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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - Theologische ...

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D O K U M E N T A T I O N<br />

Heft 22, 1. Juni 2001<br />

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt I<br />

Gesundheits-, Sozialund<br />

ärztliche Berufspolitik<br />

Konflikte bei ärztlichen<br />

Entscheidungen – am Beispiel<br />

der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

Durch die ras<strong>an</strong>te Entwicklung im Bereich der<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin in den verg<strong>an</strong>genen Jahren<br />

ist es möglich geworden, einen Embryo außerhalb<br />

des Mutterleibs zu zeugen und bereits in den<br />

ersten Tagen nach der Befruchtung auf bestimmte<br />

genetische Belastungen oder Chromosomenstörungen<br />

zu untersuchen. Das Ergebnis dieser<br />

Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik (<strong>PID</strong>) ermöglicht den<br />

Eltern die Entscheidung, ob der Embryo impl<strong>an</strong>tiert<br />

werden soll.<br />

Das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz (ESchG) von 1990<br />

regelt den Umg<strong>an</strong>g mit Gameten, befruchteten Eizellen<br />

und <strong>Embryonen</strong> im Zeitraum bis zur Einnistung<br />

des Embryos in den Uterus. Vom Beginn des<br />

menschlichen Lebens <strong>an</strong> soll der Lebensschutz gewährleistet<br />

werden.Als Beginn wird nach § 8 Abs.<br />

1 ESchG der Abschluss der Befruchtung der Eizelle,<br />

d. h. also die Kernverschmelzung in der befruchteten<br />

Eizelle mit der Entstehung eines neuen,<br />

individuellen Genoms <strong>an</strong>gesehen.<br />

Juristisch ungeklärt ist bisher, inwieweit die <strong>PID</strong><br />

mit dem <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz vereinbar ist.<br />

1. Mit der Veröffentlichung des „Diskussionsentwurfs<br />

zu einer Richtlinie zur Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />

im Februar 2000 hat die Ärzteschaft<br />

die öffentliche Diskussion <strong>an</strong>gestoßen und das<br />

Problembewusstsein geschärft.<br />

Die Ärzteschaft hat keine Entscheidung getroffen,<br />

sondern für den Fall einer Zulassung die<br />

engstmögliche Zulässigkeit der ärztlichen Durchführung<br />

für <strong>PID</strong> beschrieben und einen möglichen<br />

Verfahrensweg aufgezeigt.<br />

2. Es ist Aufgabe der Ärzteschaft, in dem gesellschaftlichen<br />

Diskurs auf ethische Probleme<br />

ende zu ermöglichen. Als Alternative<br />

zur aktiven Sterbehilfe müssten daher<br />

die Voraussetzungen für eine weitere<br />

Verbreitung und Anwendung der Palliativmedizin<br />

verbessert werden. Die<br />

Ärztetagsdelegierten betonten, dass<br />

das Sterben Teil des Lebens sei und<br />

auch die letzte Phase des Lebens menschenwürdig<br />

gelebt werden könne.Deshalb<br />

müssten die für Kr<strong>an</strong>kenhauspl<strong>an</strong>ung<br />

zuständigen Länder bei der Kapazitätenermittlung<br />

für die stationäre<br />

Versorgung die Notwendigkeit palliativmedizinischer<br />

Maßnahmen einbeziehen.<br />

Über die Verbesserung der palliativmedizinischen<br />

Versorgung im Kr<strong>an</strong>kenhaus<br />

hinaus sei auch die weitere<br />

Förderung und fin<strong>an</strong>zielle Sicherstellung<br />

ambul<strong>an</strong>ter und stationärer Hospizarbeit<br />

erforderlich. Gisela Klinkhammer<br />

hinzuweisen, vor denen Ärzte mit ihren Patientinnen<br />

und Patienten stehen:<br />

Die in der Reproduktionsmedizin tätigen Ärzte<br />

stehen in der Situation, einerseits mit <strong>PID</strong> in Verbindung<br />

mit einer IvF über Methoden zu verfügen,<br />

die Paaren mit monogenetischen Erkr<strong>an</strong>kungen zu<br />

einem nicht betroffenen Kind verhelfen könnten,<br />

<strong>an</strong>dererseits mit der gesellschaftlich <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />

Anwendung von Pränataler Diagnostik (<strong>PND</strong>) der<br />

Frau eine „Schw<strong>an</strong>gerschaft auf Probe“ und gegebenenfalls<br />

eine Abtreibung, den Verzicht auf Kinder,<br />

eine heterologe Befruchtung mit Spendersamen<br />

oder eine Adoption zuzumuten.<br />

In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g ist es unerlässlich,<br />

die offenen Fragen zu klären:<br />

❃ Wie wird im Rahmen einer IvF-Beh<strong>an</strong>dlung<br />

mit <strong>Embryonen</strong> verfahren, die sichtlich erkennbare<br />

Zellveränderungen haben<br />

❃ Wie lässt sich gewährleisten, dass der Embryo<br />

nur auf die genetischen Belastungen oder<br />

Chromosomenstörungen der Eltern untersucht<br />

wird<br />

❃ Ist auszuschließen, dass die Entnahme einer<br />

Zelle zur Diagnostik keine Schädigung des „Rest“-<br />

Embryos zur Folge hat<br />

❃ Darf ein künstlich gezeugter Embryo im Reagenzglas<br />

nicht untersucht werden, während ein<br />

Embryo ím Mutterleib jederzeit untersucht werden<br />

darf<br />

❃ Lässt sich die Möglichkeit eines Spätschw<strong>an</strong>gerschaftsabbruchs<br />

nach Pränataldiagnostik<br />

mit einem Verbot der <strong>PID</strong> widerspruchsfrei<br />

vereinbaren<br />

3. Die Ärzteschaft appelliert dringend <strong>an</strong> den<br />

Gesetzgeber, eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen<br />

und für den Fall einer Zulassung der <strong>PID</strong><br />

weitere Kriterien für eine maximale Eingrenzbarkeit<br />

mitzugestalten.<br />

Im europäischen Ausl<strong>an</strong>d ist die Diskussion um<br />

<strong>PID</strong> bereits Anf<strong>an</strong>g der 90er-Jahre geführt worden<br />

mit dem Ergebnis, dass die <strong>PID</strong> in vielen Ländern<br />

„in Ausnahmefällen und mit strengen Indikationen“<br />

zugelassen wurde. Mittlerweile sind weltweit<br />

500 Kinder nach <strong>PID</strong> geboren. Um eine Ausweitung<br />

der Anwendung zu verhindern, wäre beispielsweise<br />

eine Beschränkung auf wenige Kompetenzzentren<br />

denkbar.<br />

Bedingt durch die derzeit ungeklärte Rechtslage<br />

in Deutschl<strong>an</strong>d, sehen sich Ärzte häufig dazu<br />

gedrängt, Rat suchende Paare in dieser Konfliktsituation<br />

auf eine Beh<strong>an</strong>dlung im Ausl<strong>an</strong>d hinzuweisen<br />

und sich dadurch möglicherweise strafbar<br />

zu machen. Dies ist für die Ärzteschaft eine untragbare<br />

Situation.<br />

4. Die Frage der Zulässigkeit der <strong>PID</strong> bedarf einer<br />

gesamtgesellschaftlichen Ausein<strong>an</strong>dersetzung.<br />

Dabei bilden die normativen Maßstäbe der Verfassung<br />

den Rahmen des ethischen Diskurses.<br />

Hierzu gehören die Würde des Menschen, die<br />

Wahrung grundlegender Ansprüche und Rechte,<br />

aber auch die Widerspruchsfreiheit der Normen<br />

und die Verhältnismäßigkeit.<br />

Mehrheitsentscheidungen im Vorst<strong>an</strong>d der<br />

Bundesärztekammer oder auf dem Deutschen<br />

Ärztetag sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend,<br />

zumal ethische Konflikte nicht durch Abstimmung<br />

gelöst werden können.<br />

5. Der Gesetzgeber allein ist legitimiert, darüber<br />

zu entscheiden, welche rechtlichen Grundlagen<br />

den Umg<strong>an</strong>g mit diesen Konflikten bestimmen<br />

sollen.<br />

✮<br />

<strong>Forschung</strong> mit hum<strong>an</strong>en<br />

embryonalen Stammzellen<br />

Die Empfehlungen der Deutschen <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />

(DFG) zur <strong>Forschung</strong> mit menschlichen<br />

Stammzellen vom Mai 2001 zielen auf eine Änderung<br />

des § 1 <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz (EschG), um<br />

eine Herstellung und Verwendung hum<strong>an</strong>er embryonaler<br />

Stammzellen auch in Deutschl<strong>an</strong>d zu ermöglichen.<br />

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass derzeit<br />

einer solchen Forderung einer Öffnung des ESchG<br />

nicht gefolgt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Die Öffentlichkeit muss ergebnisoffen in den<br />

Dialog über die mit der <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> hum<strong>an</strong>en<br />

embryonalen Stammzellen verbundenen ethischen<br />

und rechtlichen Probleme eingebunden werden,<br />

um Möglichkeiten, aber auch Grenzen der <strong>Forschung</strong><br />

mit menschlichen embryonalen Stammzellen<br />

zu erkennen. Auch der Import embryonaler<br />

Stammzellen ist ethisch nicht akzeptabel.<br />

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die <strong>Forschung</strong><br />

<strong>an</strong> embryonalen sowie <strong>an</strong> gewebespezifischen<br />

(adulten) Stammzellen in den letzten Jahren<br />

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