Exportregion Heilbronn-Franken| w.news 04.2015
04.2015 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Exportregion Heilbronn-Franken • Ehrenwertes Engagement • Verlagsjournal wirtschaftinform.de • Industrieschaltgeräte
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STANDPUNKT<br />
Neuregelung der Erbschaftsteuer<br />
sollte Familienunternehmen in<br />
Deutschland stärken!<br />
Die Politik betont gerne – nahezu über<br />
alle Parteigrenzen hinweg – die besondere<br />
Bedeutung der Familienunternehmen.<br />
Das hören wir Unternehmer in allen<br />
Reden und in vielen Gesprächen. Die Fami -<br />
lienunternehmen in unserem Land sind in<br />
der Tat etwas Besonderes. Sie prägen unsere<br />
Wirtschaftsstruktur. Sie sind über Generationen<br />
hinweg in den Regionen verankert und<br />
sie sind oft weltweit erfolgreich.<br />
Wirtschaftsmagazin<br />
der IHK<br />
<strong>Heilbronn</strong>-Franken<br />
www.ihk-w<strong>news</strong>.de<br />
HERAUSGEBER<br />
IHK <strong>Heilbronn</strong>-Franken<br />
Postfach 2209<br />
74012 <strong>Heilbronn</strong><br />
Ferdinand-Braun-Str. 20<br />
74074 <strong>Heilbronn</strong><br />
Telefon 07131 9677-0<br />
Telefax 07131 9677-199<br />
www.heilbronn.ihk.de<br />
TITELBILD<br />
© iuhrlqe/vectorace/<br />
Zlatko Guzmic – Fotolia.com<br />
Gestaltung: adextra<br />
In seinem Urteil zur Erbschaftsteuer<br />
hat das Bundesverfassungsgericht deshalb<br />
auch unterstrichen, welchen hohen Stellenwert<br />
die Familienunternehmen für unseren<br />
Wirtschaftsstandort haben. Der Erhalt der<br />
Unternehmensstruktur und der von Arbeitsplätzen<br />
werden als Ziele einer Verschonung<br />
bei der Übertragung von Betriebsvermögen<br />
ausdrücklich anerkannt.<br />
An einigen Stellen sieht das Verfassungsgericht<br />
jedoch Nachsteuerungsbedarf. Vor<br />
allem bei großen Unternehmen soll belegt<br />
werden, dass eine Verschonung gerechtfertigt<br />
ist. Dies ist der Fall, wenn eine Steuerzahlung<br />
eines Unternehmens die Investitionskraft<br />
schwächt und damit Arbeitsplätze<br />
gefährdet, oder wenn es sogar verkauft oder<br />
aufgelöst werden müsste. Daher soll ab einer<br />
noch festzulegenden Grenze eine „Bedürfnis -<br />
prüfung“ für die Verschonung erfolgen.<br />
Die ersten Vorschläge zur Ausgestaltung<br />
der Erbschaftsteuer liegen auf dem Tisch.<br />
Insbesondere die Ausführungen zur Bedürfnisprüfung<br />
sorgen für Stirnrunzeln. Denn<br />
das Bundesfinanzministerium hat vorgeschlagen,<br />
diese nicht auf das Unternehmen<br />
zu beziehen, sondern auf den Erben. Beantragt<br />
dieser eine Verschonung von der Steuerzahlung,<br />
soll er nachweisen, dass er persönlich<br />
nicht in der Lage ist, die Steuerschuld<br />
DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer.<br />
für das Unternehmen sofort aus seinem<br />
Vermögen zu begleichen – und zwar nicht<br />
nur aus dem gegebenenfalls mitübertragenen<br />
privaten Vermögen, sondern auch aus<br />
dem bereits vorhandenen! Damit würden<br />
wir eine gravierende Änderung des Erbschaftssteuersystems<br />
vornehmen. Minimal -<br />
invasiv – wie von der Politik angekündigt –<br />
könnte man eine solche Änderung nun<br />
wirklich nicht nennen.<br />
Zum Glück stehen wir erst am Anfang<br />
der Reformdebatte. Bundesfinanzminister<br />
Wolfgang Schäuble hat zumindest signalisiert,<br />
dass er für weitere Vorschläge offen<br />
ist. Das ist gut so. Es geht hier um viel,<br />
jedenfalls um viel mehr, als nur die jährlich<br />
rund fünf Milliarden Euro Steuereinnahmen.<br />
Es geht um den Erhalt unserer einmaligen<br />
Wirtschaftsstruktur in Deutschland. Das gilt<br />
für die vielen kleinen und mittleren Familienunternehmen,<br />
aber es gilt natürlich auch<br />
für die großen, die überproportional viele<br />
Arbeitsplätze sichern.<br />
Ihr Dr. Eric Schweitzer<br />
APRIL 2015 w.<strong>news</strong><br />
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