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PUTZSYSTEME - VG-Orth

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BAUSTOFFKLASSEN DIN 4102-1 UND ZUGEORDNETE BAUAUFSICHTLICHE BEZEICHNUNGEN<br />

Baustoffklasse nach DIN 4102-1 Bauaufsichtliche Benennung<br />

A<br />

nichtbrennbare Baustoffe<br />

A1<br />

A2<br />

B<br />

brennbare Baustoffe<br />

B1<br />

schwerentflammbare Baustoffe<br />

B2<br />

normalentflammbare Baustoffe<br />

B3<br />

leichtentflammbare Baustoffe 1)<br />

1) Dürfen nach §26 MBO nicht verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind.<br />

FEUERWIDERSTANDSKLASSEN DIN 4102-2 UND ZUGEORDNETE BAUAUFSICHTLICHE BEZEICHNUNGEN<br />

Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 Bauaufsichtliche Benennung<br />

F 30 feuerhemmend<br />

F 60 hochfeuerhemmend<br />

F 90 feuerbeständig<br />

F 120<br />

F 180<br />

<strong>PUTZSYSTEME</strong><br />

EUROPÄISCHE KLASSIFIZIERUNG DES BRANDVERHALTENS VON BAUSTOFFEN (OHNE BODENBELÄGE) UND ZUORDNUNG<br />

ZU DEN DEUTSCHEN BAUAUFSICHTLICHEN BEGRIFFEN 1)<br />

Nationale bauaufsichtliche Bezeichnung Zusatzforderungen Europäische Klasse nach DIN EN 13501-1<br />

Kein Rauch Kein brennendes<br />

Abfallen/Abtropfen<br />

Nichtbrennbar P P A1<br />

P P A2 s1, d0 2)<br />

P P B, C s1, d0<br />

A2, B, C s3, d0<br />

Schwerentflammbar P A2, B, C s1, d2<br />

A2, B, C s3, d2<br />

Normalentflammbar P D s3, d0<br />

P<br />

E<br />

D s3, d2<br />

E d2<br />

Leichtentflammbar<br />

1) Angaben nach Tabelle 1 zur Anlage 0.2.2 zur Bauregelliste A Teil 1 Ausgabe 2004/1<br />

F<br />

2) Unterklassen zur Rauchentwicklung und zum brennenden Abtropfen/Abfallen nach DIN EN 13501-1: s1 keine/kaum Rauchentwicklung, s2 begrenzte<br />

Rauchentwicklung, s3 unbeschränkte Rauchentwicklung; d0 kein Abtropfen, d1 begrenztes Abtropfen, d2 starkes Abtropfen<br />

Zu beachten ist, dass in Deutschland Baustoffe der europäischen Klasse A2 nach DIN EN 13501-1 (nicht zu verwechseln mit der<br />

Klassifizierung A2 nach DIN 4102-1) nicht automatisch der bauaufsichtlichen Benennung „nichtbrennbar“ zugeordnet werden<br />

können, sondern sie müssen zusätzlich in die Rauchklasse s1 (kein Rauch) und die Abtropfklasse d0 (kein brennendes Abtropfen)<br />

eingestuft sein. Ein Baustoff der europäischen Klasse A2-s1d1 oder A2-s2d0 erfüllt demnach nicht die Kriterien an die Rauchentwicklung<br />

bzw. des brennenden Abtropfens für die Klassifikation „nichtbrennbar“ und kann deshalb nur als schwerentflammbarer Baustoff bewertet<br />

werden.<br />

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