Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - Theologische ...
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D O K U M E N T A T I O N<br />
Baby genetisch<br />
ausgewählt<br />
In Fr<strong>an</strong>kreich ist zum ersten Mal ein<br />
genetisch ausgewähltes Kind zur Welt<br />
gekommen. Das Baby wurde im<br />
Béclère-Kr<strong>an</strong>kenhaus im südlich von<br />
Paris gelegenen Departement Hautsde-Seine<br />
geboren. Damit wurde in<br />
Fr<strong>an</strong>kreich erstmals die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
<strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt. Das Kind<br />
ist nicht von der unheilbaren Kr<strong>an</strong>kheit<br />
betroffen, die einer der Elternteile<br />
in sich trägt und möglicherweise<br />
übertragen hätte.<br />
afp<br />
schaft vor. Die Beteiligten reagieren auf<br />
eine Situation, die sie selbst im Wissen<br />
um die sich daraus ergebenden Entscheidungen<br />
erst herbeigeführt haben.“<br />
Auch von Juristen wird diese Einschätzung<br />
geteilt. „Die Situation des<br />
(ungewollt) gezeugten Embryos in vivo<br />
ist mit der Situation eines (bewusst und<br />
gewollt) erzeugten Embryos in vitro in<br />
keiner Weise vergleichbar“, sagte Dr.<br />
iur. Elke H. Mildenberger, Universität<br />
Münster. Deshalb sei es konsequent,<br />
wenn das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />
(ESchG) eine künstlich befruchtete Eizelle<br />
bereits vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung<br />
<strong>an</strong> schütze, im Paragraphen<br />
218 dagegen dem Interesse einer<br />
ungewollt schw<strong>an</strong>geren Frau Vorr<strong>an</strong>g<br />
eingeräumt und nidationsverhütende<br />
Maßnahmen nicht bestraft würden.<br />
Ihrer Ansicht nach ist die PGD mit dem<br />
<strong>Embryonen</strong>schutzgesetz nicht vereinbar.<br />
Prof. Dr. med. Karl Friedrich Sewing,<br />
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats<br />
der BÄK, teilt diese Auffassung<br />
nicht. Dennoch plädierte er für eine eindeutige<br />
gesetzliche Regelung, um „bestehende<br />
Wertungswidersprüche aufzuheben<br />
oder diese gar nicht aufkommen zu<br />
lassen. Die gesetzlichen Regelungen sollten<br />
sich aber auch im Blick auf das europäische<br />
Ausl<strong>an</strong>d ausrichten mit dem<br />
Ziel, ethische Schieflagen zu vermeiden,<br />
etwa in dem Sinne, dass es nicht unbedingt<br />
ethischen Normen folgt, wenn wir<br />
im eigenen L<strong>an</strong>d Entwicklungen unterbinden,<br />
die im Ausl<strong>an</strong>d gewonnenen Ergebnisse<br />
jedoch im eigenen L<strong>an</strong>d nutzen<br />
wollen.“ Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
klar seien, werde zu<br />
Heft 48, 1. Dezember 2000<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
Unterschiedliche<br />
Schutzwürdigkeit<br />
prüfen sein, ob und gegebenenfalls in<br />
welcher Weise berufsrechtliche Regeln zu<br />
erarbeiten oder zu modifizieren seien.Sewing<br />
betonte, dass <strong>an</strong> der prinzipiellen<br />
Schutzwürdigkeit des Embryos festgehalten<br />
werden müsse. Es sei allerdings nicht<br />
auszuschließen, dass in Einzelfällen eine<br />
Güterabwägung getroffen werden müsse.<br />
Dagegen vertritt Finke die Auffassung,<br />
dass der dem Grundgesetz zugrunde<br />
liegende Menschenwürdeged<strong>an</strong>ke davon<br />
ausgehe, dass ein Embryo vom Moment<br />
seines Entstehens <strong>an</strong> schützenswert<br />
sei. Der niedersächsische Behindertenbeauftragte<br />
wies darauf hin, dass ein abgestufter<br />
Schutzstatus des Embryos je<br />
nach Entwicklungsstadium im Gegensatz<br />
zu <strong>an</strong>deren Staaten in der Bundesrepublik<br />
nicht vorgesehen sei. Das deutsche<br />
Rechtssystem schütze den Embryo<br />
als solchen, betonte auch der Theologe<br />
Prof. Dr. Dietmar Mieth,Tübingen.<br />
Der Präsident der Bundesärztekammer,<br />
Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe,<br />
begrüßte die „ergebnisoffene“ Diskussion<br />
bei der Anhörung. „Das ethische<br />
Dilemma, Paaren mit hohen genetischen<br />
Risikofaktoren neue Perspektiven<br />
öffnen zu können, damit zugleich<br />
aber ethische Tabus zu berühren, erfordert<br />
eine gesamtgesellschaftliche Wertediskussion<br />
auf breiter Grundlage“, so<br />
Hoppe. Er räumte ein, dass ein Patentrezept<br />
für diese Fragen nicht in Sicht sei.<br />
Schließlich dürfe m<strong>an</strong> nicht ignorieren,<br />
dass die betroffenen Paare in der Regel<br />
weder bewusst auf Kinder verzichten<br />
noch sich zu einer Adoption entschließen,<br />
sondern die PGD in <strong>an</strong>deren<br />
Staaten in Anspruch nehmen. Wenn die<br />
PGD in Deutschl<strong>an</strong>d zugelassen werden<br />
sollte, d<strong>an</strong>n nur, so der Diskussionsentwurf<br />
der BÄK, wenn Rechtssicherheit<br />
und ein hohes Schutzniveau über strenge<br />
und restriktiv zu fassende Zulassungskriterien<br />
erreicht werden können.<br />
Über die rein medizinischen Aspekte<br />
dieses Verfahrens hinaus sei es unverzichtbar,<br />
dass der Bundesgesetzgeber<br />
die im Zivil- und Strafrecht notwendigen<br />
Regelungen vornehme, forderte der<br />
BÄK-Präsident. Gisela Klinkhammer<br />
Auf Wertungswidersprüche weist der Vorsitzende des<br />
Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer hin.<br />
Unzulässig ist die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
(preimpl<strong>an</strong>tation genetic<br />
diagnosis = PGD) in Portugal,<br />
Österreich und der Schweiz. In den meisten<br />
europäischen Ländern ist sie entweder<br />
gesetzlich erlaubt, oder entsprechende<br />
Gesetzesvorhaben sind in Vorbereitung.<br />
In Deutschl<strong>an</strong>d ist es umstritten,<br />
ob die PGD mit dem <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />
vereinbar ist. In einem<br />
Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizingesetz, das demnächst<br />
möglicherweise das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />
ablösen wird,soll nach Vorstellung<br />
von Bundesgesundheitsministerin<br />
Andrea Fischer die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
verboten werden.<br />
Nach Ansicht von Prof. Dr. med. Karl-<br />
Friedrich Sewing,Vorsitzender des Wissenschaftlichen<br />
Beirats der Bundesärztekammer,<br />
verstößt die PGD nicht<br />
gegen das bestehende <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz.<br />
Er kritisierte Bestrebungen,<br />
die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik explizit<br />
zu verbieten, obwohl ein eventueller<br />
„PGD-Tourismus“ kein Argument<br />
dafür sei, diese Methode zu gestatten.<br />
Er hält es jedoch generell für<br />
ethisch fragwürdig, Wissen, das im Ausl<strong>an</strong>d<br />
entwickelt wurde, <strong>an</strong>schließend in<br />
Deutschl<strong>an</strong>d zu nutzen.<br />
Zwar müsse gerade in Deutschl<strong>an</strong>d in<br />
Fragen des Lebensschutzes ein hoher<br />
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