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Anti-Stress-Verordnung – Eine Initiative der IG Metall<br />

I Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen<br />

durch psychische Belastung bei der Arbeit<br />

1. Vorbemerkung<br />

Der Begriff »Anti-Stress-Verordnung«<br />

entspricht nicht dem in der<br />

Arbeitswissenschaft gebräuchlichen<br />

Verständnis von psychischer Belastung<br />

und einer entsprechenden Verordnung.<br />

Er ist aber geeignet, einer<br />

breiten Öffentlichkeit die Intention<br />

einer rechtlichen Regelung näher zu<br />

bringen. Deshalb halten wir für den<br />

politischen Diskurs an diesem Begriff<br />

fest. Die arbeitswissenschaftlich<br />

und arbeitsschutzrechtlich präzise<br />

Bezeichnung lautet hingegen:<br />

»Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen<br />

durch psychische Belastung<br />

bei der Arbeit«.<br />

Ziel dieser Verordnung ist es, die<br />

Beschäftigten vor negativen Folgen<br />

psychischer Belastung bei der<br />

Arbeit zu schützen. Dazu gehören<br />

Stress, dauerhafte Ermüdung oder<br />

Monotonie, aber auch physische<br />

oder psychische Gesundheitsbeschwerden<br />

wie Muskel-Skelett- und<br />

Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder<br />

Burnout und Depressionen. Die<br />

negativen Folgen arbeitsbedingter<br />

psychischer Belastung sind sehr<br />

weitreichend: Sie betreffen die Lebensqualität<br />

der Beschäftigten und<br />

sind ein bedeutender Kostenfaktor<br />

für die Betriebe und die sozialen Sicherungssysteme.<br />

Die von der IG Metall in diesem<br />

Verordnungsentwurf vorgestellten<br />

Regelungsgegenstände beziehen<br />

sich auf den gegenwärtigen Stand<br />

der arbeitswissenschaftlichen Debatte.<br />

So sind die aufgeführten<br />

Gefährdungsfaktoren wie Arbeitsaufgabe,<br />

Arbeitsorganisation oder<br />

Arbeitszeitgestaltung bereits in der<br />

Leitlinie »Gefährdungsbeurteilung<br />

und Dokumentation« sowie im »Portal<br />

Gefährdungsbeurteilung« der<br />

Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie<br />

(GDA) enthalten. Der<br />

Verordnungsentwurf schließt damit<br />

an das im Rahmen der GDA abgestimmte<br />

Grundverständnis von psychischer<br />

Arbeitsbelastung an. Ferner<br />

sind die für Arbeitsschutzverordnungen<br />

üblichen Bestimmungen etwa<br />

zu Grundpflichten des Arbeitgebers<br />

oder zur Gefährdungsbeurteilung im<br />

Verordnungsentwurf enthalten.<br />

Eine Rechtsverordnung zum Schutz<br />

vor Gefährdungen durch arbeitsbedingte<br />

psychische Belastung könnte<br />

die Bundesregierung auf Grundlage<br />

von § 18 Arbeitsschutzgesetz (Arb-<br />

SchG) erlassen. Diese gesetzliche<br />

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