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II Psychische Belastungen – die Schutzlücke schließen<br />
belastung und das im Rahmen der Gemeinsamen<br />
Deutschen Arbeitsschutzstrategie<br />
(GDA) abgestimmte »Portal<br />
Gefährdungsbeurteilung« 6 , das auch<br />
psychosoziale Gefährdungsfaktoren<br />
beinhaltet, ganz wesentlich zu berücksichtigen.<br />
Auch für die zentrale<br />
Frage des »Wie« der Gefährdungsbeurteilung<br />
böten sich hier sinnvolle<br />
Anknüpfungspunkte. Die Evaluierung<br />
bisheriger Erfahrungen erfolgreicher<br />
ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilungen<br />
bietet hierfür eine Fülle von<br />
Hinweisen (Langhoff/Satzer 2010).<br />
Die erforderlichen Aktivitäten zur Minderung<br />
von Gefährdungen durch psychische<br />
Belastungen könnten mit Hilfe<br />
regulatorischer Maßnahmen durch<br />
den Gesetz- oder Verordnungsgeber<br />
gebündelt und mit neuer Schubkraft<br />
bearbeitet werden. Produktive Hinweise<br />
ergeben sich ferner aus den<br />
legislativen Lösungen, die in anderen<br />
europäischen Ländern erarbeitet wurden<br />
(Kamp/Pickshaus 2011). 7<br />
6 Siehe: www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/<br />
gefaehrdungsfaktoren/psychische_belastung<br />
7 Vgl. hierzu auch die Beiträge von Wolfhard<br />
Kohte und Christina Meyn in Schröder/Urban<br />
(Hrsg.): Gute Arbeit, Ausgabe 2012. Zeitbombe<br />
Arbeitsstress. Befunde, Strategen, Regelungsbedarf,<br />
Frankfurt/Main 2012.<br />
Der Erfolg zukünftiger Präventionsansätze<br />
zum Umgang mit psychischer<br />
Belastung und Beanspruchung<br />
wird wesentlich von den rechtlichen<br />
Regularien sowie von handhabbaren<br />
Instrumenten und eindeutigen<br />
Gestaltungshinweisen abhängen.<br />
Eine Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen<br />
durch psychische Belastungen<br />
bei der Arbeit sowie ein<br />
konkretisierendes Regelwerk können<br />
eine zentrale Voraussetzung dafür<br />
bilden, dass es flächendeckend zu<br />
betrieblichen Aktivitäten kommt. Die<br />
Bilanz zur Umsetzung ganzheitlicher<br />
Gefährdungsbeurteilungen nach 16<br />
Jahren Arbeitsschutzgesetz und die<br />
Ergebnisse des Evaluierungsberichts<br />
der EU-Kommission zu den Maßnahmen<br />
zur Reduzierung von arbeitsbedingtem<br />
Stress in Deutschland lassen<br />
kaum eine andere Schlussfolgerung<br />
zu. Die Verbindlichkeit für Arbeitgeber,<br />
auch auf diesem Feld ihren Verpflichtungen<br />
nachzukommen, kann<br />
auf diese Weise deutlich gestärkt<br />
werden.<br />
Die Mehrebenenstrategie<br />
Eine wirkungsvolle Initiative gegen<br />
arbeitsbedingten Stress erfordert<br />
deshalb eine Strategie, deren unterschiedliche<br />
Handlungsdimensionen<br />
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