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Jahresbericht 2010 - Vaudoise Assurances

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• Zum Aufgabenbereich des Compliance<br />

Officers gehört die Durchführung und die<br />

Gewährleistung der Identifikation der Versicherten<br />

in der Einzellebenversicherung<br />

in Übereinstimmung mit dem Geldwäschereigesetz<br />

und dem Reglement der<br />

Selbstregulierungsorganisation (SRO) des<br />

Schweizerischen Versicherungsverbands.<br />

Er erstattet der SRO jährlich ausführlich<br />

Bericht und stellt die Ausbildung des betroffenen<br />

Personals sicher. Die übrigen<br />

Compliance-Aufgaben werden durch das<br />

Generalsekretariat wahrgenommen.<br />

• Die externe Revisionsstelle erstellt zuhanden<br />

des Verwaltungsrats einen ausführlichen<br />

Bericht über die Rechnungsregelung<br />

und das interne Kontrollsystem.<br />

Sie bestätigt den Generalversammlungen<br />

die Übereinstimmung der Jahresrechnung<br />

mit den Vorschriften und empfiehlt die<br />

Abnahme der Rechnung. Sie bestätigt des<br />

Weiteren, dass für die Rechnungslegung<br />

ein internes Kontrollsystem besteht.<br />

4. Geschäftsleitung<br />

4.1. Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden<br />

auf den Seiten 40 bis 43 vorgestellt.<br />

4.2. Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />

der Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

befinden sich auf der Seite 43.<br />

4.3. Managementverträge<br />

Dritten bzw. Gesellschaften oder Personen<br />

ausserhalb der Gruppe wurde keine Managementverantwortung<br />

übertragen.<br />

5. Entschädigungen, Beteiligungen und<br />

Darlehen<br />

5.1. Inhalt und Festsetzungsverfahren<br />

der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme<br />

Entschädigungsgrundsatz<br />

Die Entschädigung der Verwaltungsräte<br />

und der Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

wird durch den Verwaltungsrat festgelegt.<br />

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss<br />

ist berechtigt, dem Verwaltungsrat<br />

Vorschläge zu unterbreiten (siehe<br />

Seite 36). Der erwähnte Ausschuss<br />

prüft das Entschädigungssystem für die<br />

Verwaltungsräte und macht dies bezügliche<br />

Vorschläge. Er bereitet die Verwaltungsratsbeschlüsse<br />

über die Entschädigung<br />

des Generaldirektors und – auf der<br />

Grundlage des Vorschlags des Letzteren –<br />

über die Entschädigung der Mitglieder der<br />

Geschäftsleitung vor. Schliesslich nimmt er<br />

vorgängig Stellung zu den allgemeinen<br />

Entschädigungsgrundsätzen sowie zum<br />

Gesamtbetrag aller Entschädigungen der<br />

Gruppe.<br />

Zusammensetzung der Entschädigung<br />

Infolge der Änderungen in der Zusammensetzung<br />

und der Organisation und<br />

bezugnehmend auf die ständig steigenden<br />

Anforderungen an Verantwortlichkeit<br />

und Engagement hat der Verwaltungsrat<br />

sich dazu entschlossen, das Entschädigungssystem<br />

zu revidieren. Das Entschädigungssystem<br />

des Verwaltungsrats sieht<br />

eine feste jährliche Entschädigung nach<br />

Funktion (Präsident, Vizepräsident, Verwaltungsrat)<br />

sowie Repräsentationsspesen<br />

vor und, ausser für den Präsidenten,<br />

zusätzliche Entschädigungen für die Teilnahme<br />

an den verschiedenen Ausschüssen.<br />

Die Entschädigung der Mitglieder der<br />

Geschäftsleitung besteht aus einem vertraglich<br />

vereinbarten fixen und einem variablen<br />

Teil, der jedes Jahr aufgrund des Erreichens<br />

sowohl der quantitativen als<br />

auch der qualitativen Ziele gemäss einem<br />

strategischen Dreijahres-Plan festgelegt<br />

wird. Der variable Teil kann bis zu 26% der<br />

Gesamtentschädigung betragen. Es existieren<br />

keine aktien- und optionsbasierten<br />

Beteiligungspläne.<br />

Gemäss den Bestimmungen von Art.<br />

663b bis OR werden Vergütungen, Darlehen,<br />

Kredite und Beteiligungen an Mit glieder<br />

des Verwaltungsrats, der Geschäfts leitung<br />

und an diesen nahe stehende Personen im<br />

Anhang zur Jahresrechnung der <strong>Vaudoise</strong><br />

Versicherungen Holding AG aufgeführt<br />

(siehe Seiten 79 bis 81).<br />

5.2. Transparenz der Entschädigungen,<br />

Beteiligungen und Darlehen von Emittenten<br />

mit Sitz im Ausland<br />

Die <strong>Vaudoise</strong> Versicherungen Holding AG<br />

ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und<br />

hat ihren Sitz in der Schweiz. Sie unterliegt<br />

damit den Bestimmungen von Art. 663b bis<br />

OR betreffend die zusätzlichen Angaben<br />

zu Vergütungen, Darlehen, Krediten und<br />

Beteiligungen (siehe Seiten 79 bis 81). Im<br />

Übrigen sind die operativen Gesellschaften<br />

der Gruppe (Ziffer 1.1.) weder in der<br />

Schweiz noch im Ausland an der Börse kotiert.<br />

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