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Anti-Stress-Verordnung – Eine Initiative der IG Metall<br />

Der Autor<br />

Dr. Wolfgang<br />

Damberg,<br />

Vorstand<br />

des Vereins<br />

Deutscher<br />

Revisionsingenieure<br />

(VDRI)<br />

und »psychische (Fehl-)Belastung«<br />

bis zur »psychischen Gesundheit«.<br />

Vielfach ist vor allem die Fachwelt auf<br />

diese Masche, das Thema auf die lange<br />

Bank zu schieben, hereingefallen<br />

und hat auf diese Weise Schubladenwissen<br />

für Spezialisten produziert.<br />

Die EU-Kommission hat aber im Jahr<br />

2005 eine Strategie für psychische<br />

Gesundheit auf den Weg gebracht.<br />

Spätestens seit 2005 also sollte auch<br />

dem Letzten klar sein, dass an der<br />

Verbindlichkeit des Themas für den<br />

Arbeitsschutz kein Weg vorbeigeht.<br />

In Deutschland hat die Diskussion<br />

um die Sinnhaftigkeit einer Präventionsstrategie<br />

zum Stress glücklicherweise<br />

ihr vorläufiges Ende gefunden<br />

mit dem jüngsten gemeinsamen Papier<br />

von BDA und VDBW »Bedeutung<br />

der psychischen Gesundheit im Betrieb«.<br />

Der Erfolg für die Prävention gegenüber<br />

psychischen Belastungen<br />

ist ganz unmittelbar mit dem betrieblichen<br />

und überbetrieblichen<br />

sozialpartnerschaftlichen Konsens<br />

verbunden. Denn der sozialpartnerschaftliche<br />

Dialog ist notwendig und<br />

zielführend im Hinblick auf Inhalte von<br />

Arbeitszufriedenheit, Arbeitsstolz,<br />

Überforderung, Unterforderung, gelebte<br />

echte Kommunikation, Defizitmanagement<br />

und das Vermeiden und<br />

vor allem Nicht-Provozieren von Improvisationshandeln<br />

am Arbeitsplatz.<br />

Die Unfallversicherungsträger (UVT)<br />

wollen mit ihren Aufsichtspersonen<br />

diesen Dialog moderieren. Dass sie<br />

ihn für die Betriebe verbindlich machen,<br />

entspricht ihrem gesetzlichen<br />

Auftrag zur Beratung und Überwachung<br />

nach dem Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) VII.<br />

Welchen weiteren Beitrag kann hierzu<br />

die Recht- und Regelsetzung des<br />

Staates und der UV-Träger leisten,<br />

und was vermissen die Aufsichtspersonen<br />

der UV-Träger?<br />

Der Gesundheitsbegriff sowohl im<br />

Arbeitssicherheitsgesetz als auch im<br />

Arbeitsschutzgesetz ist umfassend<br />

und meint also auch den Bereich<br />

der psychischen Gesundheit. Es gibt<br />

damit keine Ebene unterhalb beider<br />

Gesetze, die die Gefährdungsbeurteilung<br />

zur psychischen Belastung<br />

nicht konkretisieren könnte. Die Unfallversicherung<br />

ist diesem Anspruch<br />

der Konkretisierung mit den Gefährdungskatalogen<br />

zur DGUV Vorschrift 2<br />

gerecht geworden, insbesondere im<br />

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