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I Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit<br />
Arbeitsbelastung zu beurteilen. 1 Die Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen<br />
sind so zu gestalten, dass sie der Gesundheit und dem Wohlbefinden<br />
der Beschäftigten zuträglich sind und die Arbeitsausführung begünstigen. Bei<br />
der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung der Maßnahmen gemäß den<br />
§§ 3 und 4 dieser Verordnung sind insbesondere die Anforderungen aus den<br />
Absätzen 2 und 3 zu berücksichtigen.<br />
Gefährdungsfaktor:<br />
Arbeitsplatz-<br />
und<br />
Arbeitsumgebungsbedingungen<br />
(2) Die Informationsaufnahme und -verarbeitung sowie die zum Erzielen des<br />
geforderten Arbeitsergebnisses notwendige Kommunikation darf nicht durch<br />
ungünstige Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen beeinträchtigt<br />
werden.<br />
(3) Erschwernisse bei der Arbeitsausführung durch unzureichend gestaltete Arbeitsmittel<br />
oder ungünstige Körperhaltungen sind zu vermeiden.<br />
(4) Beurteilungskriterien und Gestaltungsmaßgaben für die Ausgestaltung der<br />
Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen sind insbesondere:<br />
1. geringer Schalldruckpegel<br />
2. gesundheitsverträgliches Raumklima<br />
3. ausreichendes Tageslicht und angemessene künstliche Beleuchtung<br />
4. Vermeiden eintöniger, gleichförmiger Umgebungsbedingungen<br />
5. ausreichende Raumabmessungen<br />
6. ergonomisch gestaltete Software<br />
7. Eindeutigkeit der Informationsdarstellung sowie<br />
Signalauffälligkeit bei Arbeitsmitteln.<br />
§ 10 Beurteilungskriterien und<br />
Gestaltungsmaßgaben bezüglich der Arbeitszeitgestaltung<br />
(1) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist die Arbeitszeit der Beschäftigten<br />
zu beurteilen. Die Arbeitszeit ist so zu gestalten, dass sie der Gesundheit<br />
1 Da die Anforderungen an die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung üblicherweise<br />
Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung sind, muss der Paragraf 9 zwischen beiden Verordnungen<br />
synchronisiert werden.<br />
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