15.11.2012 Aufrufe

PUTZSYSTEME - VG-Orth

PUTZSYSTEME - VG-Orth

PUTZSYSTEME - VG-Orth

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grundsätzliche Voraussetzungen<br />

Unverzichtbare Voraussetzung für die<br />

sichere Haftung des Putzes und optisch<br />

einwandfreie Oberflächen ist ein den verarbeitungstechnischen<br />

Regeln entsprechender<br />

Putzgrund. Ganz allgemein und<br />

unabhängig vom Material muss der Untergrund<br />

für Putzarbeiten fest, sauber, hinreichend<br />

eben, trocken und frostfrei sein.<br />

Ausschlaggebend für die sichere Haftung<br />

des Putzes am Untergrund sind außerdem<br />

dessen Saugfähigkeit und Rauigkeit.<br />

Festigkeit<br />

Die sichere Haftung des Putzes am Untergrund<br />

setzt voraus, dass dieser selbst<br />

tragfähig und fest ist. Alle losen und/oder<br />

mürben Bestandteile sind durch kräftiges<br />

Abfegen zu beseitigen. Sehr weiches und/<br />

oder absandendes Mauerwerk kann mit<br />

Tiefengrund in gewissen Grenzen an der<br />

Oberfläche nachverfestigt werden. Lässt<br />

sich trotzdem kein tragfähiger Untergrund<br />

herstellen, müssen die betroffenen Teilflächen<br />

in der Regel mit einem Putzträger<br />

überspannt werden.<br />

Sauberkeit<br />

Staub, Ausblühungen oder Kalkausscheidungen<br />

vermindern die Putzhaftung und<br />

sind abzufegen. Ausblühungen, bei denen<br />

es sich oft um Salze handelt, erfordern<br />

zusätzliche Aufmerksamkeit hinsichtlich<br />

ihrer Ursachen und der Verhinderung<br />

ihres erneuten Auftretens. Festsitzende<br />

Verschmutzungen, etwa durch Fette und<br />

Öle, müssen beseitigt werden. Ist dies nur<br />

durch feuchtes Abstrahlen möglich, muss<br />

mit den Putzarbeiten bis zum Wiederaustrocknen<br />

des Putzgrundes gewartet<br />

werden.<br />

Ebenheit<br />

Bereits während der Planung muss geprüft<br />

werden, ob auf dem vorhandenen Putzgrund<br />

mit der gewählten Putzdicke eine<br />

gleichmäßige Fläche hergestellt werden<br />

kann – insbesondere beim Bauen im Bestand.<br />

Größere Abweichungen aus Flucht<br />

und Lot innerhalb der Bauteilflächen können<br />

mit Putzträgern ausgeglichen werden.<br />

Bei kleineren Maßabweichungen sind<br />

erhöhte Putzdicken das Mittel der Wahl.<br />

Gipsputz kann einlagig bis 25 mm sowie in<br />

Ausnahmen bis 50 mm Dicke aufgebracht<br />

werden. Das erlaubt besonders bei den für<br />

Sanierungen typischen Maßabweichungen<br />

die einfache Herstellung ebener Ansichtsflächen.<br />

Trockenheit<br />

Gipsputz darf grundsätzlich nur auf trockenem<br />

und trocken bleibendem Untergrund<br />

verarbeitet werden. Dies verlangt, dass alle<br />

eventuell erforderlichen Bauteilabdichtungen<br />

sowie das Dach und die Fenster schon<br />

bzw. wieder voll funktionsfähig sind. Werden<br />

vor dem Verputzen Haftbrücken oder<br />

Grundierungen aufgebracht, sind Wartezeiten<br />

bis zum vollständigen Austrocknen<br />

einzuhalten (mind. 24 Stunden). Wenn im<br />

Rahmen von Sanierungen einzelne Bauteile<br />

neu eingebaut werden (Trennwände, Betondecken<br />

usw.), müssen – wie im Neubau<br />

auch – der Mauermörtel bzw. der Beton vor<br />

Beginn der Putzarbeiten vollständig abgebunden<br />

sein.<br />

Frostfreiheit<br />

Gefrorene Putzgründe führen zu ähnlichen<br />

Problemen wie feuchte, auch wenn sie<br />

äußerlich trocken wirken. Mit dem Prozess<br />

des Auftauens tritt gefrorene Feuchtigkeit<br />

an die Oberfläche. Noch wichtiger: Frost<br />

verzögert oder verhindert das Abbinden<br />

des Gipses, weshalb Gipsputze bei Temperaturen<br />

unter +5 °C im Putzgrund und der<br />

Umgebungsluft nicht verarbeitet werden<br />

können. Die Temperatur darf während der<br />

Trocknung des Putzes auch nachts nicht<br />

unter +5 °C sinken.<br />

Bauseitige Voraussetzungen<br />

<strong>PUTZSYSTEME</strong><br />

Gipsputze können auf allen bauüblichen<br />

Putzgründen im Innern von Gebäuden<br />

verarbeitet werden. Zentrale Bedeutung für<br />

die sichere Haftung des Putzes haben die<br />

Beurteilung und Vorbehandlung des Putzgrundes.<br />

Eine Prüfung des Putzgrundes ist<br />

daher in jedem Fall zwingend erforderlich.<br />

Bauseits ist sicherzustellen, dass Wände,<br />

die verputzt werden sollen, vor aufsteigender<br />

und rückseitig einwirkender Feuchtigkeit<br />

geschützt werden müssen. Ist die<br />

oberste Decke eines Bauwerks zu verputzen,<br />

müssen vor Beginn der Putzarbeiten<br />

die Wärmedämmung sowie die Abdichtung<br />

aufgebracht sein. Die weiteren Decken<br />

müssen frei von Oberflächenwasser wie<br />

z.B. Niederschlag sein.<br />

Bei ungeeigneter Beschaffenheit des<br />

Putzgrundes oder zu hoher Baufeuchtigkeit<br />

dürfen keine Putzarbeiten ausgeführt<br />

werden. Größere Unebenheiten als nach<br />

DIN 18202 zulässig erfordern besondere<br />

Maßnahmen. Gegebenenfalls sind schriftlich<br />

Bedenken gegenüber dem Bauherrn<br />

oder seinem beauftragten Architekten<br />

anzumelden.<br />

Bei nicht kraftschlüssig verbundenen<br />

Bauteilen ist eine Trennung im Putz zwischen<br />

den Bauteilen erforderlich, die der<br />

Planer vorsehen und ausschreiben muss.<br />

Eine Trennung kann je nach Anforderung<br />

durch Trennfugen, Trennstreifen oder<br />

Trennschnitt erfolgen. Das Ausführen einer<br />

Trennung ist eine gesonderte Leistung,<br />

welche besonders zu vergüten ist. Sind<br />

Bewegungen bei Massivdecken (z.B. Flachdächern,<br />

Fertigteildecken), angrenzenden<br />

Wänden, Unterzügen u.a. zu erwarten, ist<br />

der Deckenputz durch Fugen zu trennen.<br />

Eine Abschätzung möglicher Bauwerksbewegungen<br />

kann nicht durch den Fachunternehmer<br />

erfolgen.<br />

[149]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!