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Anti-Stress-Verordnung – Eine Initiative der IG Metall<br />

Zusammenfassung:<br />

Drei-Ebenen-Modell<br />

Die Übersicht hat gezeigt, dass der<br />

Diskussions- und Regelungsprozess,<br />

der mit der Rahmenvereinbarung<br />

zum arbeitsbedingten Stress 2004<br />

auf europäischer Ebene begonnen<br />

hat, in der großen Mehrzahl der Mitgliedsstaaten<br />

zur Entwicklung und<br />

Verbesserung arbeitsschutzrechtlicher<br />

Instrumente geführt hat. Dabei<br />

sind in diesem Text die wichtigen<br />

kollektivvertraglichen Regelungen<br />

ausgeklammert worden; beachtlich<br />

ist es, dass in großem Umfang auch<br />

das staatliche Recht aktualisiert und<br />

modernisiert worden ist. Dieser Prozess<br />

ist noch nicht abgeschlossen,<br />

denn die Zusammenfassung und Auswertung<br />

der Aktivitäten durch den im<br />

Februar 2011 vorgelegten Bericht der<br />

Kommission ist wiederum geeignet,<br />

weitere Aktivitäten anzustoßen. In<br />

den jeweiligen Mitgliedsstaaten werden<br />

unterschiedliche Regelungsmuster<br />

praktiziert, sodass reichhaltiges<br />

Anschauungsmaterial zur Verfügung<br />

steht, das diskutiert und genutzt werden<br />

kann.<br />

In wesentlichen arbeitswissenschaftlichen<br />

Fragen besteht allerdings<br />

ein beachtliches Maß an<br />

Übereinstimmung, weil zwischen<br />

Arbeitsorganisation, Arbeitsumwelt<br />

und arbeitsbedingtem Stress ein enger<br />

Zusammenhang gesehen wird.<br />

Das transaktionale Verständnis von<br />

Stress und das auch in der DIN EN ISO<br />

10075 international anerkannte Belastungs-/Beanspruchungskonzept<br />

sind eine Basis für mögliche Regelungen,<br />

die eine Versachlichung der<br />

Diskussion ermöglichen und einer<br />

»Psychiatrisierung« des Themas entgegenwirken.<br />

Weiter ist allgemein die präventive<br />

Dimension dieser Gestaltungsaufgabe<br />

anerkannt. Zeitlich nachhaltigem<br />

Stress ist entgegenzutreten, weil er<br />

nachhaltige Ungleichgewichtslagen<br />

der Über- bzw. Unterforderung bewirkt,<br />

die zu gesundheitlichen Schädigungen<br />

führen können. Der Erfahrungssatz,<br />

dass auf Stress individuell<br />

unterschiedlich reagiert werden kann,<br />

ist auch bei physischen Beeinträchtigungen<br />

zu beobachten. Aus ihm kann<br />

ausschließlich abgeleitet werden,<br />

dass die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes,<br />

soweit sie die Stärkung<br />

der persönlichen Ressourcen<br />

betreffen, individuell unterschiedlich<br />

zu konzipieren und zu realisieren<br />

sind. Dagegen sind die organisatio-<br />

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