Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - Theologische ...
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D O K U M E N T A T I O N<br />
in Kauf nehme, dürfe jetzt auch <strong>an</strong> ihnen<br />
geforscht werden, bezeichnet<br />
Frühwald als „baren Utilitarismus“.<br />
An ihnen zu forschen bedeute, sie zu<br />
einem ihnen fremden Zweck zu instrumentalisieren.<br />
Das aber sei ein Verstoß<br />
gegen die menschliche Würde.<br />
Dr. theol. Wolfg<strong>an</strong>g Huber, ev<strong>an</strong>gelischer<br />
Bischof von Berlin-Br<strong>an</strong>denburg<br />
und Mitglied des Nationalen Ethikrats,<br />
teilt die Befürchtungen Frühwalds. „Wir<br />
stehen unausweichlich vor der Frage, <strong>an</strong><br />
welchen Grundsätzen wir uns orientieren<br />
wollen“, schrieb er Anf<strong>an</strong>g August<br />
in der Fr<strong>an</strong>kfurter Allgemeinen Zeitung.<br />
Seine Auffassung dazu ist: „Der<br />
Grundsatz der un<strong>an</strong>tastbaren Menschenwürde<br />
verpflichtet dazu, menschliches<br />
Leben insgesamt nicht zu instrumentalisieren;<br />
den Menschen auch in<br />
den frühesten Entwicklungsstufen des<br />
vorgeburtlichen Lebens niemals nur als<br />
Mittel zu fremden Zwecken einzusetzen.“<br />
Der Hinweis darauf, dass ein Embryo<br />
im Mutterleib vor der Nidation<br />
relativ schutzlos sei, sei keine Rechtfertigung<br />
dafür, dass der Forscher mit dem<br />
Embryo in der Petrischale machen dürfe,<br />
was ihm gefällt.<br />
Der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik könne<br />
aus ethischen Gründen nicht zugestimmt<br />
werden, „weil sie gegen die Tendenz<br />
zu einer aktiven Vorselektion<br />
menschlichen Lebens nicht abzugrenzen<br />
ist“. Im Gegensatz zu Markl ist Huber<br />
der Ansicht, dass durch dieses<br />
Verfahren behindertem Leben nur ein<br />
geminderter Lebensschutz zuerk<strong>an</strong>nt<br />
werde. In der Frage der <strong>Forschung</strong> mit<br />
embryonalen Stammzellen bezieht der<br />
Theologe ebenfalls eine eindeutige Position:<br />
„Es k<strong>an</strong>n nicht nur um eine Abwägung<br />
der Menschenwürde gegen <strong>an</strong>dere<br />
Güter gehen.“ Wer heute der embryonalen<br />
Stammzellforschung zustimme,<br />
werde sich morgen dem therapeutischen<br />
Klonen nicht verweigern können.<br />
Und wer therapeutisches Klonen betreibe,<br />
habe den Weg zum reproduktiven<br />
Klonen bereits beschritten. Denen,<br />
die einen nächsten Schritt befürchten,<br />
werde beruhigend gesagt, einen solchen<br />
Schritt habe niem<strong>an</strong>d im Sinn. „Wird<br />
auch nicht im Nachhinein gesagt werden,<br />
,leider‘ habe m<strong>an</strong> zu einem früheren<br />
Zeitpunkt den ,Rubikon‘ überschritten,<br />
nun sei kein Halten mehr“<br />
fragt Huber. Gisela Klinkhammer<br />
Heft 39, 28. September 2001<br />
Embryonale Stammzellforschung<br />
Unterschiedliche<br />
Wertvorstellungen<br />
Mit der internationalen Regelung der <strong>Forschung</strong><br />
<strong>an</strong> embryonalen Stammzellen beschäftigte<br />
sich unter <strong>an</strong>derem ein Symposium in H<strong>an</strong>nover.<br />
Möglichkeiten und Grenzen der<br />
Stammzellforschung – das war<br />
das Thema eines Hearings, das<br />
von der Stiftung Niedersachsen in<br />
Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen<br />
L<strong>an</strong>dtag am 31. August und<br />
1. September ver<strong>an</strong>staltet wurde.Auf die<br />
Grenzen verwiesen und ethische Bedenken<br />
vorgebracht wurden vor allem bei<br />
der embryonalen Stammzellforschung.<br />
Zahlreiche Experten stellten aber dennoch<br />
deren Möglichkeiten heraus. Für<br />
unverzichtbar hält sie auch Privatdozent<br />
Dr. med. Oliver Brüstle (dazu DÄ, Heft<br />
24/2001). „Die <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> adulten<br />
wie auch <strong>an</strong> embryonalen Stammzellen<br />
ergänzt sich, es sind Felder, die sich befruchten<br />
und die zu Synergien führen“,<br />
so Brüstle.<br />
Brüstle und sein Institutsleiter Prof.<br />
Dr. med. Otmar Wiestler hatten bei<br />
der Deutschen <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />
(DFG) einen Projekt<strong>an</strong>trag gestellt, um<br />
<strong>an</strong> embryonalen Stammzellen forschen<br />
zu können, die sie aus dem Ausl<strong>an</strong>d importieren<br />
wollen. Die DFG hat ihre<br />
Entscheidung vorerst vertagt. Nach<br />
dem deutschen <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />
ist die Herstellung von Linien aus<br />
embryonalen Stammzellen verboten.<br />
Der Import ist jedoch wegen einer Gesetzeslücke<br />
erlaubt. Doch ob wirklich<br />
<strong>an</strong> importierten Zellen geforscht werden<br />
soll, ist umstritten.<br />
Auf europäischer Ebene gibt es in<br />
dieser Frage „unterschiedliche Wertvorstellungen“,<br />
sagte Dr. Octavi Quint<strong>an</strong>a<br />
Trias vom sp<strong>an</strong>ischen Gesundheitsministerium.<br />
Die Menschenrechtskonvention<br />
zu Biomedizin des Europarates<br />
verbiete die Erzeugung menschlicher<br />
<strong>Embryonen</strong> zu <strong>Forschung</strong>szwecken.<br />
In der Konvention werde jedoch<br />
nicht bestimmt, was ein Embryo<br />
sei, schränkte Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz,<br />
M<strong>an</strong>nheim, ein. Die Grundrechtscharta<br />
der Europäischen Union verbiete<br />
lediglich das reproduktive, nicht jedoch<br />
das therapeutische Klonen. Und<br />
eine EU-Richtlinie, die therapeutisches<br />
und reproduktives Klonen verbietet,<br />
gebe es bisher nicht, so Quint<strong>an</strong>a Trias.<br />
Wenn ein L<strong>an</strong>d restriktiver sei als <strong>an</strong>dere,<br />
forderte er in Anspielung auf die<br />
Regelung in Deutschl<strong>an</strong>d, solle die Europäische<br />
Union nicht dem St<strong>an</strong>dard<br />
dieses restriktiven L<strong>an</strong>des folgen. Die<br />
Herstellung von <strong>Embryonen</strong> zu <strong>Forschung</strong>szwecken<br />
lehnt er allerdings ab.<br />
„Für <strong>Embryonen</strong>forschung sollte m<strong>an</strong><br />
nur <strong>Embryonen</strong> nehmen, die sowieso<br />
zerstört werden.“ In Europa gibt es<br />
nach seinen Angaben 250 000 bis<br />
300 000 so gen<strong>an</strong>nte überzählige <strong>Embryonen</strong>.<br />
In Sp<strong>an</strong>ien gebe es etwa<br />
37 000 „überzählige“ <strong>Embryonen</strong>, von<br />
denen rund 4 000 für Stammzelllinien<br />
verwendungsfähig seien.<br />
Bisher verfolgt Sp<strong>an</strong>ien ebenso wie<br />
Österreich ein Schutzkonzept, „dessen<br />
einschränkende Bestimmungen lediglich<br />
auf Befruchtungsverfahren ausgerichtet<br />
sind, sodass das darin enthaltene<br />
Klonierungsverbot den Zellkerntr<strong>an</strong>sfer<br />
von der Technik her nicht erfasst“,<br />
erläuterte Taupitz. In einigen Ländern<br />
umfasse das Klonierungsverbot von<br />
vornherein nur die Schaffung eines<br />
„vollständigen Menschen“. Das sei beispielsweise<br />
in Israel der Fall, wo erst die<br />
Geburt des Menschen als der entscheidende<br />
Einschnitt im Hinblick auf den<br />
vollen Menschenwürdeschutz <strong>an</strong>gesehen<br />
werde. In Australien, Dänemark,<br />
Großbrit<strong>an</strong>nien, Finnl<strong>an</strong>d und Schweden<br />
sei eine fremdnützige <strong>Forschung</strong><br />
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