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PUTZSYSTEME - VG-Orth

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www.multigips.de<br />

[218]<br />

Normen und Klassifizierungen<br />

Europäische und deutsche Normen Bauaufsichtliche Anforderungen<br />

Mit der Normenreihe DIN EN 13501 existieren<br />

bereits europäisch harmonisierte<br />

Normen für die Beurteilung des Brandverhaltens<br />

von Baustoffen und Bauteilen. Weil<br />

jedoch für viele Bauprodukte noch keine<br />

europäischen Produktnormen oder Zulassungen<br />

vorliegen, gilt eine zeitlich nicht<br />

begrenzte Übergangsregelung. Danach<br />

dürfen für die Beschreibung des Brandverhaltens<br />

von Baustoffen und Bauteilen<br />

gleichberechtigt sowohl die nationale DIN<br />

4102 als auch die europäische Klassifizierungsnorm<br />

DIN EN 13501 zum Einsatz<br />

kommen.<br />

Die Zulässigkeit der Anwendung eines<br />

Baustoffs oder Bauteils für eine konkrete<br />

Einbausituation wird auch künftig allein<br />

national geregelt, in Deutschland vor allem<br />

durch die Landesbauordnungen und die<br />

Regelwerke für Sonderbauten. Baustoffe<br />

und Bauteile werden in Deutschland demnach<br />

nach DIN 4102 „Brandverhalten von<br />

Baustoffen und Bauteilen“ brandschutztechnisch<br />

klassifiziert.<br />

DIN 4102 Teil 1 definiert die Einteilung der<br />

Baustoffe nach ihrem Brandverhalten in<br />

Baustoffklassen. Gips gehört als nichtbrennbarer<br />

Baustoff zur Baustoffklasse A1.<br />

DIN 4102 Teil 2 regelt die Unterscheidung<br />

von Bauteilen nach den Feuerwiderstandsklassen<br />

F 30, F 60, F 90, F 120 und F 180.<br />

Die Ziffer gibt dabei die Zahl der Minuten<br />

an, die ein Bauteil einem Feuer nach den<br />

Prüfbedingungen der Norm widersteht<br />

(kein Feuerdurchgang, kein Zusammenbrechen).<br />

DIN 4102 Teil 4 beschreibt<br />

klassifizierte Konstruktionen für eine Vielzahl<br />

von Bauteilen. Die dort aufgeführten<br />

Bauarten, darunter etliche Bauweisen mit<br />

Gipsputz, können ohne weiteren Nachweis<br />

der jeweils angegebenen Feuerwiderstandsklasse<br />

zugeordnet werden. Lässt<br />

sich eine Konstruktion nicht nach DIN 4102<br />

Teil 4 beurteilen, sind Nachweise in Form<br />

von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen,<br />

allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Prüfzeugnissen oder der Zustimmung im<br />

Einzelfall einer amtlich anerkannten Prüfstelle<br />

erforderlich.<br />

Grundlage für die gesetzlichen Anforderungen<br />

an den baulichen Brandschutz<br />

sind die Landesbauordnungen (LBO). Für<br />

Sonderbauten können außerdem weitere<br />

Regelwerke zutreffend sein. Die LBO legen<br />

die Brandschutzanforderungen für die in<br />

einem Gebäude verwendeten Baustoffe und<br />

Bauteile mit den bauaufsichtlichen Bezeichnungen<br />

fest.<br />

Baustoffe werden unterschieden in:<br />

W nichtbrennbar<br />

W schwerentflammbar<br />

W normalentflammbar<br />

Bauteile werden unterschieden in:<br />

W feuerbeständig<br />

W hochfeuerhemmend<br />

W feuerhemmend

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