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EUROPAISCHES PARLAMENT

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Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union über die Unterzeichnung der<br />

Grundsatzerklärung zur Lösung des Darfur-Konflikts im Sudan am 5. Juli 2005<br />

Brüssel, den 8. Juli 2005<br />

Die Europäische Union begrüßt die Unterzeichnung der Grundsatzerklärung zur Lösung des Darfur-<br />

Konflikts im Sudan am 5. Juli in Abuja (Nigeria). Die Europäische Union beglückwünscht die Parteien zu<br />

diesem Erfolg, der einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zum Frieden in Darfur darstellt. Die Europäische<br />

Union spricht auch dem von der Afrikanischen Union geleiteten Vermittlungsteam unter dem Vorsitz des<br />

AU-Sonderbeauftragten, Herrn Dr. Salim A. Salim, ihre Anerkennung dafür aus, dass er im Laufe der<br />

oftmals schwierigen Verhandlungen nicht abgelassen hat, sich um eine solche Einigung zu bemühen.<br />

Die Europäische Union stellt fest, dass sich der Konflikt und die große humanitäre Krise in Darfur nur im<br />

Wege des politischen Dialogs und der Versöhnung beenden lassen. Die Europäische Union begrüßt daher die<br />

Ankündigung von Dr. Salim, die Gespräche in Abuja am 24. August wieder aufzunehmen, und appelliert an<br />

die Parteien, diese Gelegenheit zu ergreifen, um ihre Streitigkeiten beizulegen und Frieden in Darfur<br />

herzustellen. Die Europäische Union ruft die Parteien dazu auf, sich zu dem angegebenen Termin wieder in<br />

Abuja einzufinden, und fordert sie eindringlich auf, die Verhandlungen flexibel und in gutem Glauben zu<br />

führen und dabei die in der Grundsatzerklärung vereinbarten Vorgaben zu beachten.<br />

Die Europäische Union bekräftigt ihren Appell an alle Seiten, den Waffenstillstand einzuhalten und sich<br />

strikt an die von ihnen abgeschlossenen Vereinbarungen zu halten, insbesondere die Protokolle von Abuja<br />

für humanitäre Hilfe und für Sicherheit. Die Europäische Union bekundet auch ihre Entschlossenheit, die<br />

einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Sudan vorbehaltlos umzusetzen,<br />

und erinnert daran, dass gegen diejenigen, die gegen ihre Verpflichtungen aufgrund dieser Resolutionen<br />

verstoßen, Maßnahmen ergriffen werden, wozu unter anderem, aber nicht ausschließlich, auch Sanktionen<br />

gehören. Die Europäische Union setzt sich ferner entschlossen dafür ein, dass die in Darfur verübten<br />

Verbrechen nicht länger ungestraft bleiben, und ruft die sudanesische Regierung und die anderen Parteien<br />

auf, entsprechend der Resolution 1593 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen uneingeschränkt mit dem<br />

Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten.<br />

Die Europäische Union bekräftigt ihr Engagement für einen friedlichen, wohlhabenden und demokratischen<br />

Sudan und weist erneut darauf hin, dass dies eine Lösung des Konflikts in Darfur voraussetzt.<br />

Dementsprechend bringt die Europäische Union ihre fortwährende, volle Unterstützung für die<br />

Friedensgespräche in Abuja unter Vermittlung der Afrikanischen Union zum Ausdruck.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, das Bewerberland Kroatien*, die Länder des Stabilisierungs-<br />

und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina, ehemalige<br />

jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro, die dem Europäischen Wirtschaftsraum<br />

angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen<br />

sich dieser Erklärung an.<br />

*Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

__________<br />

- DE - PE 360.490

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