EUROPAISCHES PARLAMENT
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Bulletin 29.08.2005<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Die umfassende Aussetzung ist unerlässlich, wenn ein Prozess des Dialogs über langfristige Vereinbarungen<br />
auf der Grundlage des Pariser Abkommens fortgesetzt werden soll. Die EU tritt uneingeschränkt für diesen<br />
Prozess ein. Sie ruft Iran auf, seine Entscheidung, die vom Hohen Vertreter der EU unterstützten Vorschläge<br />
Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs ohne Beratungen zurückzuweisen, noch einmal<br />
zu überdenken. Die Vorschläge bieten Aussicht auf verbesserte Beziehungen auf der Grundlage einer<br />
beiderseitigen Mitwirkung und bieten der internationalen Gemeinschaft zugleich objektive Garantien, dass<br />
Iran sein Atomprogramm ausschließlich zu friedlichen Zwecken nutzen wird. Sie verdeutlichen folglich die<br />
Bereitschaft der europäischen Seite, im Rahmen einer Gesamteinigung die Entwicklung eines sicheren,<br />
wirtschaftlich lebensfähigen zivilen Atomprogramms in Iran, bei dem eine Weiterverbreitung ausgeschlossen<br />
ist, zu unterstützen.<br />
Iran steht vor einer wichtigen Entscheidung. Die Tür zur Fortsetzung von Verhandlungen in dem durch das<br />
Pariser Abkommen festgelegten Rahmen steht Iran nach wie vor offen, wenn Iran sämtliche Aktivitäten zur<br />
Umwandlung von Uran unverzüglich einstellt und sich wieder zu einer uneingeschränkten Aussetzung der<br />
Aktivitäten verpflichtet. Die EU hofft sehr, dass Iran diesen Weg einschlagen wird.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, ehemalige<br />
jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen<br />
Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Republik Moldau schließen<br />
sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
87/05<br />
__________<br />
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu Turkmenistan und den tadschikischen<br />
Flüchtlingen<br />
Brüssel, den 22. August 2005<br />
Die Europäische Union ist erfreut über die Verlautbarung der turkmenischen Regierung vom 4. August, dass<br />
etwa 16.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Tadschikistan die turkmenische Staatsangehörigkeit und die<br />
Genehmigung zum unbefristeten Aufenthalt in Turkmenistan erhalten haben.<br />
Die Europäische Union appelliert an die turkmenische Regierung, auf dieser positiven Maßnahme<br />
aufzubauen und weitere Schritte zu unternehmen, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen auf dem<br />
Gebiet der Menschenrechte nachzukommen.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina,<br />
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen<br />
Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und<br />
die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
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- DE - PE 360.490