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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - Theologische ...

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D O K U M E N T A T I O N<br />

jedwede Entscheidungsfindung in Sachen<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin unmöglich<br />

machen werde.<br />

Konstruktive Diskussion<br />

Doch sollte das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />

überhaupt revidiert oder durch ein<br />

neues Gesetz abgelöst werden Ebenso<br />

wie bei der PGD gehen auch bei dieser<br />

Frage die Meinungen ausein<strong>an</strong>der. Im<br />

Bereich der Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin seien<br />

Staat und Ärzteschaft gleichermaßen<br />

gefordert, sagte Hoppe. Während die<br />

Ärzteschaft „sehr frühzeitig berufsrechtliche<br />

Regelungen zur Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin<br />

erlassen hat und laufend<br />

aktualisiert, ist es Sache des Bundesgesetzgebers,<br />

die vor allem sozialrechtlich<br />

erforderlichen Rahmenbedingungen<br />

für eine ethisch vertretbare Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin<br />

zu entwickeln“. Der Gesetzgeber<br />

wäre gut beraten, „die medizinischen<br />

und naturwissenschaftlichen<br />

Fragen sowie Fragen der ärztlichen<br />

Ethik im System ärztlicher Selbstverwaltung<br />

zu belassen“.<br />

Der CDU-Bundestagsabgeordnete<br />

Hubert Hüppe lehnt jegliche Änderung<br />

des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes ab. „Über<br />

Parteigrenzen hinweg besteht Einigkeit,<br />

dass der Schutz menschlicher <strong>Embryonen</strong><br />

un<strong>an</strong>getastet bleiben muss.“ Doch<br />

eben dieser Schutz ist für Fischer durch<br />

das Gesetz offensichtlich nicht mehr<br />

eindeutig gewährleistet. Denn zum<br />

Beispiel bei der PGD gehen die Rechtsauslegungen<br />

ausein<strong>an</strong>der. Während<br />

das Bundesgesundheitsministerium die<br />

Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik mit dem<br />

EschG für unvereinbar hält,kommt Prof.<br />

Dr. med. Herm<strong>an</strong>n Hepp, München, zu<br />

dem Schluss, dass die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

<strong>an</strong> einer nicht mehr totipotenten<br />

Zelle mit dem <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />

vereinbar sei (dazu Heft<br />

18/2000). Am Ende des Symposiums<br />

war sich Fischer in diesem Punkt sicher:<br />

Sie will in einem neuen Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizingesetz<br />

die PGD verbieten.Auch<br />

der Genehmigung einer Eizellspende<br />

stehe sie nach wie vor skeptisch gegenüber.<br />

Der möglicherweise zu regelnde<br />

Widerspruch bei der Verwendung embryonaler<br />

Stammzellen sei ihr erst auf<br />

dem Symposium wirklich deutlich geworden.<br />

Diese Problematik hatte Prof.<br />

Dr. iur. Dr. h. c. Rüdiger Wolfrum erläutert.<br />

Er hatte darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass die fremdnützige <strong>Forschung</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>Embryonen</strong> in Deutschl<strong>an</strong>d weitgehender<br />

als in <strong>an</strong>deren Staaten verboten<br />

sei. „Bleibt in Deutschl<strong>an</strong>d die Herstellung<br />

von embryonalen Stammzellen<br />

verboten, wäre es d<strong>an</strong>n nicht konsequent,<br />

in Deutschl<strong>an</strong>d auch die Anwendungen<br />

aus den entsprechenden<br />

<strong>Forschung</strong>sarbeiten zu untersagen, um<br />

dem Vorwurf der doppelten Moral zu<br />

entgehen“ fragte Wolfrum.<br />

In vielen <strong>an</strong>deren Bereichen soll die<br />

Debatte, deren konstruktiven Beginn in<br />

Berlin die Ministerin begrüßte, fortgeführt<br />

werden. Deutlich wurde bei dem<br />

Symposium bereits jetzt, dass eine gesetzliche<br />

Regelung der <strong>an</strong>gesprochenen<br />

Probleme, die nach dem Willen der Gesundheitsministerin<br />

noch in dieser Legislaturperiode<br />

durchgesetzt werden soll,<br />

nicht nur den <strong>Embryonen</strong>schutz betrifft,<br />

sondern Auswirkungen auf die gesamtgesellschaftliche<br />

Wertehaltung haben<br />

wird.<br />

Gisela Klinkhammer<br />

Heft 30, 28. Juli 2000<br />

Kinderwunsch<br />

Zu dem Beitrag „Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin:<br />

Absage <strong>an</strong> jede Art eugenischer Zielsetzung“<br />

von Gisela Klinkhammer in Heft 22/2000:<br />

Gesetzgebung leistet Vorschub<br />

Unter eugenischer Zielsetzung versteht<br />

m<strong>an</strong> das Bestreben, unter Anwendung<br />

medizinischer, insbesondere genetischer<br />

Erkenntnisse den Fortbest<strong>an</strong>d<br />

günstiger Erb<strong>an</strong>lagen in einer menschlichen<br />

Population zu fördern und zu sichern.<br />

Wenn auch im gen<strong>an</strong>nten Artikel schon<br />

in der Titelzeile vermittelt werden soll,<br />

dass es sich hierbei um ein unter allen<br />

Umständen aus moralischen Erwägungen<br />

abzulehnendes Verhalten h<strong>an</strong>delt,<br />

so lautet doch der nüchterne Befund,<br />

dass die bundesdeutsche Gesetzgebung<br />

g<strong>an</strong>z eindeutig dieser Zielsetzung Vorschub<br />

leistet, indem sie de facto den gezielten<br />

Abbruch behinderter Föten<br />

straflos lässt. Denn wer wollte bestreiten,<br />

dass Fruchtwasseruntersuchungen<br />

bei Schw<strong>an</strong>geren deshalb durchgeführt<br />

werden, um Fehlbildungen frühzeitig<br />

zu erkennen und den betroffenen Fötus<br />

abzutreiben, weswegen von dieser Methode<br />

ausgiebig Gebrauch gemacht<br />

wird.<br />

Der Einw<strong>an</strong>d unserer Gesundheitsministerin,<br />

dass die „Möglichkeit der vorgeburtlichen<br />

Auswahl von <strong>Embryonen</strong><br />

nicht mit einer tatsächlich eingetretenen<br />

Schw<strong>an</strong>gerschaft verglichen werden<br />

könne“, entbehrt jedlicher Beweiskraft<br />

. . .<br />

Wenn in dem Artikel außerdem die<br />

Rede davon ist, dass der Fötus nicht gegen<br />

den Willen der Frau geschützt werden<br />

könne, ohne ihre Würde zu verletzen,<br />

so muss sich der Urheber einer solchen<br />

Theorie (Braun) fragen lassen,<br />

warum dies nach der Geburt durchaus<br />

möglich sein soll: Eine nach der Geburt<br />

vom Vater des Kindes verlassene Frau,<br />

die daraufhin sich außerst<strong>an</strong>de sieht,<br />

das Kind alleine aufzuziehen beziehungsweise<br />

dies als gegen ihre Würde<br />

gerichtet sieht, hat jedenfalls keine<br />

Möglichkeit, ihr Kind straflos zu<br />

töten...<br />

Dr. Martin Klein<br />

Herm<strong>an</strong>n-Hesse-Weg 2<br />

97276 Margetshöchheim<br />

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