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Anti-Stress-Verordnung – Eine Initiative der IG Metall<br />
I Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen<br />
durch psychische Belastung bei der Arbeit<br />
1. Vorbemerkung<br />
Der Begriff »Anti-Stress-Verordnung«<br />
entspricht nicht dem in der<br />
Arbeitswissenschaft gebräuchlichen<br />
Verständnis von psychischer Belastung<br />
und einer entsprechenden Verordnung.<br />
Er ist aber geeignet, einer<br />
breiten Öffentlichkeit die Intention<br />
einer rechtlichen Regelung näher zu<br />
bringen. Deshalb halten wir für den<br />
politischen Diskurs an diesem Begriff<br />
fest. Die arbeitswissenschaftlich<br />
und arbeitsschutzrechtlich präzise<br />
Bezeichnung lautet hingegen:<br />
»Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen<br />
durch psychische Belastung<br />
bei der Arbeit«.<br />
Ziel dieser Verordnung ist es, die<br />
Beschäftigten vor negativen Folgen<br />
psychischer Belastung bei der<br />
Arbeit zu schützen. Dazu gehören<br />
Stress, dauerhafte Ermüdung oder<br />
Monotonie, aber auch physische<br />
oder psychische Gesundheitsbeschwerden<br />
wie Muskel-Skelett- und<br />
Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder<br />
Burnout und Depressionen. Die<br />
negativen Folgen arbeitsbedingter<br />
psychischer Belastung sind sehr<br />
weitreichend: Sie betreffen die Lebensqualität<br />
der Beschäftigten und<br />
sind ein bedeutender Kostenfaktor<br />
für die Betriebe und die sozialen Sicherungssysteme.<br />
Die von der IG Metall in diesem<br />
Verordnungsentwurf vorgestellten<br />
Regelungsgegenstände beziehen<br />
sich auf den gegenwärtigen Stand<br />
der arbeitswissenschaftlichen Debatte.<br />
So sind die aufgeführten<br />
Gefährdungsfaktoren wie Arbeitsaufgabe,<br />
Arbeitsorganisation oder<br />
Arbeitszeitgestaltung bereits in der<br />
Leitlinie »Gefährdungsbeurteilung<br />
und Dokumentation« sowie im »Portal<br />
Gefährdungsbeurteilung« der<br />
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie<br />
(GDA) enthalten. Der<br />
Verordnungsentwurf schließt damit<br />
an das im Rahmen der GDA abgestimmte<br />
Grundverständnis von psychischer<br />
Arbeitsbelastung an. Ferner<br />
sind die für Arbeitsschutzverordnungen<br />
üblichen Bestimmungen etwa<br />
zu Grundpflichten des Arbeitgebers<br />
oder zur Gefährdungsbeurteilung im<br />
Verordnungsentwurf enthalten.<br />
Eine Rechtsverordnung zum Schutz<br />
vor Gefährdungen durch arbeitsbedingte<br />
psychische Belastung könnte<br />
die Bundesregierung auf Grundlage<br />
von § 18 Arbeitsschutzgesetz (Arb-<br />
SchG) erlassen. Diese gesetzliche<br />
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