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Anti-Stress-Verordnung – Eine Initiative der IG Metall<br />

Der Autor<br />

Peter<br />

Camin<br />

ist Konzernbetriebsratsvorsitzender<br />

bei<br />

Hydro-Aluminium.<br />

er zu erkennen und sie zu vermindern<br />

ist in der Regel ein lang andauernder<br />

konflikthafter Prozess, der den Betriebsräten<br />

sehr viel abverlangt. Das<br />

erst recht, wenn der Arbeitgeber sich<br />

dem Vorhaben verweigert.<br />

Deshalb unterstütze ich die Initiative<br />

der IG Metall zu einer konkreteren<br />

und verbindlicheren Regelung, etwa<br />

über eine Anti-Stress-Verordnung.<br />

Das bedeutet nicht, einem veralteten<br />

Gebote-Verbote-Stellvertreter-Arbeitsschutz<br />

das Wort zu reden. Auch<br />

andere Gefährdungsfaktoren sind ja<br />

in Arbeitsschutzverordnungen auf<br />

der Basis des Arbeitsschutzgesetzes<br />

geregelt – Gefahrstoffe, Heben und<br />

Tragen schwerer Lasten, Lärm usw.<br />

Was spräche also dagegen, das bei<br />

den psychischen Belastungen auch<br />

zu tun? Ähnlich wie bei den anderen<br />

Arbeitsschutzverordnungen würden<br />

damit die betrieblichen Gestaltungsspielräume<br />

und die entsprechenden<br />

Mitbestimmungsrechte der Betriebs-<br />

räte in keiner Weise eingeschränkt.<br />

Ich finde, sie würden eher unterstützt.<br />

Manchmal höre ich das Argument:<br />

Wozu denn noch mehr Paragrafen?<br />

Es gibt schon so viele, und die werden<br />

nicht beachtet. Was würde sich<br />

ändern, wenn noch weitere hinzukämen?<br />

Automatisch würde sich natürlich<br />

nichts ändern. Wie jede andere<br />

Arbeitsschutzverordnung würde auch<br />

eine Anti-Stress-Verordnung davon<br />

leben, dass sie von den Akteuren aktiv<br />

umgesetzt wird, sonst bliebe sie<br />

reines Papier. Vieles würde wie bisher<br />

auch schon von der Aktivität und<br />

Durchsetzungsfähigkeit der Betriebsräte<br />

abhängen. Aber ihre Möglichkeiten,<br />

etwas durchzusetzen, würden<br />

sich zweifellos verbessern. Auch die<br />

Handlungsmöglichkeiten der Arbeitsschutzbehörden<br />

könnten sich so verbessern<br />

– vorausgesetzt, sie verfügen<br />

über das ausreichende Personal, das<br />

auch zu diesem Themen ausreichend<br />

qualifiziert ist.<br />

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