Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - Theologische ...
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D O K U M E N T A T I O N<br />
des Ergebnisses der PGD in der Regel<br />
eine spätere Pränataldiagnostik erforderlich<br />
ist.<br />
Auch der Verweis auf die Praxis im<br />
Ausl<strong>an</strong>d überzeugt nicht. Der deutsche<br />
Gesetzgeber k<strong>an</strong>n nur für den eigenen<br />
Zuständigkeitsbereich Regelungen treffen.<br />
Abweichende Bestimmungen im<br />
Ausl<strong>an</strong>d beeinflussen die Begründetheit<br />
der nationalen Regelung nicht. Die in<br />
Deutschl<strong>an</strong>d geltenden Arbeitsschutzbestimmungen<br />
können beispielsweise nicht<br />
schon deshalb zur Disposition gestellt<br />
werden, weil in Jap<strong>an</strong> oder Indien das<br />
Schutzniveau niedriger ist. Wenn es vernünftige<br />
Gründe für Schutzbestimmungen<br />
gibt,sollten sie verwirklicht werden –<br />
und möglicherweise <strong>an</strong>deren Staaten als<br />
Beispiel dienen. Das muss auch und vor<br />
allem für den Schutz menschlichen Lebens<br />
gelten.<br />
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass<br />
der Anwendung der PGD in Deutschl<strong>an</strong>d<br />
gegenwärtig mehrere Strafvorschriften<br />
des ESchG entgegenstehen.<br />
Dies gilt nicht nur bei der Verwendung<br />
totipotenter Zellen. Die PGD stellt nach<br />
geltendem Recht generell eine missbräuchliche<br />
Anwendung von Fortpfl<strong>an</strong>zungstechniken<br />
dar.<br />
Die rechtspolitische Frage, ob die bestehenden<br />
Schutzvorschriften geändert<br />
werden sollten, ist damit zwar nicht be<strong>an</strong>twortet.Falls<br />
sich aber die gesellschaftlichen,<br />
ethischen und verfassungsrechtlichen<br />
Einschätzungen, die zum ESchG<br />
geführt haben, seit dessen Verabschiedung<br />
im Jahr 1990 nicht verändert haben,<br />
gibt es keinen Grund, das Tor zur bedingten<br />
Zeugung mit vorgepl<strong>an</strong>ter Selektion<br />
und einkalkulierter Vernichtung menschlicher<br />
<strong>Embryonen</strong> zu öffnen.<br />
Literatur beim Verfasser<br />
Rainer Beckm<strong>an</strong>n<br />
Richter am Amtsgericht<br />
Mitglied der Enquete-Kommission „Recht und Ethik<br />
der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages<br />
Friedenstraße 3a, 97318 Kitzingen<br />
Wertungswidersprüche – oder<br />
widersprüchliche Wertungen<br />
In der Debatte über die Einführung der<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik auf der<br />
Grundlage einer Richtlinie der Bundesärztekammer<br />
taucht, um die Zulässigkeit<br />
der <strong>PID</strong> zu begründen, immer wieder<br />
die Argumentationslinie auf, es gebe<br />
einen Wertungswiderspruch zwischen<br />
§ 218 StGB neuer Fassung und einem<br />
Verbot der <strong>PID</strong>.Es könne nicht sein,dass<br />
dem Embryo in vitro eine höhere<br />
Schutzwürdigkeit zuerk<strong>an</strong>nt wird als<br />
dem Embryo in vivo, dessen Abtreibung<br />
nach § 218 a StGB straffrei möglich sein<br />
k<strong>an</strong>n. Demgegenüber betont Hepp zu<br />
Recht, dass auf der Grundlage der<br />
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
die Tötung eines Embryos in vivo<br />
rechtswidrig ist; insoweit besteht in<br />
der Tat kein Wertungswiderspruch.Hepp<br />
versucht d<strong>an</strong>n aber dennoch einen Wertungswiderspruch<br />
unter Berufung auf die<br />
klinische Wirklichkeit, die Möglichkeit<br />
einer „Schw<strong>an</strong>gerschaft auf Probe“ unter<br />
§ 218 StGB und einen auf den Zeitpunkt<br />
der <strong>PID</strong> <strong>an</strong>tizipierten Schw<strong>an</strong>gerschaftskonflikt<br />
zu konstruieren. Dagegen ist<br />
Folgendes einzuwenden:<br />
➀ Auf der Suche nach einem möglichen<br />
Wertungswiderspruch kommt es<br />
entscheidend darauf <strong>an</strong>, die richtigen Bezugspunkte<br />
zu wählen. Nicht die Nichtdurchführung<br />
der <strong>PID</strong> „zwingt“ später<br />
zu einem Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch, sondern<br />
die Durchführung der In-vitro-Fertilisation.Wenn<br />
die Rede von einem <strong>an</strong>tizipierten<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch sein<br />
soll, muss konsequent <strong>an</strong>tizipiert werden,<br />
das heißt nicht nur bis zur Möglichkeit<br />
der <strong>PID</strong>, sondern bis zum Segen der<br />
IVF. Die entscheidende Frage lautet<br />
d<strong>an</strong>n, ob im Zeitpunkt der Durchführung<br />
der IVF entweder eine Situation<br />
vorliegt, die bereits zu diesem Zeitpunkt<br />
einen Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch rechtfertigen<br />
würde, oder ob bereits zum Zeitpunkt<br />
der IVF feststeht, dass später ein<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch gerechtfertigt<br />
sein wird. Im ersten Fall ist die Durchführung<br />
der IVF nicht nachvollziehbar.<br />
Im zweiten Fall ist wesentlich, dass die<br />
medizinische Indikation des § 218 a Abs.<br />
2 StGB ausschließlich auf die Gesundheit<br />
der Frau und nicht auf das Kind abstellt.Zum<br />
Wegfall der früheren embryopathischen<br />
Indikation formuliert Eser in<br />
Schönke/Schröder, Kommentar zum<br />
StGB,25.Auflage:„Obgleich es schon bei<br />
der bisher (das heißt nach § 18 StGB<br />
a. F.) eingeräumten Zulassung eines<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruchs im Falle einer<br />
genetischen und pränatalen Schädigung<br />
des Kindes nicht um die Verhinderung<br />
erbkr<strong>an</strong>ken Nachwuchses als solches<br />
ging, sondern letztentscheidend damit<br />
allein der Schw<strong>an</strong>geren die befürchtete<br />
psychische Belastung erspart werden<br />
sollte, war damit die Gefahr nicht<br />
auszuschließen, dass dadurch l<strong>an</strong>gfristig<br />
das Tor zur platten Eugenik geöffnet<br />
werden könnte.“ . . . „Deshalb ist vor jedem<br />
Automatismus zwischen Befund<br />
und Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch zu warnen.“<br />
Was bedeutet das für einen „<strong>an</strong>tizipierten<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaftskonflikt“ im<br />
Zeitpunkt der IVF Dass eine physische<br />
Gesundheitsgefahr für die Frau, die eine<br />
Abtreibung nach § 218 a Abs. 2 StGB<br />
rechtfertigt, aufgrund einer durch die<br />
<strong>PID</strong> festzustellenden Behinderung des<br />
Kindes droht, ist unwahrscheinlich. Soweit<br />
bereits im Zeitpunkt der Durchführung<br />
einer IVF bei der Gesamtwürdigung<br />
der Umstände soziale Aspekte eine<br />
Abtreibung rechtfertigen würden, wäre<br />
die Durchführung der IVF nicht nachvollziehbar.<br />
Bleiben psychische Gesundheitsgefahren<br />
für die Frau.Muss in einem<br />
solchen Fall die IVF durchgeführt werden<br />
Wenn bei einem Paar mit hohem<br />
Risiko für eine schwerwiegende Behinderung<br />
des Nachwuchses (nur d<strong>an</strong>n soll<br />
nach dem Richtlinienentwurf eine <strong>PID</strong><br />
zugelassen werden) diese Behinderung<br />
eine solche seelische Gefahr für die Mutter<br />
bedeuten würde, dass dies eine Abtreibung<br />
rechtfertigte, stellt sich die Frage,ob<br />
in dieser Situation die IVF gerechtfertigt<br />
ist.Werden hier nicht mit dem Segen<br />
einer neuen Technik Mutter und<br />
Kind in einen Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch<br />
getrieben Diese Fragen werden umso<br />
drängender, wenn m<strong>an</strong> bedenkt, dass der<br />
<strong>PID</strong> ausschließlich eine rationale Entscheidung<br />
zu ihrer Durchführung vor<strong>an</strong>geht,<br />
was im Fall der natürlichen Fortpfl<strong>an</strong>zung<br />
mit derselben Ausschließlichkeit<br />
nicht als Regelfall unterstellt werden<br />
k<strong>an</strong>n.Wenn üblicherweise pränatale Diagnostik<br />
und <strong>PID</strong> verglichen werden, sei<br />
hier die Frage gestellt, weshalb die IVF<br />
eine Konfliktsituation überhaupt aufbauen<br />
muss, nur weil sie sich nach einer<br />
<strong>PID</strong> möglicherweise „einfacher“ lösen<br />
lässt als nach einer <strong>PND</strong>.<br />
➁ Unter Berufung auf die in der klinischen<br />
Wirklichkeit bestehende Möglichkeit<br />
einer „Schw<strong>an</strong>gerschaft auf Probe“<br />
in Verbindung mit der <strong>PND</strong> konstruiert<br />
Hepp d<strong>an</strong>n doch einen <strong>an</strong>geblichen Wer-<br />
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