Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - Theologische ...
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D O K U M E N T A T I O N<br />
➁ Selektion der Kinder: Die Entscheidung,<br />
ob die „geschädigte Eizelle“ impl<strong>an</strong>tiert<br />
oder „verworfen“ wird, richtet<br />
sich nach oberflächlichem Lesen nach der<br />
Beeinträchtigung der Mutter. De facto<br />
aber ist einzig und alleine das Ergebnis<br />
der genetischen Untersuchung entscheidend,<br />
denn warum sonst sollte sich ein<br />
Ehepaar dem Stress der künstlichen Befruchtung<br />
unterziehen, wenn das Ergebnis<br />
der Untersuchung für die Entscheidung<br />
der Impl<strong>an</strong>tation unerheblich wäre<br />
➂ Herabsetzung der Tötungsschwelle:<br />
Im Vorwort des Entwurfes ist es eindeutig<br />
beschrieben: „Die PGD k<strong>an</strong>n allerdings<br />
im Einzelfall die spätere Pränataldiagnostik<br />
ersetzen und damit zu einer<br />
Konfliktreduzierung beitragen, weil<br />
sie Entscheidungen über einen eventuellen<br />
Abbruch einer fortgeschrittenen<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaft vermeidet.“ Mit <strong>an</strong>deren<br />
Worten: Ein totipotentes Acht-Zell-<br />
Stadium „verwirft“ m<strong>an</strong> – mit weniger<br />
Bedenken –, bei einem Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch<br />
im dritten bis fünften<br />
Monat ist der Tod des sich entwickelnden<br />
Menschen greifbarer und führt sicherlich<br />
zu stärkeren Konflikten. Der<br />
Mech<strong>an</strong>ismus der Konfliktreduktion<br />
durch Herabsetzung der Tötungsschwelle<br />
ist ein Mech<strong>an</strong>ismus, der uns<br />
aus der Zeit des Nationalsozialismus gut<br />
bek<strong>an</strong>nt ist und Werteänderungen nach<br />
sich zieht, die im Nationalsozialismus<br />
zur Vergasung Tausender behinderter<br />
Menschen geführt hat.<br />
➃ Eigeninteresse der Mitglieder des<br />
Wissenschaftlichen Beirates: Die Mitglieder<br />
des Beirates sind auch Forscher,<br />
die eigene Interessen <strong>an</strong> der Aufweichung<br />
von <strong>Forschung</strong>sgrenzen haben,<br />
die eventuell auch weitergehende eigene<br />
<strong>Forschung</strong>svorhaben entwickeln. Wer<br />
sagt uns denn, ob nicht nach Durchsetzung<br />
der PGD der nächste Schritt die genetischen<br />
Reparationsversuche <strong>an</strong> den<br />
„kr<strong>an</strong>ken“ befruchteten Eizellen sein<br />
werden Natürlich wieder zum Wohle<br />
des sich entwickelnden Menschen, den<br />
m<strong>an</strong> d<strong>an</strong>n nach „Reparatur“ ja doch impl<strong>an</strong>tieren<br />
könnte Wer will denn letztlich<br />
verhindern, dass <strong>an</strong> den „verworfenen“<br />
Zellen weitere Versuche gemacht<br />
werden Das Interesse von Wissenschaftlern<br />
und deren Wunsch nach Anerkennung<br />
ist viel zu groß, als dass von<br />
dieser Seite eigene S<strong>an</strong>ktionen gegen<br />
Missbrauch greifen könnten.<br />
➄ Die Zusammensetzung der Ethikkommissionen,<br />
die Beratung und Aufklärung:<br />
Die Beratung und Aufklärung<br />
unterliegt laut Entwurf dem Hum<strong>an</strong>genetiker<br />
und dem Gynäkologen (die ausschließlich<br />
männliche Form ist auch so im<br />
Entwurf enthalten). Wie immer sind<br />
nicht-ärztliche Gruppen in den Regelberatungen<br />
nicht vorgesehen, sondern können<br />
zusätzlich <strong>an</strong>geboten werden. Dabei<br />
gilt festzuhalten, dass auf sozialpsychologischer<br />
Ebene – auf der zunächst der Konflikt<br />
überhaupt besteht – Mediziner/innen<br />
nach Aus- und Weiterbildung über keinerlei<br />
besondere Kompetenz verfügen, eine<br />
Beratung adäquat durchführen zu können.<br />
Das Gleiche gilt für die Zusammensetzung<br />
der Ethik-Kommissionen.<br />
Wir alle sind gefordert, der Aufweichung<br />
des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />
und dem Aufbau weiterer selektionierender<br />
Maßnahmen entgegenzutreten.<br />
Wer glaubt, durch Nichteinmischung der<br />
Ver<strong>an</strong>twortung für ethische Fragen entgehen<br />
zu können, der irrt.<br />
Cornelia Femers<br />
Kühlenberg 20<br />
58644 Iserlohn<br />
Erklärung<br />
Aus jahrzehntel<strong>an</strong>ger weit überwiegend<br />
positiver Erfahrung als Patient und als<br />
jahrzehntel<strong>an</strong>ger berufspolitischer Wegbegleiter<br />
der deutschen Ärzteschaft fühle<br />
ich mich zu einer Erklärung verpflichtet:<br />
Ich stimme der Stellungnahme von Joachim<br />
Kardinal Meisner voll inhaltlich zu.<br />
Dazu darf ich bemerken, dass ich der<br />
lutherischen Kirche <strong>an</strong>gehöre, ohne mich<br />
wirklich als Christ bezeichnen zu können.<br />
Ich muss mich heute fragen, ob ich bei<br />
der damaligen Diskussion zur künstlichen<br />
Insemination meine grundsätzliche<br />
Ablehnung deutlich genug in den Gremien<br />
der Bundesärztekammer vertreten<br />
habe. Nach meinen Aufzeichnungen wäre<br />
die erste Stellungnahme <strong>an</strong>lässlich der<br />
Vorbereitungen und der Durchführung<br />
des 62.Deutschen Ärztetages 1959 in Lübeck<br />
fällig gewesen. Der Deutsche Ärztetag<br />
hielt damals eine homologe intrauterine<br />
künstliche Insemination in besonderen<br />
Ausnahmefällen mehrheitlich<br />
für ethisch vertretbar.<br />
Der 73. Deutsche Ärztetag 1970 in<br />
Stuttgart erhob d<strong>an</strong>n mehrheitlich keine<br />
generellen Einwände mehr. Er bezeichnete<br />
diese nicht mehr als st<strong>an</strong>deswidrig,<br />
aber empfahl sie auch nicht ausdrücklich.<br />
Ich entsinne mich sehr deutlich, dass ich<br />
damals bereits der Auffassung war, hier<br />
verletze der Mensch unter Missbrauch<br />
des naturwissenschaftlich-technischen<br />
Fortschritts eine ihm von der Natur selbst<br />
errichtete Grenze, einen kategorischen<br />
Imperativ des menschlichen Seins.<br />
Ich entsinne mich dieser meiner damaligen<br />
Auffassung um so deutlicher,<br />
als ebenfalls in die Siebzigerjahre eine<br />
lebhafte Diskussion zum Thema „Sterbehilfe<br />
als Lebenshilfe“ fällt, in der ich<br />
mich eindeutig gegen die Straffreiheit<br />
auch von „passiver“ Sterbehilfe ausgesprochen<br />
habe. Das geschah mit dem<br />
Hinweis, dass der Mensch gegebenenfalls,<br />
seinem Gewissen folgend, auch gegen<br />
geltendes Strafrecht h<strong>an</strong>deln müsse.<br />
Er könne d<strong>an</strong>n lediglich auf einen einsichtigen<br />
Richter hoffen, der wohl wissen<br />
sollte, dass als unverzichtbarer Best<strong>an</strong>dteil<br />
jeder sittlichen Rechtsordnung<br />
auch Gnade zu gelten habe.<br />
Prof. Dr. h. c. J. F. Volrad Deneke<br />
Axenfeldstraße 16<br />
53177 Bonn<br />
Armutszeugnis<br />
Scham und Mitleid erfüllen einen, wenn<br />
m<strong>an</strong> liest, was die Herren Hoppe und Sewing<br />
sowie die Arbeitsgruppe „Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />
der Bundesärztekammer<br />
unter ihrem „Beitrag zur Schärfung<br />
des Problembewusstseins“ zur<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik verstehen.<br />
Mitnichten wird hier irgendeine ethische<br />
Problematik <strong>an</strong>geschnitten. Der vorgelegte<br />
„Diskussionsentwurf“ ist indes ein<br />
bloßes Abwicklungspapier, welches die<br />
genaueren Modalitäten der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
festzulegen versucht. Besonders<br />
wertvoll erscheint mir dabei die<br />
Erkenntnis, dass „kein Arzt gegen sein<br />
Gewissen verpflichtet werden k<strong>an</strong>n, <strong>an</strong><br />
einer Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik mitzuwirken“,<br />
oder aber die Feststellung, dass<br />
die involvierten Ärzte über entsprechende<br />
Kenntnisse und Erfahrung verfügen<br />
müssen. Hierüber besteht in der Tat ein<br />
g<strong>an</strong>z erheblicher Diskussionsbedarf.<br />
Der Umst<strong>an</strong>d, dass in den einleitenden<br />
Worten eine Präjudiz explizit ausgeschlossen<br />
wird, täuscht den intelligenten<br />
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