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Exportregion Heilbronn-Franken| w.news 04.2015

04.2015 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Exportregion Heilbronn-Franken • Ehrenwertes Engagement • Verlagsjournal wirtschaftinform.de • Industrieschaltgeräte

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STANDPUNKT<br />

Neuregelung der Erbschaftsteuer<br />

sollte Familienunternehmen in<br />

Deutschland stärken!<br />

Die Politik betont gerne – nahezu über<br />

alle Parteigrenzen hinweg – die besondere<br />

Bedeutung der Familienunternehmen.<br />

Das hören wir Unternehmer in allen<br />

Reden und in vielen Gesprächen. Die Fami -<br />

lienunternehmen in unserem Land sind in<br />

der Tat etwas Besonderes. Sie prägen unsere<br />

Wirtschaftsstruktur. Sie sind über Generationen<br />

hinweg in den Regionen verankert und<br />

sie sind oft weltweit erfolgreich.<br />

Wirtschaftsmagazin<br />

der IHK<br />

<strong>Heilbronn</strong>-Franken<br />

www.ihk-w<strong>news</strong>.de<br />

HERAUSGEBER<br />

IHK <strong>Heilbronn</strong>-Franken<br />

Postfach 2209<br />

74012 <strong>Heilbronn</strong><br />

Ferdinand-Braun-Str. 20<br />

74074 <strong>Heilbronn</strong><br />

Telefon 07131 9677-0<br />

Telefax 07131 9677-199<br />

www.heilbronn.ihk.de<br />

TITELBILD<br />

© iuhrlqe/vectorace/<br />

Zlatko Guzmic – Fotolia.com<br />

Gestaltung: adextra<br />

In seinem Urteil zur Erbschaftsteuer<br />

hat das Bundesverfassungsgericht deshalb<br />

auch unterstrichen, welchen hohen Stellenwert<br />

die Familienunternehmen für unseren<br />

Wirtschaftsstandort haben. Der Erhalt der<br />

Unternehmensstruktur und der von Arbeitsplätzen<br />

werden als Ziele einer Verschonung<br />

bei der Übertragung von Betriebsvermögen<br />

ausdrücklich anerkannt.<br />

An einigen Stellen sieht das Verfassungsgericht<br />

jedoch Nachsteuerungsbedarf. Vor<br />

allem bei großen Unternehmen soll belegt<br />

werden, dass eine Verschonung gerechtfertigt<br />

ist. Dies ist der Fall, wenn eine Steuerzahlung<br />

eines Unternehmens die Investitionskraft<br />

schwächt und damit Arbeitsplätze<br />

gefährdet, oder wenn es sogar verkauft oder<br />

aufgelöst werden müsste. Daher soll ab einer<br />

noch festzulegenden Grenze eine „Bedürfnis -<br />

prüfung“ für die Verschonung erfolgen.<br />

Die ersten Vorschläge zur Ausgestaltung<br />

der Erbschaftsteuer liegen auf dem Tisch.<br />

Insbesondere die Ausführungen zur Bedürfnisprüfung<br />

sorgen für Stirnrunzeln. Denn<br />

das Bundesfinanzministerium hat vorgeschlagen,<br />

diese nicht auf das Unternehmen<br />

zu beziehen, sondern auf den Erben. Beantragt<br />

dieser eine Verschonung von der Steuerzahlung,<br />

soll er nachweisen, dass er persönlich<br />

nicht in der Lage ist, die Steuerschuld<br />

DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer.<br />

für das Unternehmen sofort aus seinem<br />

Vermögen zu begleichen – und zwar nicht<br />

nur aus dem gegebenenfalls mitübertragenen<br />

privaten Vermögen, sondern auch aus<br />

dem bereits vorhandenen! Damit würden<br />

wir eine gravierende Änderung des Erbschaftssteuersystems<br />

vornehmen. Minimal -<br />

invasiv – wie von der Politik angekündigt –<br />

könnte man eine solche Änderung nun<br />

wirklich nicht nennen.<br />

Zum Glück stehen wir erst am Anfang<br />

der Reformdebatte. Bundesfinanzminister<br />

Wolfgang Schäuble hat zumindest signalisiert,<br />

dass er für weitere Vorschläge offen<br />

ist. Das ist gut so. Es geht hier um viel,<br />

jedenfalls um viel mehr, als nur die jährlich<br />

rund fünf Milliarden Euro Steuereinnahmen.<br />

Es geht um den Erhalt unserer einmaligen<br />

Wirtschaftsstruktur in Deutschland. Das gilt<br />

für die vielen kleinen und mittleren Familienunternehmen,<br />

aber es gilt natürlich auch<br />

für die großen, die überproportional viele<br />

Arbeitsplätze sichern.<br />

Ihr Dr. Eric Schweitzer<br />

APRIL 2015 w.<strong>news</strong><br />

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