Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - Theologische ...
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D O K U M E N T A T I O N<br />
für die assistierte Reproduktion (Vergleiche:<br />
Richtlinien zur Durchführung<br />
der assistierten Reproduktion, Dt Ärztebl<br />
1998; 95:A-3166–3171 [Heft 49]).<br />
3. Zulassungsbedingungen für<br />
die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
3.1. Berufsrechtliche Voraussetzungen<br />
Bei der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik h<strong>an</strong>delt<br />
es sich um ein spezielles medizinisches<br />
Verfahren, bei dem die Empfehlungen<br />
von § 13 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung<br />
eingehalten werden müssen².<br />
Soweit in diesen Richtlinien nichts<br />
Abweichendes bestimmt ist, gelten die<br />
Richtlinien zur Durchführung der assistierten<br />
Reproduktion.<br />
Die beabsichtigte Durchführung der<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik ist der Ärztekammer<br />
mit dem Nachweis <strong>an</strong>zuzeigen,<br />
dass die in diesen Richtlinien festgelegten<br />
berufsrechtlichen Anforderungen<br />
erfüllt sind. Änderungen der berufsrechtlichen<br />
Voraussetzungen sind der<br />
Ärztekammer unverzüglich <strong>an</strong>zuzeigen.<br />
Kein Arzt k<strong>an</strong>n gegen sein Gewissen<br />
verpflichtet werden, <strong>an</strong> einer Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
mitzuwirken.<br />
3.1.1. Antragsverfahren<br />
Der ver<strong>an</strong>twortliche Leiter des Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik-Vorhabens<br />
legt<br />
der bei der jeweiligen L<strong>an</strong>desärztekammer<br />
gebildeten Kommission den Antrag<br />
mit einem zusätzlichen Exemplar<br />
zur Weiterleitung <strong>an</strong> die „Kommission<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“ der Bundesärztekammer<br />
vor.<br />
Der Antrag muss enthalten:<br />
❃ eine ausführliche, <strong>an</strong>onymisierte<br />
Fallbeschreibung,<br />
❃ die zugrunde liegende medizinische<br />
Indikation nach Beratung,<br />
❃ Erörterung der befürchteten<br />
schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung<br />
der Frau,<br />
❃ Darlegung der gepl<strong>an</strong>ten Vorgehensweise,<br />
² § 13 Abs. 1 MBO (1997): „Bei speziellen medizinischen<br />
Maßnahmen oder Verfahren, die ethische Probleme aufwerfen<br />
und zu denen die Ärztekammer Empfehlungen<br />
zur Indikationsstellung und zur Ausführung festgelegt<br />
hat, hat der Arzt die Empfehlungen zu beachten.“<br />
❃ eine Aussage zur ethischen und<br />
rechtlichen Vertretbarkeit.<br />
3.1.2. Bei der L<strong>an</strong>desärztekammer<br />
gebildete Kommission<br />
Die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik k<strong>an</strong>n<br />
im Einzelfall erst d<strong>an</strong>n durchgeführt<br />
werden, nachdem zuvor ein zustimmendes<br />
Votum der bei der jeweiligen L<strong>an</strong>desärztekammer<br />
gebildeten Kommission<br />
eingeholt wurde. Von dieser Kommission<br />
sollen Vertreter der fallbezogenen<br />
Fachrichtungen hinzugezogen werden.<br />
Darüber hinaus soll sie vor Abgabe<br />
ihres Votums eine Stellungnahme der<br />
„Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />
der Bundesärztekammer einholen<br />
und sich mit dieser in der Beurteilung<br />
des Antrages ausdrücklich ausein<strong>an</strong>der<br />
setzen.<br />
Die bei der L<strong>an</strong>desärztekammer gebildete<br />
Kommission teilt das Ergebnis<br />
der „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />
der Bundesärztekammer mit.<br />
3.1.3. „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />
der Bundesärztekammer<br />
Die „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />
wird als beratender Ausschuss<br />
der Bundesärztekammer eingerichtet.<br />
Die „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />
soll:<br />
❃ das Votum gegenüber der bei der<br />
L<strong>an</strong>desärztekammer gebildeten Kommission<br />
abgeben,<br />
❃ auf eine Vereinheitlichung der Begutachtungspraxis<br />
hinwirken,<br />
❃ die nationale und internationale<br />
Entwicklung beobachten und bewerten,<br />
❃ jährlich auf der Grundlage ihrer<br />
<strong>Dokumentation</strong> einen Bericht erstellen<br />
und veröffenlichen.<br />
In der „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />
sollen die Disziplinen<br />
Hum<strong>an</strong>genetik, Gynäkologie, Andrologie,<br />
Pädiatrie, Ethik und Recht vertreten<br />
sein. Psychosoziale Aspekte sollen<br />
berücksichtigt werden.<br />
3.2. Fachliche, personelle und<br />
technische Voraussetzungen<br />
Die Durchführung einer Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
muss Einrichtungen vorbehalten<br />
sein, in denen routinemäßig Invitro-Fertilisation<br />
gemäß den Richtlinien<br />
zur Durchführung der assistierten Reproduktion<br />
durchgeführt wird. Die Entnahme<br />
einer Blastomere setzt entsprechende<br />
Erfahrung des Durchführenden,<br />
zum Beispiel durch ICSI, voraus, die gewährleistet,<br />
dass einerseits eine diagnostisch<br />
verwertbare Blastomere gewonnen<br />
wird, <strong>an</strong>dererseits der Embryo durch<br />
den Eingriff nicht geschädigt wird. Hierfür<br />
sind umf<strong>an</strong>greiche tierexperimentelle<br />
Erfahrungen Voraussetzung.<br />
Insbesondere müssen die ver<strong>an</strong>twortlichen<br />
Mitarbeiter über folgende<br />
Kenntnisse und Erfahrungen verfügen:<br />
Alle Bereiche gemäß den Richtlinien<br />
zur Durchführung der assistierten Reproduktion<br />
müssen abgedeckt sein sowie<br />
zusätzlich:<br />
❃ Hum<strong>an</strong>genetik,<br />
❃ Molekulargenetik beziehungsweise<br />
Zytogenetik <strong>an</strong> Einzelzellen.<br />
Der Reproduktionsbiologe der Arbeitsgruppe<br />
muss über spezielle Kenntnisse<br />
verfügen im Bereich der<br />
❃ Einzelzellentnahme aus mehrzelligen<br />
<strong>Embryonen</strong>,<br />
❃ Verarbeitung von einzelnen Blastomeren<br />
zum Zweck der genetischen<br />
Diagnostik.<br />
Die Molekulargenetiker beziehungsweise<br />
Zytogenetiker, welche die genetische<br />
Diagnostik durchführen, müssen<br />
über entsprechende Erfahrungen in<br />
der speziellen zur Diagnostik <strong>an</strong>stehenden<br />
molekularen beziehungsweise zytogenetischen<br />
Aberration in der Pränatalmedizin<br />
und <strong>an</strong> Einzelzellen verfügen.<br />
3.2.1. Qualifikation des<br />
Arbeitsgruppenleiters<br />
Die Leitung der Arbeitsgruppe „Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />
obliegt einem<br />
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe,<br />
der spezialisiert ist in gynäkologischer<br />
Endokrinologie und Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin<br />
gemäß Weiterbildungsrecht<br />
der L<strong>an</strong>desärztekammern.<br />
Der in der Arbeitsgruppe tätige<br />
Facharzt für Hum<strong>an</strong>genetik ist für die<br />
Durchführung der molekular- und zytogenetischen<br />
Untersuchungen ver<strong>an</strong>twortlich.<br />
Die Zusatzbezeichnung Medizinische<br />
Genetik ist dieser Spezialisierung<br />
nicht gleichwertig.<br />
Dem Leiter der Arbeitsgruppe obliegt<br />
die ver<strong>an</strong>twortliche Überwachung<br />
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