />
Personals sicher. Die übrigen<br />
Compliance-Aufgaben werden durch das<br />
Generalsekretariat wahrgenommen.<br />
• Die externe Revisionsstelle erstellt zuhanden<br />
des Verwaltungsrats einen ausführlichen<br />
Bericht über die Rechnungsregelung<br />
und das interne Kontrollsystem.<br />
Sie bestätigt den Generalversammlungen<br />
die Übereinstimmung der Jahresrechnung<br />
mit den Vorschriften und empfiehlt die<br />
Abnahme der Rechnung. Sie bestätigt des<br />
Weiteren, dass für die Rechnungslegung<br />
ein internes Kontrollsystem besteht.<br />
4. Geschäftsleitung<br />
4.1. Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden<br />
auf den Seiten 40 bis 43 vorgestellt.<br />
4.2. Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />
Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />
der Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
befinden sich auf der Seite 43.<br />
4.3. Managementverträge<br />
Dritten bzw. Gesellschaften oder Personen<br />
ausserhalb der Gruppe wurde keine Managementverantwortung<br />
übertragen.<br />
5. Entschädigungen, Beteiligungen und<br />
Darlehen<br />
5.1. Inhalt und Festsetzungsverfahren<br />
der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme<br />
Entschädigungsgrundsatz<br />
Die Entschädigung der Verwaltungsräte<br />
und der Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
wird durch den Verwaltungsrat festgelegt.<br />
Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss<br />
ist berechtigt, dem Verwaltungsrat<br />
Vorschläge zu unterbreiten (siehe<br />
Seite 36). Der erwähnte Ausschuss<br />
prüft das Entschädigungssystem für die<br />
Verwaltungsräte und macht dies bezügliche<br />
Vorschläge. Er bereitet die Verwaltungsratsbeschlüsse<br />
über die Entschädigung<br />
des Generaldirektors und – auf der<br />
Grundlage des Vorschlags des Letzteren –<br />
über die Entschädigung der Mitglieder der<br />
Geschäftsleitung vor. Schliesslich nimmt er<br />
vorgängig Stellung zu den allgemeinen<br />
Entschädigungsgrundsätzen sowie zum<br />
Gesamtbetrag aller Entschädigungen der<br />
Gruppe.<br />
Zusammensetzung der Entschädigung<br />
Infolge der Änderungen in der Zusammensetzung<br />
und der Organisation und<br />
bezugnehmend auf die ständig steigenden<br />
Anforderungen an Verantwortlichkeit<br />
und Engagement hat der Verwaltungsrat<br />
sich dazu entschlossen, das Entschädigungssystem<br />
zu revidieren. Das Entschädigungssystem<br />
des Verwaltungsrats sieht<br />
eine feste jährliche Entschädigung nach<br />
Funktion (Präsident, Vizepräsident, Verwaltungsrat)<br />
sowie Repräsentationsspesen<br />
vor und, ausser für den Präsidenten,<br />
zusätzliche Entschädigungen für die Teilnahme<br />
an den verschiedenen Ausschüssen.<br />
Die Entschädigung der Mitglieder der<br />
Geschäftsleitung besteht aus einem vertraglich<br />
vereinbarten fixen und einem variablen<br />
Teil, der jedes Jahr aufgrund des Erreichens<br />
sowohl der quantitativen als<br />
auch der qualitativen Ziele gemäss einem<br />
strategischen Dreijahres-Plan festgelegt<br />
wird. Der variable Teil kann bis zu 26% der<br />
Gesamtentschädigung betragen. Es existieren<br />
keine aktien- und optionsbasierten<br />
Beteiligungspläne.<br />
Gemäss den Bestimmungen von Art.<br />
663b bis OR werden Vergütungen, Darlehen,<br />
Kredite und Beteiligungen an Mit glieder<br />
des Verwaltungsrats, der Geschäfts leitung<br />
und an diesen nahe stehende Personen im<br />
Anhang zur Jahresrechnung der <strong>Vaudoise</strong><br />
Versicherungen Holding AG aufgeführt<br />
(siehe Seiten 79 bis 81).<br />
5.2. Transparenz der Entschädigungen,<br />
Beteiligungen und Darlehen von Emittenten<br />
mit Sitz im Ausland<br />
Die <strong>Vaudoise</strong> Versicherungen Holding AG<br />
ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und<br />
hat ihren Sitz in der Schweiz. Sie unterliegt<br />
damit den Bestimmungen von Art. 663b bis<br />
OR betreffend die zusätzlichen Angaben<br />
zu Vergütungen, Darlehen, Krediten und<br />
Beteiligungen (siehe Seiten 79 bis 81). Im<br />
Übrigen sind die operativen Gesellschaften<br />
der Gruppe (Ziffer 1.1.) weder in der<br />
Schweiz noch im Ausland an der Börse kotiert.<br />
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