Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - Theologische ...
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D O K U M E N T A T I O N<br />
fort. Dass die Natur auf den so sich vollziehenden<br />
Lebensprozess einwirken,<br />
ihn auch abrupt beenden k<strong>an</strong>n, ist eine<br />
Tatsache, sie hebt aber seinen Beginn<br />
mit der Befruchtung nicht auf.<br />
Ob dem menschlichen Embryo der<br />
Schutz der Menschenwürde und damit<br />
auch das Recht auf Leben zukommt, ist<br />
also nicht von einer Art ontologischem<br />
Fundamentalismus abhängig, auch<br />
nicht davon, ob schon ein Acht- oder<br />
Sechzehnzeller empirisch als Person<br />
qualifiziert werden k<strong>an</strong>n. Entscheidend<br />
ist vielmehr, dass die Anerkennung der<br />
Würde des Menschen, wie das Grundgesetz<br />
sie ausspricht, nach ihrem normativen<br />
Gehalt auch auf die ersten Anfänge<br />
des Lebens eines jeden Menschen<br />
zu erstrecken ist.<br />
Das Lebensrecht eines<br />
Embryos<br />
➌ Was folgt nun aus dieser Reichweite<br />
des normativen Prinzips der Menschenwürde<br />
für die Probleme, die in der aktuellen<br />
bioethischen Debatte <strong>an</strong>stehen<br />
a) Es ist offensichtlich, dass die<br />
(künstliche) Herstellung von <strong>Embryonen</strong><br />
zu <strong>Forschung</strong>szwecken, um durch<br />
deren Verbrauch (das heißt Tötung)<br />
Stammzellen zu gewinnen, <strong>an</strong> denen geforscht<br />
werden k<strong>an</strong>n, eine gravierende<br />
Verletzung des Menschenwürdeschutzes<br />
darstellt. Hier wird der Embryo instrumentalisiert:<br />
Er wird nur hergestellt,<br />
um ihn <strong>an</strong>schließend für die Gewinnung<br />
von Stammzellen zu verbrauchen,<br />
kein Jota von einem Dasein um<br />
seiner selbst willen ist noch wahrnehmbar.<br />
Solche verbrauchende <strong>Embryonen</strong>forschung<br />
muss, sol<strong>an</strong>ge die Menschenwürdegar<strong>an</strong>tie<br />
des Grundgesetzes<br />
gilt, verboten bleiben, auch wenn <strong>an</strong>dere<br />
Staaten das <strong>an</strong>ders sehen.<br />
Eine <strong>an</strong>dere Frage ist, wie es sich mit<br />
der Herstellung von Stammzellen verhält,<br />
wenn die <strong>Embryonen</strong> nicht zu diesem<br />
Zweck hergestellt wurden, vielmehr<br />
aus <strong>an</strong>deren Gründen, zum Beispiel<br />
dem Versuch einer Herbeiführung<br />
einer Schw<strong>an</strong>gerschaft (In-vitro-Fertilisation),<br />
entst<strong>an</strong>den sind, für diesen<br />
Zweck aber nicht mehr verwendet werden<br />
(können). Das sind die so gen<strong>an</strong>nten<br />
überzähligen <strong>Embryonen</strong>.Auch hier<br />
setzt die Gewinnung der Stammzellen<br />
den Verbrauch,das heißt die Tötung von<br />
<strong>Embryonen</strong>, voraus. Darf das sein<br />
Da diese <strong>Embryonen</strong> um eine<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaft herbeizuführen geschaffen<br />
wurden, ist hier nicht primär<br />
die Achtung der Menschenwürde entscheidend,<br />
sondern das von der Menschenwürde<br />
getragene Lebensrecht des<br />
Embryos, das dem Schutz seiner biologisch-physischen<br />
Existenz dient. Nun<br />
ist das Lebensrecht des Menschen, das<br />
in der Menschenwürde seinen Grund<br />
hat, nicht absolut und un<strong>an</strong>tastbar<br />
wie die Achtung der Menschenwürde<br />
selbst. In dieses Recht k<strong>an</strong>n unter bestimmten<br />
Umständen eingegriffen werden,<br />
wie Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes<br />
festlegt. Entsprechendes gilt auch<br />
für das Lebensrecht eines Embryos.<br />
Solche Eingriffe setzen aber, um gerechtfertigt<br />
zu sein, außergewöhnliche<br />
Konfliktlagen voraus (beispielsweise<br />
Notwehr). Da es bei solchen Eingriffen<br />
nicht nur um gewisse Einschränkungen,<br />
sondern zumeist um Leben und<br />
Tod geht, können sie überdies nur in<br />
Betracht kommen, wenn es überhaupt<br />
keine <strong>an</strong>deren Mittel zur Lösung des<br />
Konflikts gibt.<br />
Es spricht nichts dafür, dass im Blick<br />
auf das Interesse <strong>an</strong> der Stammzellforschung<br />
diese strengen Voraussetzungen<br />
gegenwärtig erfüllt sind. Das Interesse<br />
der Forscher ist legitim, auch vom<br />
Grundrecht der <strong>Forschung</strong>sfreiheit gestützt.<br />
Aber wie es nicht die Tötung eines<br />
Menschen rechtfertigen k<strong>an</strong>n, k<strong>an</strong>n<br />
es auch nicht den Verbrauch beziehungsweise<br />
die Tötung eines Embryos,<br />
der ein Mensch in nuce ist, legitimieren.<br />
Ebenso wenig k<strong>an</strong>n das Recht auf Gesundheit<br />
dazu dienen. Es geht ja bei<br />
dem <strong>Forschung</strong>sinteresse gar nicht um<br />
das gegenwärtige Leben oder die aktuelle<br />
Gesundheit einzelner oder mehrerer<br />
Menschen, sondern um durchaus<br />
ungesicherte Erwartungen, dass sich<br />
aus der Stammzellforschung vielleicht<br />
einmal Heilmittel für bisl<strong>an</strong>g nicht heilbare<br />
Kr<strong>an</strong>kheiten gewinnen lassen. Es<br />
ist ungewiss und unter Wissenschaftlern<br />
umstritten, ob die erwarteten Ergebnisse<br />
auch mit der <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> adulten<br />
oder Stammzellen aus Nabelschnurblut<br />
erzielt werden können. Die Gewinnung<br />
von Stammzellen durch Tötung von<br />
(überzähligen) <strong>Embryonen</strong> ist deshalb<br />
nicht zu rechtfertigen.<br />
b) Das so gewonnene Ergebnis gibt<br />
auch eine Grundlage für die Beurteilung<br />
des viel diskutierten Stammzellenimports.<br />
Es geht dabei um den Import<br />
von Stammzellen, die <strong>an</strong>dernorts – nach<br />
dortigem Recht (vielleicht) legal – mit<br />
der Tötung von <strong>Embryonen</strong>, dazu hergestellten<br />
oder überzähligen, gewonnen<br />
worden sind. Bei der Gewinnung dieser<br />
Stammzellen h<strong>an</strong>delt es sich um eine in<br />
Deutschl<strong>an</strong>d verbotene Tat; ihr Import<br />
umgeht das bestehende, ethisch und<br />
rechtlich aus der Achtung der Menschenwürde<br />
und dem Tötungsverbot<br />
begründete Verbot und hebelt es aus.<br />
Dar<strong>an</strong> können auch aufrichtig gemeinte<br />
strikte Einschränkungen nichts ändern.<br />
Der Hehler ist nicht besser als der Stehler.<br />
Auch dürfen die Auswirkungen dieses<br />
Einbruchs nicht übersehen werden:<br />
Wenn <strong>an</strong>derswo durch <strong>Embryonen</strong>verbrauch<br />
gewonnene Stammzellen hier<br />
verwendbar sind, warum können diese<br />
Stammzellen nicht auch bei uns hergestellt<br />
werden Das ist kostengünstiger,<br />
effektiver und vermeidet Unglaubwürdigkeit.<br />
Solche Konsequenz ist unabweisbar,<br />
der Import wird nach seiner eigenen<br />
Logik der erste Schritt auch zur<br />
Herstellung vor Ort. Der Ausweg, den<br />
der Deutsche Bundestag beschritten<br />
hat, ist nicht frei von Widerspruch.<br />
c) Kaum weniger aktuell und bris<strong>an</strong>t<br />
ist die Frage nach der Zulässigkeit der<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik (<strong>PID</strong>). Sie<br />
ist durch das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />
derzeit verboten. <strong>PID</strong> ist eine diagnostische<br />
Maßnahme, „bei der einem in vitro<br />
gezeugten Embryo nach den ersten<br />
Zellteilungen eine oder mehrere Zellen<br />
entnommen werden, um diese auf genetische<br />
Defekte oder Anlagen hin zu untersuchen“.<br />
Sie wird derzeit dazu eingesetzt,<br />
diejenigen <strong>Embryonen</strong>, bei denen<br />
sich eine genetisch bedingte schwere<br />
Kr<strong>an</strong>kheit oder die Anlage dazu nachweisen<br />
lässt, zu selektieren und nicht<br />
mehr auf die Frau zu übertragen. Das<br />
Ziel der <strong>PID</strong> ist also eine Aussonderung<br />
von defekten <strong>Embryonen</strong>.<br />
Es k<strong>an</strong>n wenig Zweifel dar<strong>an</strong> geben,<br />
dass die <strong>PID</strong> ein Selektionsinstrument<br />
ist und ihre Anwendung gegen die Achtung<br />
der Menschenwürde beim Embryo<br />
verstößt. Die <strong>PID</strong> wird nicht in G<strong>an</strong>g<br />
gesetzt, um den Wunsch nach einem<br />
Kind zu erfüllen. Dazu genügt die Invitro-Fertilisation.<br />
Sie wird vielmehr in<br />
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