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Anti-Stress-Verordnung – Eine Initiative der IG Metall<br />
Die entscheidende<br />
Vorschrift<br />
fehlt<br />
Sozialgesetzbuch V bis hin zum Leitfaden<br />
Prävention der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung. Zusätzlich verweist<br />
die Bundesregierung auf die<br />
noch recht neue Arbeitsmedizinische<br />
Empfehlung »Psychische Gesundheit<br />
im Betrieb« des Ausschusses für Arbeitsmedizin,<br />
auf Materialien der<br />
Arbeitsschutzbehörden der Länder<br />
(LASI-Empfehlungen) sowie auf das<br />
Portal »gefaehrdungsbeurteilung.<br />
de« sowie schließlich auf die Gemeinsame<br />
Deutsche Arbeitsschutzstrategie<br />
(www.gda-portal.de) und<br />
die dort zugänglichen Materialien.<br />
Es fällt lediglich auf, dass die Sozialpartnervereinbarung<br />
zu Stress<br />
am Arbeitsplatz aus dem Jahr 2004<br />
hier nicht angeführt wird. Insgesamt<br />
schlussfolgert die Bundesregierung:<br />
»Damit stehen aus Sicht der Bundesregierung<br />
wirkungsvolle Instrumente<br />
zur Verfügung, die flächendeckend<br />
genutzt und eingesetzt werden müssen.«<br />
(BT-Drucksache 17/9287, April<br />
2012, S. 4).<br />
Diese umfangreiche Aufzählung offenbart<br />
unfreiwillig aber auch das<br />
entscheidende Defizit: Das Gebot<br />
zum Schutz der Beschäftigten vor<br />
Gefährdungen durch psychische Belastungen<br />
ist über verstreute Formulierungen<br />
im Arbeitsschutzrecht zwar<br />
vorhanden – aber nur indirekt und allgemein.<br />
Die hinreichende Übersichtlichkeit,<br />
Konkretheit, Eindeutigkeit<br />
und Verbindlichkeit fehlt. Diese Fülle<br />
von gesetzlichen und untergesetzlichen<br />
Regelungen und Empfehlungen<br />
gibt den betrieblichen Akteuren gerade<br />
kein verbindliches Instrument an<br />
die Hand, um die Gefährdung durch<br />
psychische Belastungen bei der Arbeit<br />
aufzuspüren und umzugestalten.<br />
Die Schlussfolgerung der Bundesregierung,<br />
hier in ihrer Antwort auf die<br />
Parlamentarische Anfrage der Linken,<br />
kann deshalb nicht überzeugen:<br />
»Die Bundesregierung sieht gegenwärtig<br />
keinen Bedarf, rechtsetzende<br />
Schritte einzuleiten. Zum einen wird<br />
das Thema bereits von verschiedenen<br />
Rechtsvorschriften erfasst. …<br />
Zum anderen gilt es, den Wissensund<br />
Erkenntnisstand zunächst zu<br />
verbreitern. Am Ende des gemeinsamen<br />
Prozesses mit Arbeitgebern<br />
und Gewerkschaften kann entscheiden<br />
werden, ob es rechtlich und<br />
tatsächlich möglich und erforderlich<br />
ist, Arbeitgebern weitere konkrete<br />
Schutzmaßnahmen verpflichtend<br />
vorzuschreiben.« (BT-Drucksache<br />
17/9287, S. 25). Genau das wird aber<br />
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