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Anti-Stress-Verordnung – Eine Initiative der IG Metall<br />

Die entscheidende<br />

Vorschrift<br />

fehlt<br />

Sozialgesetzbuch V bis hin zum Leitfaden<br />

Prävention der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung. Zusätzlich verweist<br />

die Bundesregierung auf die<br />

noch recht neue Arbeitsmedizinische<br />

Empfehlung »Psychische Gesundheit<br />

im Betrieb« des Ausschusses für Arbeitsmedizin,<br />

auf Materialien der<br />

Arbeitsschutzbehörden der Länder<br />

(LASI-Empfehlungen) sowie auf das<br />

Portal »gefaehrdungsbeurteilung.<br />

de« sowie schließlich auf die Gemeinsame<br />

Deutsche Arbeitsschutzstrategie<br />

(www.gda-portal.de) und<br />

die dort zugänglichen Materialien.<br />

Es fällt lediglich auf, dass die Sozialpartnervereinbarung<br />

zu Stress<br />

am Arbeitsplatz aus dem Jahr 2004<br />

hier nicht angeführt wird. Insgesamt<br />

schlussfolgert die Bundesregierung:<br />

»Damit stehen aus Sicht der Bundesregierung<br />

wirkungsvolle Instrumente<br />

zur Verfügung, die flächendeckend<br />

genutzt und eingesetzt werden müssen.«<br />

(BT-Drucksache 17/9287, April<br />

2012, S. 4).<br />

Diese umfangreiche Aufzählung offenbart<br />

unfreiwillig aber auch das<br />

entscheidende Defizit: Das Gebot<br />

zum Schutz der Beschäftigten vor<br />

Gefährdungen durch psychische Belastungen<br />

ist über verstreute Formulierungen<br />

im Arbeitsschutzrecht zwar<br />

vorhanden – aber nur indirekt und allgemein.<br />

Die hinreichende Übersichtlichkeit,<br />

Konkretheit, Eindeutigkeit<br />

und Verbindlichkeit fehlt. Diese Fülle<br />

von gesetzlichen und untergesetzlichen<br />

Regelungen und Empfehlungen<br />

gibt den betrieblichen Akteuren gerade<br />

kein verbindliches Instrument an<br />

die Hand, um die Gefährdung durch<br />

psychische Belastungen bei der Arbeit<br />

aufzuspüren und umzugestalten.<br />

Die Schlussfolgerung der Bundesregierung,<br />

hier in ihrer Antwort auf die<br />

Parlamentarische Anfrage der Linken,<br />

kann deshalb nicht überzeugen:<br />

»Die Bundesregierung sieht gegenwärtig<br />

keinen Bedarf, rechtsetzende<br />

Schritte einzuleiten. Zum einen wird<br />

das Thema bereits von verschiedenen<br />

Rechtsvorschriften erfasst. …<br />

Zum anderen gilt es, den Wissensund<br />

Erkenntnisstand zunächst zu<br />

verbreitern. Am Ende des gemeinsamen<br />

Prozesses mit Arbeitgebern<br />

und Gewerkschaften kann entscheiden<br />

werden, ob es rechtlich und<br />

tatsächlich möglich und erforderlich<br />

ist, Arbeitgebern weitere konkrete<br />

Schutzmaßnahmen verpflichtend<br />

vorzuschreiben.« (BT-Drucksache<br />

17/9287, S. 25). Genau das wird aber<br />

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