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EUROPAISCHES PARLAMENT

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Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Die umfassende Aussetzung ist unerlässlich, wenn ein Prozess des Dialogs über langfristige Vereinbarungen<br />

auf der Grundlage des Pariser Abkommens fortgesetzt werden soll. Die EU tritt uneingeschränkt für diesen<br />

Prozess ein. Sie ruft Iran auf, seine Entscheidung, die vom Hohen Vertreter der EU unterstützten Vorschläge<br />

Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs ohne Beratungen zurückzuweisen, noch einmal<br />

zu überdenken. Die Vorschläge bieten Aussicht auf verbesserte Beziehungen auf der Grundlage einer<br />

beiderseitigen Mitwirkung und bieten der internationalen Gemeinschaft zugleich objektive Garantien, dass<br />

Iran sein Atomprogramm ausschließlich zu friedlichen Zwecken nutzen wird. Sie verdeutlichen folglich die<br />

Bereitschaft der europäischen Seite, im Rahmen einer Gesamteinigung die Entwicklung eines sicheren,<br />

wirtschaftlich lebensfähigen zivilen Atomprogramms in Iran, bei dem eine Weiterverbreitung ausgeschlossen<br />

ist, zu unterstützen.<br />

Iran steht vor einer wichtigen Entscheidung. Die Tür zur Fortsetzung von Verhandlungen in dem durch das<br />

Pariser Abkommen festgelegten Rahmen steht Iran nach wie vor offen, wenn Iran sämtliche Aktivitäten zur<br />

Umwandlung von Uran unverzüglich einstellt und sich wieder zu einer uneingeschränkten Aussetzung der<br />

Aktivitäten verpflichtet. Die EU hofft sehr, dass Iran diesen Weg einschlagen wird.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, ehemalige<br />

jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen<br />

Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Republik Moldau schließen<br />

sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

87/05<br />

__________<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu Turkmenistan und den tadschikischen<br />

Flüchtlingen<br />

Brüssel, den 22. August 2005<br />

Die Europäische Union ist erfreut über die Verlautbarung der turkmenischen Regierung vom 4. August, dass<br />

etwa 16.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Tadschikistan die turkmenische Staatsangehörigkeit und die<br />

Genehmigung zum unbefristeten Aufenthalt in Turkmenistan erhalten haben.<br />

Die Europäische Union appelliert an die turkmenische Regierung, auf dieser positiven Maßnahme<br />

aufzubauen und weitere Schritte zu unternehmen, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen auf dem<br />

Gebiet der Menschenrechte nachzukommen.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina,<br />

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen<br />

Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und<br />

die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

__________<br />

91<br />

- DE - PE 360.490

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