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Anti-Stress-Verordnung – Eine Initiative der IG Metall<br />
Zusammenfassung:<br />
Drei-Ebenen-Modell<br />
Die Übersicht hat gezeigt, dass der<br />
Diskussions- und Regelungsprozess,<br />
der mit der Rahmenvereinbarung<br />
zum arbeitsbedingten Stress 2004<br />
auf europäischer Ebene begonnen<br />
hat, in der großen Mehrzahl der Mitgliedsstaaten<br />
zur Entwicklung und<br />
Verbesserung arbeitsschutzrechtlicher<br />
Instrumente geführt hat. Dabei<br />
sind in diesem Text die wichtigen<br />
kollektivvertraglichen Regelungen<br />
ausgeklammert worden; beachtlich<br />
ist es, dass in großem Umfang auch<br />
das staatliche Recht aktualisiert und<br />
modernisiert worden ist. Dieser Prozess<br />
ist noch nicht abgeschlossen,<br />
denn die Zusammenfassung und Auswertung<br />
der Aktivitäten durch den im<br />
Februar 2011 vorgelegten Bericht der<br />
Kommission ist wiederum geeignet,<br />
weitere Aktivitäten anzustoßen. In<br />
den jeweiligen Mitgliedsstaaten werden<br />
unterschiedliche Regelungsmuster<br />
praktiziert, sodass reichhaltiges<br />
Anschauungsmaterial zur Verfügung<br />
steht, das diskutiert und genutzt werden<br />
kann.<br />
In wesentlichen arbeitswissenschaftlichen<br />
Fragen besteht allerdings<br />
ein beachtliches Maß an<br />
Übereinstimmung, weil zwischen<br />
Arbeitsorganisation, Arbeitsumwelt<br />
und arbeitsbedingtem Stress ein enger<br />
Zusammenhang gesehen wird.<br />
Das transaktionale Verständnis von<br />
Stress und das auch in der DIN EN ISO<br />
10075 international anerkannte Belastungs-/Beanspruchungskonzept<br />
sind eine Basis für mögliche Regelungen,<br />
die eine Versachlichung der<br />
Diskussion ermöglichen und einer<br />
»Psychiatrisierung« des Themas entgegenwirken.<br />
Weiter ist allgemein die präventive<br />
Dimension dieser Gestaltungsaufgabe<br />
anerkannt. Zeitlich nachhaltigem<br />
Stress ist entgegenzutreten, weil er<br />
nachhaltige Ungleichgewichtslagen<br />
der Über- bzw. Unterforderung bewirkt,<br />
die zu gesundheitlichen Schädigungen<br />
führen können. Der Erfahrungssatz,<br />
dass auf Stress individuell<br />
unterschiedlich reagiert werden kann,<br />
ist auch bei physischen Beeinträchtigungen<br />
zu beobachten. Aus ihm kann<br />
ausschließlich abgeleitet werden,<br />
dass die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes,<br />
soweit sie die Stärkung<br />
der persönlichen Ressourcen<br />
betreffen, individuell unterschiedlich<br />
zu konzipieren und zu realisieren<br />
sind. Dagegen sind die organisatio-<br />
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