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EUROPAISCHES PARLAMENT

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Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

• REACH - Rechtsvorschriften für chemische Stoffe<br />

− Berichterstatter : Herr BRAGHIN (Arbeitgeber – IT)<br />

− Ergänzende Stellungnahme – CESE 850/2005<br />

− Kernpunkte:<br />

Mit dieser ergänzenden Stellungnahme sollen die jüngsten Entwicklungen in der Debatte über die<br />

neuen EU-Rechtsvorschriften für chemische Stoffe - REACH - nachvollzogen und bewertet werden.<br />

Kernpunkte sind:<br />

• die neuesten Folgenabschätzungen der Kommission;<br />

• die Registrierungskriterien und -verfahren;<br />

• die einzelnen Vorschläge, die im Rat erörtert wurden.<br />

Damit das Registrierungsverfahren wirksam funktionieren kann, schlägt der Ausschuss vor, die<br />

Teilnehmer über Folgendes zu informieren:<br />

• die Stoffe, die unter das vorgeschlagene System fallen;<br />

• den Anwendungsbereich, wobei insbesondere die Kriterien und die vorgesehenen Gruppenfreistellungen<br />

(die derzeit in verschiedenen Artikeln der Verordnung erfasst sind) zu klären<br />

sind;<br />

• die Verpflichtungen, die aus dem Informationsfluss zwischen Herstellern, Importeuren und<br />

nachgeschalteten (gewerblichen und industriellen) Anwendern ein und desselben Stoffes<br />

erwachsen;<br />

• die Verfahren, Anreize und Prämien für den Zusammenschluss zu Konsortien für die Registrierung<br />

eines Stoffes.<br />

In diesem Zusammenhang bekräftigt der Ausschuss ferner seine Ansicht, dass doppelte Tests<br />

vermieden werden müssen - nicht nur bei Tierversuchen. Um eine ungerechte Aufteilung der<br />

Registrierungs- und Testkosten zu vermeiden, schlägt der Ausschuss daher Folgendes vor:<br />

Nachlass bei den Registrierungsgebühren: Während er bei kleinen Mengen gering ausfällt, gewinnt<br />

er bei größeren Tonnagen an Bedeutung. Der derzeit auf ein Drittel der Gebühren reduzierte Preis<br />

(Artikel 10 Absatz 2) sollte weiter vermindert werden, wenn die gleiche Gruppe von Daten von einer<br />

Vielzahl in einem Konsortium zusammengeschlossener Unternehmen eingereicht wird;<br />

101<br />

- DE - PE 360.490

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