PUTZSYSTEME - VG-Orth
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Grundsätzliche Voraussetzungen<br />
Unverzichtbare Voraussetzung für die<br />
sichere Haftung des Putzes und optisch<br />
einwandfreie Oberflächen ist ein den verarbeitungstechnischen<br />
Regeln entsprechender<br />
Putzgrund. Ganz allgemein und<br />
unabhängig vom Material muss der Untergrund<br />
für Putzarbeiten fest, sauber, hinreichend<br />
eben, trocken und frostfrei sein.<br />
Ausschlaggebend für die sichere Haftung<br />
des Putzes am Untergrund sind außerdem<br />
dessen Saugfähigkeit und Rauigkeit.<br />
Festigkeit<br />
Die sichere Haftung des Putzes am Untergrund<br />
setzt voraus, dass dieser selbst<br />
tragfähig und fest ist. Alle losen und/oder<br />
mürben Bestandteile sind durch kräftiges<br />
Abfegen zu beseitigen. Sehr weiches und/<br />
oder absandendes Mauerwerk kann mit<br />
Tiefengrund in gewissen Grenzen an der<br />
Oberfläche nachverfestigt werden. Lässt<br />
sich trotzdem kein tragfähiger Untergrund<br />
herstellen, müssen die betroffenen Teilflächen<br />
in der Regel mit einem Putzträger<br />
überspannt werden.<br />
Sauberkeit<br />
Staub, Ausblühungen oder Kalkausscheidungen<br />
vermindern die Putzhaftung und<br />
sind abzufegen. Ausblühungen, bei denen<br />
es sich oft um Salze handelt, erfordern<br />
zusätzliche Aufmerksamkeit hinsichtlich<br />
ihrer Ursachen und der Verhinderung<br />
ihres erneuten Auftretens. Festsitzende<br />
Verschmutzungen, etwa durch Fette und<br />
Öle, müssen beseitigt werden. Ist dies nur<br />
durch feuchtes Abstrahlen möglich, muss<br />
mit den Putzarbeiten bis zum Wiederaustrocknen<br />
des Putzgrundes gewartet<br />
werden.<br />
Ebenheit<br />
Bereits während der Planung muss geprüft<br />
werden, ob auf dem vorhandenen Putzgrund<br />
mit der gewählten Putzdicke eine<br />
gleichmäßige Fläche hergestellt werden<br />
kann – insbesondere beim Bauen im Bestand.<br />
Größere Abweichungen aus Flucht<br />
und Lot innerhalb der Bauteilflächen können<br />
mit Putzträgern ausgeglichen werden.<br />
Bei kleineren Maßabweichungen sind<br />
erhöhte Putzdicken das Mittel der Wahl.<br />
Gipsputz kann einlagig bis 25 mm sowie in<br />
Ausnahmen bis 50 mm Dicke aufgebracht<br />
werden. Das erlaubt besonders bei den für<br />
Sanierungen typischen Maßabweichungen<br />
die einfache Herstellung ebener Ansichtsflächen.<br />
Trockenheit<br />
Gipsputz darf grundsätzlich nur auf trockenem<br />
und trocken bleibendem Untergrund<br />
verarbeitet werden. Dies verlangt, dass alle<br />
eventuell erforderlichen Bauteilabdichtungen<br />
sowie das Dach und die Fenster schon<br />
bzw. wieder voll funktionsfähig sind. Werden<br />
vor dem Verputzen Haftbrücken oder<br />
Grundierungen aufgebracht, sind Wartezeiten<br />
bis zum vollständigen Austrocknen<br />
einzuhalten (mind. 24 Stunden). Wenn im<br />
Rahmen von Sanierungen einzelne Bauteile<br />
neu eingebaut werden (Trennwände, Betondecken<br />
usw.), müssen – wie im Neubau<br />
auch – der Mauermörtel bzw. der Beton vor<br />
Beginn der Putzarbeiten vollständig abgebunden<br />
sein.<br />
Frostfreiheit<br />
Gefrorene Putzgründe führen zu ähnlichen<br />
Problemen wie feuchte, auch wenn sie<br />
äußerlich trocken wirken. Mit dem Prozess<br />
des Auftauens tritt gefrorene Feuchtigkeit<br />
an die Oberfläche. Noch wichtiger: Frost<br />
verzögert oder verhindert das Abbinden<br />
des Gipses, weshalb Gipsputze bei Temperaturen<br />
unter +5 °C im Putzgrund und der<br />
Umgebungsluft nicht verarbeitet werden<br />
können. Die Temperatur darf während der<br />
Trocknung des Putzes auch nachts nicht<br />
unter +5 °C sinken.<br />
Bauseitige Voraussetzungen<br />
<strong>PUTZSYSTEME</strong><br />
Gipsputze können auf allen bauüblichen<br />
Putzgründen im Innern von Gebäuden<br />
verarbeitet werden. Zentrale Bedeutung für<br />
die sichere Haftung des Putzes haben die<br />
Beurteilung und Vorbehandlung des Putzgrundes.<br />
Eine Prüfung des Putzgrundes ist<br />
daher in jedem Fall zwingend erforderlich.<br />
Bauseits ist sicherzustellen, dass Wände,<br />
die verputzt werden sollen, vor aufsteigender<br />
und rückseitig einwirkender Feuchtigkeit<br />
geschützt werden müssen. Ist die<br />
oberste Decke eines Bauwerks zu verputzen,<br />
müssen vor Beginn der Putzarbeiten<br />
die Wärmedämmung sowie die Abdichtung<br />
aufgebracht sein. Die weiteren Decken<br />
müssen frei von Oberflächenwasser wie<br />
z.B. Niederschlag sein.<br />
Bei ungeeigneter Beschaffenheit des<br />
Putzgrundes oder zu hoher Baufeuchtigkeit<br />
dürfen keine Putzarbeiten ausgeführt<br />
werden. Größere Unebenheiten als nach<br />
DIN 18202 zulässig erfordern besondere<br />
Maßnahmen. Gegebenenfalls sind schriftlich<br />
Bedenken gegenüber dem Bauherrn<br />
oder seinem beauftragten Architekten<br />
anzumelden.<br />
Bei nicht kraftschlüssig verbundenen<br />
Bauteilen ist eine Trennung im Putz zwischen<br />
den Bauteilen erforderlich, die der<br />
Planer vorsehen und ausschreiben muss.<br />
Eine Trennung kann je nach Anforderung<br />
durch Trennfugen, Trennstreifen oder<br />
Trennschnitt erfolgen. Das Ausführen einer<br />
Trennung ist eine gesonderte Leistung,<br />
welche besonders zu vergüten ist. Sind<br />
Bewegungen bei Massivdecken (z.B. Flachdächern,<br />
Fertigteildecken), angrenzenden<br />
Wänden, Unterzügen u.a. zu erwarten, ist<br />
der Deckenputz durch Fugen zu trennen.<br />
Eine Abschätzung möglicher Bauwerksbewegungen<br />
kann nicht durch den Fachunternehmer<br />
erfolgen.<br />
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