15.11.2014 Aufrufe

++co++a80a0ed6-1d6f-11e4-97f7-52540023ef1a

++co++a80a0ed6-1d6f-11e4-97f7-52540023ef1a

++co++a80a0ed6-1d6f-11e4-97f7-52540023ef1a

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III Zeitbombe Arbeitsstress – Es ist höchste Zeit zum Handeln!<br />

Wortmeldungen aus Politik, Wissenschaft und Praxis<br />

individualisiert betriebsspezifischen<br />

Teil des Anhangs 4.<br />

Die staatlichen Verordnungen zum<br />

Arbeitsschutzgesetz und ihre mit Vermutungswirkung<br />

versehenen Regeln<br />

lassen diesen Ansatz noch weitgehend<br />

vermissen. Jede dieser Verordnungen<br />

hätte ihren besonderen Zugang<br />

zur Thematik der psychischen<br />

Belastungen – ob arbeitsstätten-,<br />

arbeitsmittel-, gefahrstoffbezogen,<br />

ob im Hinblick auf Bildschirmarbeit<br />

oder Lärm und Hitze usw. Was fehlt,<br />

ist zum einen der Mut zum Einstieg<br />

in den staatlichen Ausschüssen, zum<br />

anderen ein heute noch durchaus<br />

ausbaufähiger Schritt in die Richtung<br />

einer verordnungsübergreifend koordinierten<br />

Vorgehensweise.<br />

Walter Eichendorf | Erfolgreiche Prävention<br />

psychischer Belastungen am Arbeitsplatz<br />

Die DGUV mit den Berufsgenossenschaften<br />

und Unfallkassen fokussiert<br />

ihre Anstrengungen bei der Prävention<br />

psychischer Belastungen vor allem<br />

darauf, Unternehmen von der Notwendigkeit<br />

einer Berücksichtigung<br />

psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung<br />

zu überzeugen.<br />

Ferner unterstützt sie die Betriebe bei<br />

der konkreten Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen<br />

psychischer<br />

Belastungen in den Mitgliedsbetrieben.<br />

Denn unstrittig ist, dass nach dem<br />

Arbeitsschutzgesetz eine Beurteilung<br />

aller für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit<br />

verbundenen Gefährdungen zu erfolgen<br />

hat und dazu gehören alle physischen<br />

und psychischen Belastungen.<br />

Zweiter Schwerpunkt der Arbeit der<br />

Unfallversicherungsträger (UVT) ist<br />

die Berücksichtigung der psychischen<br />

Belastungen im Rahmen des betriebsspezifischen<br />

Teils der DGUV Vorschrift<br />

2. Mit diesen beiden Schritten<br />

kann bei der Prävention psychischer<br />

Belastungen enorm viel erreicht werden,<br />

denn eine umfassende Gefährdungsbeurteilung,<br />

daraus abgeleitete<br />

Maßnahmen und eine daran ausgerichtete<br />

Betreuung nach der DGUV<br />

Vorschrift 2 ermöglichen ein optimales<br />

Maß an Sicherheit und Gesundheit<br />

bei der Arbeit.<br />

Der Autor<br />

Dr. Walter<br />

Eichendorf,<br />

Notwendig ist die Unterstützung dieser<br />

Anstrengungen der Unfallversi-<br />

stellvertretender<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

der<br />

Deutschen<br />

Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung<br />

(DGUV)<br />

57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!